Die Bundesregierung plant im Rahmen des “Haushaltsgesetzes 2025” weitreichende Verschärfungen im SGB II. Der Druck soll auf Leistungsberechtigte deutlich erhöht werden.
Anpassungen bei der Zumutbarkeit für angebotene Arbeit
Die Zumutbarkeitsregelungen für angebotene Arbeit werden angepasst. So gilt künftig eine tägliche Pendelzeit von 2,5 Stunden bei bis zu sechs Stunden Arbeitszeit und drei Stunden bei mehr als 6 Stunden als zumutbar. Jobcenter sollen zukünftig innerhalb eines Umkreises von 50 km nach passenden Arbeitsplätzen suchen.
Diese Regelungen werden gesetzlich festgelegt, wobei Ausnahmen für Personen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt werden.
Sanktionen für Mitwirkungspflichten werden weiter erhöht
Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss mit einer Kürzung des Bürgergeldes um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Bei Meldeversäumnissen kann eine Kürzung um 30 Prozent für einen Monat erfolgen.
Bei positiver Mitwirkung oder einem Signal der Mitwirkungsbereitschaft sollen Jobcenter die Aufhebung der Sanktion veranlassen.
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Schwarzarbeit wird stärker verfolgt
Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen, sollen Jobcenter künftig Schwarzarbeit als Pflichtverletzung ahnden und Leistungskürzungen von 30 Prozent für drei Monate verhängen können.
Um zu verhindern, dass Sozialleistungsbetrugsverfahren aufgrund von Geringfügigkeit und Überlastung der Staatsanwaltschaften eingestellt werden, wird die Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf diese Fälle erweitert.
Jobcenter sind künftig verpflichtet, Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit an die FKS zu melden, die diese dann verfolgen und die Ergebnisse zurückmelden.
Verschärfung der Meldepflicht für Jobsuchende
Leistungsberechtigte, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, müssen sich monatlich in Präsenz bei der zuständigen Behörde melden. Die höhere Kontaktdichte soll vermeintlich die Vermittlungserfolge steigern.
Dabei sollen diese Meldungen mit minimalem Verwaltungsaufwand organisiert werden.
Mehr Druck durch Datenaustausch zwischen Behörden
Ein automatisierter Datenaustausch zwischen den SGB II-Leistungsbehörden und anderen behördlichen Stellen wird eingeführt, um insbesondere Änderungen der Wohnortdaten umgehend zu erfassen. Bei Sperren im Arbeitslosengeld I, die zum Bürgergeldbezug führen, erfolgt sofort eine 30-prozentige Leistungskürzung.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.