Ab sofort haben Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld in Deutschland die Möglichkeit, Termine beim Jobcenter aufgrund religiöser Verpflichtungen zu verschieben. Diese Neuerung geht auf eine aktuelle Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter zurück, wonach ein Termin verschoben werden kann, wenn ein Arbeitsloser “glaubhaft macht, aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins verhindert zu sein”.
Wann gilt diese Regelung?
Diese Weisung bezieht sich auf Situationen, in denen religiöse Feiertage bestimmte Verhaltensweisen oder Praktiken für Gläubige vorschreiben, die deren Teilnahme an Terminen bei der Agentur für Arbeit beeinträchtigen könnten.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte auf Anfrage, dass Situationen wie “religiöse Feiertage, die bestimmte Verhaltensweisen für Gläubige vorschreiben oder festlegen” unter diese Regelung fallen. BILD hatte zuerst berichtet, Gegen-Hartz.de noch einmal nachgefragt.
Religionsfreiheit soll mit der Weisung beachtet werden
Die Umsetzung dieser Anweisung wurde vom Arbeitsministerium initiiert. Ein Sprecher des Ministeriums betonte, damit werde “der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit im Rahmen der Bürgergeldförderung angemessen Rechnung getragen”. Es sei jedoch zu beachten, dass die Anerkennung von Gründen wie dem Ramadan als triftiger Grund für eine Terminverschiebung in jedem Einzelfall geprüft werde.
Ein möglicher Kritikpunkt an der Neuregelung ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand. Die Jobcenter sind angewiesen, die geltend gemachten religiösen Gründe im Einzelfall zu prüfen.
Dies ist besonders wichtig, da verschiedene Religionen ihren jeweiligen Feiertagen unterschiedliche Bedeutung beimessen. Ein Beispiel hierfür ist die Prüfung von Muslimen, die aufgrund des Fastenmonats Ramadan Termine verschieben möchten.
Das Freitagsgebet sei kein Grund für die Absage von Jobcenter-Terminen
Das Freitagsgebet, für Muslime eine wichtige religiöse Praxis, ist jedoch nicht automatisch ein gültiger Grund für eine Terminverschiebung im Jobcenter.
Ein Sprecher der BA erklärte, das Freitagsgebet sei nicht mit der deutschen Sonntagsregelung zu vergleichen. Denn am Sonntag seien aus rechtlichen Gründen alle Geschäfte und Behörden geschlossen, was für das Freitagsgebet nicht gelte.
Die Weisung der BA zielt darauf ab, die Religionsfreiheit des Einzelnen zu berücksichtigen, erkennt aber auch die praktischen Herausforderungen an, denen sich die Arbeitsämter bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit solcher Anträge gegenübersehen.
In jedem Fall den Termin beim Jobcenter absagen
Die Betroffenen müssen sich aber in jedem Fall beim Jobcenter melden und den Termin absagen oder verschieben. Andernfalls drohen Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent.
Die jüngste Weisung der Bundesagentur für Arbeit könnte eine Möglichkeit für Bürgergeldbezieher sein, ihre religiösen Verpflichtungen mit Jobcenter-Terminen sanktionsfrei in Einklang zu bringen. Allerdings ist zu erwarten, dass es in der Praxis zu Problemen kommen wird, wenn bestimmte Feiertage einzelner Religionen von den Jobcentern nicht akzeptiert werden.
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