Rund 1400 Euro Rente bleiben steuerfrei

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Mit der Rentenerhöhung zur Jahresmitte 2025 steht für viele Ruheständler die Frage im Raum, ob sie dadurch erstmals in die Einkommensteuerpflicht rutschen.

Die Antwort ist differenziert: Entscheidend sind der Grundfreibetrag 2025, der individuelle steuerpflichtige Rentenanteil und die abzugsfähigen Beträge.

Aus all dem ergibt sich eine praxisnahe Richtgröße: Eine Bruttorente von durchschnittlich etwa 1.404 Euro pro Monat bleibt 2025 in der Regel steuerfrei – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Grundfreibetrag 2025 und seine Bedeutung

Für Alleinstehende gilt 2025 ein Grundfreibetrag von 12.960 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag überschreitet, fällt Einkommensteuer an. Für Ehe- und Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Schwellenwert.

Der Grundfreibetrag schützt also das Existenzminimum und bildet die zentrale Vergleichsgröße, mit der Rentnerinnen und Rentner prüfen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist.

Wie aus Jahreswerten die 1.404 Euro Monatsrente werden

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleibt 2025 eine Jahresrente von rund 16.853 Euro steuerlich unbelastet. Rechnet man diesen Jahreswert auf Monate, ergibt sich im Mittel etwa 1.404 Euro Bruttorente.

Der Betrag ist ein Durchschnittswert über das ganze Jahr: Vor der Rentenanpassung im ersten Halbjahr 2025 liegt die rechnerische Monatsgrenze bei ungefähr 1.379 Euro, nach der Erhöhung ab Juli bei etwa 1.430 Euro. Zusammengefasst ergibt sich daraus die Richtgröße von rund 1.404 Euro pro Monat, bis zu der – unter typischen Annahmen – keine Steuer anfällt.

Wichtig: Vom Bruttobetrag der gesetzlichen Rente wird zunächst der steuerfreie Rentenanteil abgezogen, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Zusätzlich mindern abzugsfähige Ausgaben – allen voran Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – sowie Pauschbeträge das zu versteuernde Einkommen.

Erst das Ergebnis wird mit dem Grundfreibetrag verglichen. Weil also nicht die komplette Bruttorente steuerpflichtig ist, kann eine höhere Jahresrente als der Grundfreibetrag steuerfrei bleiben.

Tabelle: Dann müssen Rentner Steuern zahlen

Ab wann die Rente seit dem 1. Juli 2025 voraussichtlich besteuert wird (Richtwerte)
Fall Richtwert ab dem 1. Juli 2025
Ledig (Neurentner/in 2025, nur gesetzliche Rente, keine weiteren Einkünfte) Ab ca. 1.430 € Monatsbrutto (Juli–Dez 2025) bzw. ca. 16.853 € Jahresbrutto
Zusammen veranlagt (Ehe/Lebenspartnerschaft, gleiche Annahmen) Faustregel: Ab ca. 2.860 € Monatsbrutto (Juli–Dez 2025) bzw. ca. 33.706 € Jahresbrutto — abhängig von den Gesamteinkünften beider Partner

Hinweise: Die Richtwerte für Ledige beruhen auf der offiziellen BMF-Übersicht zur Rentenbesteuerung 2025 (Monatsgrenze Juli–Dez: 1.430 €, Jahreswert: 16.853 €). Die Werte gelten nur bei Rentenbeginn 2025, ohne weitere Einkünfte, und berücksichtigen Standardabzüge; der Grundfreibetrag 2025 liegt bei 12.096 €. Die Werte für Zusammenveranlagung ergeben sich überschlägig durch Verdopplung der Schwellen, die tatsächliche Steuerpflicht hängt von der individuellen Situation ab.

Gilt nur für Neurentnerinnen und -rentner mit Start 2025

Die 1.404 Euro sind ausdrücklich eine Richtgröße für Personen, deren Rente erstmals 2025 begonnen hat. Denn für jeden neuen Rentenjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil. 2025 beträgt er bereits 83,5 Prozent; 2005 lag er noch bei 50 Prozent.

