Rund 1400 Euro Rente bleiben steuerfrei

Lesedauer 3 Minuten

Mit der Rentenerhรถhung zur Jahresmitte 2025 steht fรผr viele Ruhestรคndler die Frage im Raum, ob sie dadurch erstmals in die Einkommensteuerpflicht rutschen.

Die Antwort ist differenziert: Entscheidend sind der Grundfreibetrag 2025, der individuelle steuerpflichtige Rentenanteil und die abzugsfรคhigen Betrรคge.

Aus all dem ergibt sich eine praxisnahe RichtgrรถรŸe: Eine Bruttorente von durchschnittlich etwa 1.404 Euro pro Monat bleibt 2025 in der Regel steuerfrei โ€“ allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Grundfreibetrag 2025 und seine Bedeutung

Fรผr Alleinstehende gilt 2025 ein Grundfreibetrag von 12.960 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag รผberschreitet, fรคllt Einkommensteuer an. Fรผr Ehe- und Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Schwellenwert.

Der Grundfreibetrag schรผtzt also das Existenzminimum und bildet die zentrale VergleichsgrรถรŸe, mit der Rentnerinnen und Rentner prรผfen, ob eine Steuererklรคrung erforderlich ist.

Wie aus Jahreswerten die 1.404 Euro Monatsrente werden

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleibt 2025 eine Jahresrente von rund 16.853 Euro steuerlich unbelastet. Rechnet man diesen Jahreswert auf Monate, ergibt sich im Mittel etwa 1.404 Euro Bruttorente.

Der Betrag ist ein Durchschnittswert รผber das ganze Jahr: Vor der Rentenanpassung im ersten Halbjahr 2025 liegt die rechnerische Monatsgrenze bei ungefรคhr 1.379 Euro, nach der Erhรถhung ab Juli bei etwa 1.430 Euro. Zusammengefasst ergibt sich daraus die RichtgrรถรŸe von rund 1.404 Euro pro Monat, bis zu der โ€“ unter typischen Annahmen โ€“ keine Steuer anfรคllt.

Wichtig: Vom Bruttobetrag der gesetzlichen Rente wird zunรคchst der steuerfreie Rentenanteil abgezogen, der vom Jahr des Rentenbeginns abhรคngt. Zusรคtzlich mindern abzugsfรคhige Ausgaben โ€“ allen voran Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge โ€“ sowie Pauschbetrรคge das zu versteuernde Einkommen.

Erst das Ergebnis wird mit dem Grundfreibetrag verglichen. Weil also nicht die komplette Bruttorente steuerpflichtig ist, kann eine hรถhere Jahresrente als der Grundfreibetrag steuerfrei bleiben.

Tabelle: Dann mรผssen Rentner Steuern zahlen

Ab wann die Rente seit dem 1. Juli 2025 voraussichtlich besteuert wird (Richtwerte)
Fall Richtwert ab dem 1. Juli 2025
Ledig (Neurentner/in 2025, nur gesetzliche Rente, keine weiteren Einkรผnfte) Ab ca. 1.430ย โ‚ฌ Monatsbrutto (Juliโ€“Dez 2025) bzw. ca. 16.853ย โ‚ฌ Jahresbrutto
Zusammen veranlagt (Ehe/Lebenspartnerschaft, gleiche Annahmen) Faustregel: Ab ca. 2.860ย โ‚ฌ Monatsbrutto (Juliโ€“Dez 2025) bzw. ca. 33.706ย โ‚ฌ Jahresbrutto โ€” abhรคngig von den Gesamteinkรผnften beider Partner

Hinweise: Die Richtwerte fรผr Ledige beruhen auf der offiziellen BMF-รœbersicht zur Rentenbesteuerung 2025 (Monatsgrenze Juliโ€“Dez: 1.430ย โ‚ฌ, Jahreswert: 16.853ย โ‚ฌ). Die Werte gelten nur bei Rentenbeginn 2025, ohne weitere Einkรผnfte, und berรผcksichtigen Standardabzรผge; der Grundfreibetrag 2025 liegt bei 12.096ย โ‚ฌ. Die Werte fรผr Zusammenveranlagung ergeben sich รผberschlรคgig durch Verdopplung der Schwellen, die tatsรคchliche Steuerpflicht hรคngt von der individuellen Situation ab.

Gilt nur fรผr Neurentnerinnen und -rentner mit Start 2025

Die 1.404 Euro sind ausdrรผcklich eine RichtgrรถรŸe fรผr Personen, deren Rente erstmals 2025 begonnen hat. Denn fรผr jeden neuen Rentenjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil. 2025 betrรคgt er bereits 83,5 Prozent; 2005 lag er noch bei 50 Prozent.

