Bürgergeld oder Wohngeld Anspruch? Eine Musterrechnung für eine Familie mit 1 Kind

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Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Bürgergeld oder Kinderzuschlag und Wohngeld haben. Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch hohe Entlastungen.

Inhaltsverzeichnis

Vorstellung Beispielfamilie

Ich möchte dies am Beispiel von Familie Maurer darstellen:
Sie leben mit ihrem Sohn Max(13) in Dresden.
Herr Maurer arbeitet sozialversicherungspflichtig,
Frau Maurer hat einen Minijob mit RV.
Sie leben in Dresden, zahlen 550€ Miete inkl. Nebenkosten und 100€ für Gas.

Methodik der Musterrechnung

Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen von Hr. Maurer in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet. Die jeweilige Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.

Situation bei geringem Einkommen

Familie Maurer hat bis zu einem Einkommen des Vaters von 1047€ Netto (1312€ Brutto) zusätzlich zum Minijob der Mutter Anspruch beim Jobcenter.

Ist das Einkommen schon lange höher, hat die Familie Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag (KiZ) und steht deutlich besser da.

Langfristiger Wechsel weg vom Jobcenter

Um Anspruch auf KiZ zu haben, muss in den letzten 6 Monaten ein bedarfsdeckendes Durchschnittseinkommen (mind. 900€) erzielt worden sein, dies ist bei Fam. Maurer der Fall, wenn beide seit 6 Monaten arbeiten und er mind. 1312€ Brutto verdient.

Situation mit höherem Einkommen

Kurzfristiger Wechsel weg vom Jobcenter

Ist das Einkommen aber bei mindestens 1900€ Brutto (1516€ Netto) wird die Familie sofort zum Wohngeld wechseln, da sie allein durch dieses mehr Leistungen als vom Jobcenter erhält und hat 5 Monate später zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag. Dann haben sie 601€ mehr.

Obergrenzen Sozialleistungsanspruch

Die Familie hat aber selbst bei einem höheren Einkommen noch Anspruch auf staatliche Unterstützung:

  • Kinderzuschlag bis Netto 2165€ (Brutto 2782€)
  • Wohngeld sogar bis Netto 2326€ (Brutto 3035€)

Beispiel zu finanziellen Situation

Verdient Hr. Maurer 2400€ Brutto und sie hat ihren Minijob, sieht es in der Haushaltskasse folgendermaßen aus:
1914€ Netto Vater
500€ Netto Mutter
250€ Kindergeld
186€ Kinderzuschlag
121€ Wohngeld
——
2971€ in der Haushaltskasse

Nach Zahlung von Miete+Gas bleiben 2321€ zum Leben – 867€ mehr als ohne seine Arbeit.

Ohne das Wissen über Wohngeld und Kinderzuschlag wären es nur 2014€ – 307€ weniger.

Unwissenheit über Sozialleistungsansprüche

Viele Familien mit einem Einkommen in diesem Bereich ahnen aber nichts von ihren Ansprüchen.

Entlastungen bei geringem Sozialleistungsbezug

Für Familie Maurer würde aber selbst ein Anspruch auf 1€ Wohngeld (3035€ Brutto+Minijob) noch eine sehr spürbare Entlastung bedeuten:

Folgendes wird für Max dann genauso wie bei einem höheren Anspruch beispielsweise übernommen:

  • Schülerticket
  • Schulessen
  • Nachhilfe
  • Klassenfahrt und Ausflüge
  • 174€ für Schulbedarf
  • Übernahme der Kosten für Arbeitshefte
  • 15€/Monat da Max im Fußballverein ist

Außerdem gibt es weiter Vergünstigungen z.B. durch den Dresden-Pass:

  • Monatsabo (Zone Dresden) der Eltern zum halben Preis (27,45€ statt 54,90€)
  • Ermäßigungen/Kostenfreiheit bei einer Vielzahl an Einrichtungen z.B. der Stadtbibliothek (keine Jahresgebühr)

Fazit

Schon ein überschaubarer Beschäftigungsumfang reicht Familie Maurer um mittelfristig vom Jobcenter weg zu kommen Auch bei “ordentlichem” Einkommen (sozialversicherungspflichtig + Minijob) kann ein Sozialleistungsanspruch bestehen.

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