Die Bundesregierung hat den Existenzminimumbericht veröffentlicht. Aus diesem Bericht geht auch die neue Anpassung der Regelsätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe hervor.
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Existenzminimum wird alle zwei Jahre berechnet
Alle zwei Jahre erstellt die Bundesregierung einen Bericht über die Zusammensetzung und Ableitung des Existenzminimums in Deutschland. Die Höhe des Existenzminimums spiegelt auch den einkommenssteuerfreien Betrag wider. Gleichzeitig ist es das Minimum, das einem Menschen zugestanden werden muss, um ihn vor Armut zu schützen.
Anstieg zwischen 6-8 Prozent
Die aktuelle Höhe des Regelsatzes liegt im Eckregelsatz bei 502 Euro pro Monat (Alleinstehende). Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung ist zum 1. Januar 2024 mit einer Erhöhung der Regelbedarfsstufen um ca. 6 bis 8 Prozent zu rechnen.
Für die Zwecke des Existenzminimumberichts wurde für die Jahre 2023 und 2024 ein Regelbedarfsniveau von 6.024 Euro (502 Euro/Monat) bzw. 6.444 Euro (537 Euro/Monat) für Alleinstehende und von 11.592 Euro (966 Euro/Monat) für Ehepaare im Jahr 2024 angenommen. Dies entspräche einer Steigerung von rund 7 Prozent.
Bürgergeld-Regelsatz 2023
- Bürgergeld-Regelsatz für einen erwachsenen Alleinstehenden 502 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für erwachsene Partner 451 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 14-17 Jahren 420 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren 348 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder bis 5 Jahren 318 Euro
Bürgergeld-Regelsatz 2024
- Bürgergeld-Regelsatz für einen erwachsenen Alleinstehenden 537 Euro (100%)
- Bürgergeld-Regelsatz für erwachsene Partner 483 Euro (90%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft 18-24 Jahren 430 Euro (80%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 14-17 Jahren 456 Euro (85%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren 375 Euro (70%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder bis 5 Jahren 349 Euro (65%)
Steht die konkrete Höhe schon fest?
Ob die Regelleistungen tatsächlich so ansteigen, wie es der Existenzminimumbericht prognostiziert, ist letztlich auch eine politische Entscheidung. Eine konkrete und abschließende Festlegung der Regelleistungen im Bürgergeld, in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe steht daher noch aus. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass die Regelsätze in etwa so steigen werden.
Regelleistungen werden kleingerechnet
Der Sozialwissenschaftler Dr. Andreas Aust vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erläuterte, warum die Regelleistungen im Bürgergeld eigentlich 725 Euro (Eckregelsatz, Einpersonenhaushalt) plus Stromkosten betragen müssten.
Zur Berechnung der Regelsätze wird ein sogenanntes Statistikmodell verwendet. Dahinter verbirgt sich die Methode, das untere Fünftel der Einkommen in Deutschland zur Berechnung heranzuziehen.
Zu diesem “unteren Fünftel” zählen aber auch Tagelöhner, Armutsrentner, Bürgergeld-Aufstocker (früher Hartz IV-Aufstocker). Damit werden die unteren Einkommensschichten herangezogen, die selbst armutsgefährdet sind.
Viele Bedarfe werden als nicht relevant angesehen
Die Bundesregierung streicht zudem viele Ausgabenpositionen aus dem Regelbedarf, weil sie als “nicht relevant” angesehen werden. Nicht relevant bedeutet, dass diese Posten eigentlich grundlos gekürzt oder gestrichen werden, um den Regelbedarf künstlich klein zu rechnen. Dazu gehören z.B. kulturelle Aktivitäten, Kfz und Versicherungen, Alkohol und Tabak, aber auch Bildung.
Ähnliche Methode wie bei Hartz IV
Im Ergebnis zeigt sich, dass auch beim Bürgergeld die gleiche Taktik angewandt wird, wie sie bereits bei Hartz IV der Fall war. Der Regelbedarf beim Bürgergeld soll möglichst niedrig kalkuliert werden, um Kosten zu sparen. Lesen Sie weiter: Warum der Regelsatz eigentlich 725 Euro plus Strom betragen müsste.
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