Es ist zwar unüblich, doch einige Bürgergeld-Bezieher lassen sich die Leistungen per Scheck aushändigen. Diesen lösen Sie dann in einer Filiale der Postbank ein und erhalten dafür Bargeld. Betroffen sind vor allem Leistungsberechtigte, die kein eigenes Bankkonto haben.
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Ab dem 1. Januar 2026 ist Schluss mit den Schecks
Doch dieses sogenannte ZzV-Verfahren, also Zahlungsanweisungen zur Verrechnung, schafft die Postbank ab. Dies liegt daran, dass sich die Finanzinstitute technisch auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank umstellen.
Was müssen Sie nun tun?
Wenn Sie bisher Ihre Leistungen per Scheck erhielten und diesen gegen Bares eintauschten, müssen Sie jetzt dem Jobcenter Ihre Bankverbindung mitteilen, damit eine Auszahlung per Überweisung möglich ist. Was passiert aber, wenn Sie gar kein Konto haben?
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Warum haben Menschen kein eigenes Konto?
Einige Leistungsberechtigte haben aus individuellen Gründen kein eigenes Konto. Manche machten schlechte Erfahrungen mit Finanzinstituten, trauen diesen nicht und fühlen sich mit Bargeld sicherer. Andere sorgen sich um Datenschutz und möchten sensible Informationen nicht weiterleiten.
So schreibt ein Betroffener: „Banken sind reine Abzocker! Mein Geld denen anvertrauen, die Risiko-Geschäfte machen und sich evtl. verzocken?! Nein, danke! Dafür, dass ich mein Geld auf der Bank habe, Gebühren zahlen?! Nein, danke! Negativzinsen usw.! Alles Schwachsinn, Bargeld ist die einzige Lösung! Die Banken sind nur Kriminelle!“
Gerade Menschen, die am Existenzminimum leben, schrecken Gebühren ab, die Banken für Kontoführung, Überweisungen oder bestimmte Dienstleistungen verlangen.
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Bescheid prüfenAnspruch auf ein Basiskonto
Es gibt in Deutschland keine Pflicht, ein Konto zu eröffnen, dafür aber das Recht dazu. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto, und dieses wird per Guthaben geführt. Wenn Sie bisher kein Konto hatten und dieses jetzt einrichten wollen (beziehungsweise müssen), dann darf das Finanzinstitut das nicht verweigern.
Ab Juli beginnt die Umstellung
Das Einlösen der Postschecks wird zwar bundesweit erst ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich sein. Doch die Umstellung beginnt bereits jetzt. So können Sie vielerorts bereits in diesem Jahr kein Bargeld mehr gegen Schecks erhalten.
Zum Beispiel ist auf der Website des Jobcenters Chemnitz zu lesen: „Ab dem 01.10.2025 wird die Möglichkeit zur Auszahlung von Bürgergeld per Postscheck nicht mehr möglich sein. Die Deutsche Bank hat die Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, dass die Postbank die entsprechende Dienstleistung nicht mehr anbieten wird. Bereits ab Sommer 2025 werden die Akzeptanzstellen für die Einlösung von Postschecks bundesweit deutlich reduziert. Ab dem 01.10.2025 wird das Postscheckverfahren ersatzlos eingestellt.“
Der Online-Finder
Die Postbank hat einen Online-Finder, und in dem können Sie sich informieren, ob Ihre Postfiliale bereits keine Schecks mehr einlöst und welche andere Filiale noch infrage kommt. Diesen Online-Finder sollten Sie nur als Notlösung nutzen.
Entscheidend ist vielmehr, dass Sie dafür sorgen, das Geld des Jobcenters auch in Zukunft pünktlich zu erhalten. Sie sollten also umgehend ein Konto eröffnen und dem zuständigen Sachbearbeiter die nötigen Daten mitteilen.
Ändern sich die Auszahlungstermine?
Nein, für die Auszahlungstermine ist es unerheblich, ob Sie die Leistung per Scheck verrechnen, oder ob Ihnen diese auf ein Konto überwiesen wird. Bei Überweisungen gelten hier allerdings die Bankarbeitstage, und deshalb kann sich während der arbeitsfreien Zeiten der Bankmitarbeiter die Auszahlung verschieben.