Der prozentuale Steueranteil wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und daraus ein persรถnlicher Euro-Freibetrag ermittelt, der lebenslang gleich bleibt. Wer frรผher in Rente gegangen ist, hat in der Regel einen hรถheren steuerfreien Anteil in Prozent, aber einen individuell festgeschriebenen Euro-Betrag โ€“ die 1.404 Euro lassen sich daher nicht einfach auf andere Jahrgรคnge รผbertragen.

Warum die Zahl der steuerpflichtigen Ruhestรคndler weiter wรคchst

Schon heute sind in Deutschland mehr als sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig, Tendenz steigend. Mit der Rentenerhรถhung im Juli 2025 werden nach seriรถsen Schรคtzungen rund 100.000 weitere Personen steuerpflichtig.

Der Grund: Die Bruttorenten steigen, wรคhrend der einmal festgelegte steuerfreie Euro-Betrag konstant bleibt. Dadurch verschiebt sich die Relation zwischen steuerfreiem und steuerpflichtigem Anteil zulasten der Steuerfreiheit.

Ab wann eine Steuererklรคrung notwendig wird

Ob eine Steuererklรคrung abzugeben ist, hรคngt nicht nur von der gesetzlichen Rente ab. Wer eine eher hรถhere Rente bezieht oder zusรคtzliche Einkรผnfte erzielt โ€“ etwa aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalertrรคgen oder aus einer betrieblichen/privaten Zusatzrente โ€“ kann schneller รผber den Grundfreibetrag kommen.

Dann entsteht in der Regel eine Abgabepflicht. Fรผr zusammen veranlagte Paare gelten die entsprechenden Doppelwerte; auch hier entscheidet das gesamte zu versteuernde Einkommen.

Eigene Steuerpflicht prรผfen โ€“ so geht es ohne Rechenfehler

Zunรคchst wird die Jahresbruttorente ermittelt. Davon wird der persรถnliche steuerfreie Rentenanteil (abhรคngig vom Jahr des Rentenbeginns) abgezogen. AnschlieรŸend werden abzugsfรคhige Betrรคge berรผcksichtigt, insbesondere Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pauschbetrรคge.

Die so berechnete Zwischensumme wird mit dem Grundfreibetrag von 12.960 Euro (bei Alleinstehenden) verglichen. Liegt das Ergebnis darรผber, ist normalerweise eine Steuererklรคrung abzugeben; liegt es darunter, besteht regelmรครŸig keine Steuerpflicht.

Zur Plausibilisierung bieten sich verlรคssliche Online-Rechner an. Viele Lohnsteuerhilfevereine, Beratungsstellen und Steuerprogramme stellen entsprechende Tools bereit. Empfehlenswert ist insbesondere der leicht bedienbare und kostenfreie Rechner der Stiftung Warentest, mit dem sich die individuelle Situation ohne groรŸen Aufwand abbilden lรคsst.

Besonderheit: Steuervorteile bei anerkannter (Schwer-)Behinderung

Ruhestรคndlerinnen und Ruhestรคndler mit anerkannter Behinderung sollten den Behinderten-Pauschbetrag unbedingt in der Steuererklรคrung angeben. Je nach Grad der Behinderung lassen sich damit jedes Jahr mehrere Hundert Euro bis zu etwa 1.400 Euro an Steuer sparen.

Der Pauschbetrag wirkt direkt steuermindernd und ist daher ein zentraler Hebel, um die Steuerlast zu senken oder die Steuerfreiheit zu sichern.

Fazit: Richtwerte kennen, individuelle Lage prรผfen

Die hรคufig zitierte Schwelle von rund 1.404 Euro Bruttorente pro Monat liefert fรผr Neurentnerinnen und -rentner des Jahrgangs 2025 eine gute Orientierung. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Prรผfung, weil der persรถnliche steuerfreie Rentenbetrag, die tatsรคchlich gezahlten Kranken- und Pflegebeitrรคge sowie mรถgliche Zusatzeinkรผnfte das Ergebnis maรŸgeblich beeinflussen.

Wer seine Zahlen strukturiert zusammentrรคgt und mit einem seriรถsen Rechner gegenprรผft โ€“ oder sich beraten lรคsst โ€“, vermeidet รœberraschungen und bleibt auch mit Rentenerhรถhung 2025 steuerlich auf der sicheren Seite.