Rente: Hunderttausende Rentner müssen keine Steuern mehr zahlen

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Im Jahr 2024 werden nahezu 244.000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland von der Erhöhung des Grundfreibetrages profitieren und somit keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das berichtet der Rentenexperte, Anwalt und Rentenberater Peter Knöppel.

Diese wichtige Änderung im Steuerrecht kommt vielen älteren Bürgern zugute und ist ein direktes Ergebnis der Bemühungen, die wirtschaftlichen Belastungen durch die Inflation zu mindern. Doch während viele eine Entlastung erfahren, gibt es auch jene, die aufgrund von Rentenerhöhungen neu in die Steuerpflicht rutschen.

Anstieg des Grundfreibetrages

Der Grundfreibetrag, also der Betrag, der bis zu dem Einkommen in Deutschland steuerfrei bleibt, ist für das Jahr 2024 auf 11.604 Euro für Alleinstehende festgesetzt. Diese Reform soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Inflation abfedern und gleichzeitig die Kaufkraft der Bürger schützen.

Insbesondere Rentner, die eine geringe oder moderate Rente beziehen, werden von dieser Anpassung profitieren.

Neue Steuerpflichtige ab Juli 2024

Aufgrund einer geplanten Rentenerhöhung von 4,57% ab dem 1. Juli 2024 müssen jedoch etwa 114.000 Rentnerinnen und Rentner erstmalig Steuern zahlen.

In Deutschland beziehen rund 21 Millionen Menschen eine Rente, von denen 6,3 Millionen bereits steuerpflichtig sind.

Aufgrund des Anstiegs des Bürgergeldes sieht das Bundesfinanzministerium die Notwendigkeit, den Grundfreibetrag im Jahr 2024 erneut anzuheben. Ob die FDP sich damit durchsetzen kann, ist allerdings noch ungewiss.

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Wichtig: Die Besteuerung der Rente nicht unterschätzen

Viele Rentner neigen dazu, die Notwendigkeit der Überprüfung ihrer Steuerpflicht zu unterschätzen, warnt der Rentenberater. Insbesondere durch die Rentenerhöhungen der letzten Jahre könnten einige unerwartet in die Steuerpflicht fallen.

Viele vergessen zu überprüfen oder prüfen zu lassen, ob sie mit ihren Einkünften wie Alterseinkünften, Rente, Mieteinnahmen, oder zweite Rente bezogen auf die letzten Rentenerhöhungen steuerpflichtig werden.

Peter Knöppel empfielt, die eigene steuerliche Situation regelmäßig zu prüfen, um nicht von Nachforderungen des Finanzamtes überrascht zu werden.

Der Anwalt rät, in steuerlichen Fragen immer auf der sicheren Seite zu sein. Knöppel erlebt oft, dass Rentner von den Finanzämtern aufgefordert werden, rückwirkend Steuererklärungen einzureichen. Diese Situation kann vermieden werden, wenn rechtzeitig und mit fachkundiger Unterstützung gehandelt wird.

Beispielrechnung

Um die Neuregelung zu erläutern, hier eine (fiktive) Beispielrechnung:

Ausgangslage:

  • Grundfreibetrag im Jahr 2023: 10.908 Euro
  • Grundfreibetrag im Jahr 2024: 11.604 Euro
  • Ein alleinstehender Rentner erhält eine monatliche Rente von 950 Euro (also jährlich 11.400 Euro).

Situation 2023: Der Rentner muss keine Einkommensteuer zahlen, da sein jährliches Renteneinkommen von 11.400 Euro unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro liegt.

Situation 2024 vor der Rentenerhöhung:

  • Der Rentner würde weiterhin keine Einkommensteuer zahlen, da sein Einkommen von 11.400 Euro unter dem neuen Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt.

Situation 2024 nach der Rentenerhöhung von 4,57%:

  1. Berechnung der neuen Rente: 950 Euro×1.0457≈993,415 Euro pro Monat 
  2. Jährliches Renteneinkommen nach der Erhöhung: 993,415 Euro×12≈11.920,98 Euro

Nach der Rentenerhöhung liegt das jährliche Renteneinkommen bei 11.920,98 Euro, welches über dem neuen Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt. Somit wird der Rentner ab dem Jahr 2024 steuerpflichtig für den Betrag, der den Freibetrag übersteigt.

Steuerpflichtiger Betrag: 11.920,98 Euro−11.604 Euro≈316,98 Euro 

Der betroffene Rentner muss ab 2024 auf einen Betrag von etwa 316,98 Euro Einkommensteuer zahlen. Die tatsächliche Steuerschuld hängt jedoch von dem persönlichen Steuersatz und weiteren Einkünften und Absetzbeträgen ab, der auf diesen Betrag angewendet wird. Daher ist dies nur eine fiktive Beispielrechnung ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Für viele Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht, für manche eine zusätzliche Belastung

Während die Erhöhung des Grundfreibetrages im Jahr 2024 für viele Rentner eine willkommene Entlastung darstellt, führt sie für andere zu neuen steuerlichen Pflichten und Belastungen.

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