Kennen Sie noch den Werbeslogan: “Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nichts”? Vielen fällt bei der angestrebten Namensänderung von Hartz IV zum Bürgergeld ein ähnlicher Slogan ein. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nunmehr einige Pläne veröffentlicht, wie das “neue” Bürgergeld ausgestaltet werden soll.
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Eckpunkteplan vorgelegt
Die Koalition aus FDP, SPD und Grünen haben bereits in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt, das Grundsicherungssystem zu reformieren. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nun einen Eckpunkteplan vorgelegt.
“Keine Aussage zur Leistungshöhe, eine Wiedereinführung von Sanktionen und darüber hinaus einige richtige Ansätze, die in der Praxis an Unterfinanzierung zu scheitern drohen”, kommentierte der Paritätische Gesamtverband die vorab veröffentlichten Eckpunkte zur Neugestaltung der Grundsicherung.
Denn zur konkreten Höhe der Regelleistungen sagte der Arbeitsminister Heil weiterhin nichts. Noch im April hatte der Minister eine Erhöhung um 40-50 Euro je Erwachsenen Hartz IV Bezieher angekündigt.
Schnellers Integrieren auf dem Arbeitsmarkt
Überschrieben ist das Papier mit der Aussage “Wir wollen ein größeres Miteinander schaffen.” Was das konkret heißt, ist nur schwammig beschrieben. Man wolle die “die Lebenssituation der Leistungsbeziehenden besser berücksichtigen”, damit die Betroffenen “schneller auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen”.
Keine Prüfung der Unterkunftskosten in den ersten 24 Monaten
So wolle man in den ersten zwei Jahren keine Prüfung der Angemessenheit der Wohnungsmiete sowie des PKW´s vorgenommen werden (max. bis 60.000 EUR).
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Zudem sollen Leistungen bis zu einem Privatvermögen in den ersten 24 Monaten von 15.000 Eur Euro je Person in einer Bedarfsgemeinschaft gewährt werden, ohne dass das Vermögen zuvor verwertet werden muss. Bei Schülern, Studierenden und Azubis sind es 520 Euro.
Sanktionen sollen nicht komplett abgeschafft werden
Beim Thema Sanktionen ist man nunmehr allerdings wieder zurückgerudert. Statt Sanktionen komplett abzuschaffen, wolle man eine sog. “Vertrauenszeit” einrichten.
Während dieser Zeit sollen Kürzungen der Leistungen nicht angewendet werden, sofern man sich nicht komplett verweigert. Kürzungen bei den Unterkunftskosten sowie bei Jugendlichen schließt der Eckpunkteplan komplett aus.
Weiterhin unter Sanktionsandrohung bleiben die Termine vor Ort im Jobcenter. „Für Menschen, die chronisch keine Termine wahrnehmen, kann es nach wie vor Rechtsfolgen haben“, betonte Heil.
Weiterbildungsgeld geplant
Damit Weiterbildungen attraktiver werden, soll ein monatliches Weiterbildungsgeld gezahlt werden. Die Höhe soll 150 EUR betragen. Zudem soll es ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 EUR geben, wenn Leistungsbeziehende an Maßnahmen teilnehmen, “die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind“.
Konkrete Höhe der Regelleistungen noch unklar
Wie erwähnt ist über die Höhe der neuen “Bürgergeld”-Regelleistungen nur wenig bekannt. Heil wolle nach eigenem Bekunden zunächst aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes abwarten.
Fest stehe allerdings, dass die Berechnungsgrundlage geändert werden soll. Im April diesen Jahres sagte Heil dazu: “Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen. Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung.”
Wie die Neuausgestaltung angesichts der angespannten Lage und Inflation finanziert werden soll, ist noch unklar. Zu den Themen Sanktionen und Höhe der Regelleistungen hatte die FDP in verschiedenen Aussagen bereits ein Veto eingelegt. Der Gesetzentwurf soll nunmehr in den einzelnen Ministerien abgestimmt und im September vom Kabinett verabschiedet werden.
Zentraler Punkt wurde ausgelassen
“Mit der Höhe der Regelsätze klammere das vorgelegte Papier ausgerechnet den zentralen Punkt aus, an dem sich letztlich die gesamte Reform messen lassen muss. Enttäuschend sei zudem, dass die Ampel-Koalition offenbar weiterhin an Sanktionen festhalten wolle,” bewertet das Paritätische Gesamtverband den Eckpunkteplan.
“Solange die Höhe der Leistungen nicht feststehe, könne man das Bürgergeld kaum bewerten. “Worauf es ankommt, ist, was die Menschen am Ende im Portemonnaie haben. Es geht darum, endlich mit der unwürdigen Praxis und den Armutsregelsätzen von Hartz IV zu brechen und die Grundsicherung menschenwürdig und dauerhaft armutsfest auszugestalten”, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Studie zeigt höheren Hartz IV-Bedarf
Ein armutsfester Regelsatz müsste jedoch nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen, als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt derzeit 449 Euro betragen.
Unterdessen hat die FDP angekündigt, an den Sanktionen weiter festhalten zu wollen und die Regelleistungen zudem nicht erhöhen zu wollen.
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