Bürgergeld: So prüft das Jobcenter, ob deine Miete zu hoch ist

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Die Referenzmiete ist ein Maßstab, nach dem Jobcenter bestimmen, ob die Miete eines Haushalts im Bürgergeldbezug als angemessen gilt und die Behörde deshalb die Kosten der Unterkunft und Heizung übernimmt. Was passiert jetzt aber, wenn das Jobcenter diese Referenzmiete über Jahre hinweg nicht dem Mietspiegel vor Ort anpasst.

Ist dies rechtlich zulässig? Gibt es Vorschriften, wie regelmäßig Jobcenter diese Referenzmieten anpassen müssen? Darf eine Referenzmiete auch unterhalb des örtlichen Mietspiegels liegen?

Wie wird die Referenzmiete berechnet?

Die Referenzmiete ist ein Leitfaden, der den Jobcentern hilft, die Kosten für die Unterkunft (KdU) zu berechnen und zu begrenzen. Faktoren sind die Größe der Wohnung und die Anzahl der Personen im Haushalt, sowie Mieten für vergleichbare Wohnungen. Die Referenzmiete ist das Ergebnis der Multiplikation der abstrakten Grundmiete mit der abstrakten Wohnungsgröße.

Die Referenzmiete errechnen Jobcenter zwar oft aus den Angaben des Mietspiegels. Fehlt dieser jedoch, oder gibt es abweichende Faktoren, dann können die Behörden auch diese einbeziehen.

So werden Mieten zum Beispiel in einem Vergleichsraum gemessen und der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter für eine Wohnung berechnet. Statt einen allgemeinen Mietspiegel heranzuziehen, kann das Jobcenter den Mietpreis also auch aus ähnlichen Wohnungen in der Umgebung ableiten.

Wie hoch sind die Referenzmieten?

Da die Mietpreise in den Kommunen auseinanderdriften, sind auch die Referenzmieten von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. In Hannover zum Beispiel sind folgende Referenzmieten für einen Haushalt von einer Person und zwei Personen definiert: Eine Person: 499,00 Euro, und zwei Personen 587,00 Euro.

Was ist ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht, die die vor Ort übliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Kommune aufzeigt. Gemeinden erstellen solche Spiegel ebenso wie Vermieterorganisationen oder Mietervereine.

Mietspiegel dienen vor allem als Orientierungshilfen für Mieter und Vermieter, um über den Mietpreis zu verhandeln und ihn anzupassen. Die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel ergibt sich aus den Mieten der letzten Jahre für vergleichbaren Wohnraum in der Kommune.

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Sind die Jobcenter also an den Mietspiegel gebunden?

Nein, das sind sie nicht. Die Jobcenter müssen sich bei ihren Referenzmieten und dem, was sie als angemessen betrachten, nicht nach dem örtlichen Mietspiegel ausrichten, sie müssen ihre Referenzmieten regelmäßig aktualisieren. Sie können alternative Vergleiche hinzuziehen, um die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu definieren. Wichtig dabei ist jedoch, dass sie ein schlüssiges Konzept vorlegen, das den örtlichen Markt repräsentiert.

Wer ist zuständig für die Berechnung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft?

Die jeweilige Berechnung fällt in die Zuständigkeit der Kommunen, zu denen die entsprechenden Jobcenter gehören. Die Kommunen haben dabei einen Freiraum, und der Mietspiegel ist lediglich eine Orientierungshilfe für die Jobcenter, um Angemessenheit zu berechnen. Die Jobcenter sind nicht verpflichtet dazu, ihn als Maßstab zu nehmen. Tatsächlich müssen immer wieder die Sozialgerichte darüber entscheiden, ob eine bestimmte Berechnungsmethode eines Jobcenters akzeptabel ist oder nicht.