Der prozentuale Steueranteil wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und daraus ein persönlicher Euro-Freibetrag ermittelt, der lebenslang gleich bleibt. Wer früher in Rente gegangen ist, hat in der Regel einen höheren steuerfreien Anteil in Prozent, aber einen individuell festgeschriebenen Euro-Betrag – die 1.404 Euro lassen sich daher nicht einfach auf andere Jahrgänge übertragen.

Warum die Zahl der steuerpflichtigen Ruheständler weiter wächst

Schon heute sind in Deutschland mehr als sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig, Tendenz steigend. Mit der Rentenerhöhung im Juli 2025 werden nach seriösen Schätzungen rund 100.000 weitere Personen steuerpflichtig.

Der Grund: Die Bruttorenten steigen, während der einmal festgelegte steuerfreie Euro-Betrag konstant bleibt. Dadurch verschiebt sich die Relation zwischen steuerfreiem und steuerpflichtigem Anteil zulasten der Steuerfreiheit.

Ab wann eine Steuererklärung notwendig wird

Ob eine Steuererklärung abzugeben ist, hängt nicht nur von der gesetzlichen Rente ab. Wer eine eher höhere Rente bezieht oder zusätzliche Einkünfte erzielt – etwa aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen oder aus einer betrieblichen/privaten Zusatzrente – kann schneller über den Grundfreibetrag kommen.

Dann entsteht in der Regel eine Abgabepflicht. Für zusammen veranlagte Paare gelten die entsprechenden Doppelwerte; auch hier entscheidet das gesamte zu versteuernde Einkommen.

Eigene Steuerpflicht prüfen – so geht es ohne Rechenfehler

Zunächst wird die Jahresbruttorente ermittelt. Davon wird der persönliche steuerfreie Rentenanteil (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns) abgezogen. Anschließend werden abzugsfähige Beträge berücksichtigt, insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pauschbeträge.

Die so berechnete Zwischensumme wird mit dem Grundfreibetrag von 12.960 Euro (bei Alleinstehenden) verglichen. Liegt das Ergebnis darüber, ist normalerweise eine Steuererklärung abzugeben; liegt es darunter, besteht regelmäßig keine Steuerpflicht.

Zur Plausibilisierung bieten sich verlässliche Online-Rechner an. Viele Lohnsteuerhilfevereine, Beratungsstellen und Steuerprogramme stellen entsprechende Tools bereit. Empfehlenswert ist insbesondere der leicht bedienbare und kostenfreie Rechner der Stiftung Warentest, mit dem sich die individuelle Situation ohne großen Aufwand abbilden lässt.

Besonderheit: Steuervorteile bei anerkannter (Schwer-)Behinderung

Ruheständlerinnen und Ruheständler mit anerkannter Behinderung sollten den Behinderten-Pauschbetrag unbedingt in der Steuererklärung angeben. Je nach Grad der Behinderung lassen sich damit jedes Jahr mehrere Hundert Euro bis zu etwa 1.400 Euro an Steuer sparen.

Der Pauschbetrag wirkt direkt steuermindernd und ist daher ein zentraler Hebel, um die Steuerlast zu senken oder die Steuerfreiheit zu sichern.

Fazit: Richtwerte kennen, individuelle Lage prüfen

Die häufig zitierte Schwelle von rund 1.404 Euro Bruttorente pro Monat liefert für Neurentnerinnen und -rentner des Jahrgangs 2025 eine gute Orientierung. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Prüfung, weil der persönliche steuerfreie Rentenbetrag, die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegebeiträge sowie mögliche Zusatzeinkünfte das Ergebnis maßgeblich beeinflussen.

Wer seine Zahlen strukturiert zusammenträgt und mit einem seriösen Rechner gegenprüft – oder sich beraten lässt –, vermeidet Überraschungen und bleibt auch mit Rentenerhöhung 2025 steuerlich auf der sicheren Seite.