Die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven haben in den letzten eineinhalb Jahren 2.500 Hausbesuche bei Bürgergeld-Beziehern durchgeführt, und das oft, ohne sich anzukündigen. Das belegt ein Bericht, der in der Bremer Politik diskutiert wurde.
Warum kontrollierten die Jobcenter?
Die Linken-Abgeordneten in der Bürgerschaft fragten, wie viele Hausbesuche die Jobcenter gemacht haben und was die Gründe waren.
Im Ergebnis zeigte sich, dass Mitarbeiter der Jobcenter in der Regel ungebeten vor der Hastür standen, um zu sehen, ob Wohnungen renoviert wurden oder dort Gemeldete wirklich am Ort lebten.
Ohne Ankündigung
Oft kündigten die Mitarbeiter ihren ungebetenen Besuch nicht vorher an. Das war vor allem der Fall, wenn sie Zweifel hatten, ob eheähnliche Verhältniss wirklich bestanden.
In Bremerhaven standen die Prüfer unangekündigt 350 mal vor Haushalten. Ob wirklich Sozialbetrug vorlag, ist unbekannt.
Wie ist die Rechtsgrundlage?
Die Jobcenter dürfen Hausbesuche durchführen, wenn ein “begründeter Verdacht” besteht. Umgekehrt bedeutet das ohne konkreten Anlass handelt das Jobcenter rechtswidrig, wenn es einen Hausbesuch abstattet.
Das Jobcenter darf nur mit eurer Erlaubnis eure Wohnung betreten
Jobcenter haben kein Zutrittsrecht zu eurer Wohnung. Ohne euren Willen dürfen sie die Türschwelle nicht übertreten. Hier gilt der Artikel 13 des Grundgesetzes, also die Unverletzlichkeit der Wohnung.
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Nur mit richtlerlichem Beschluss
Gegen Willen des Leistungsberechtigten muss ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen, um in eure Wohnung einzudringen. Die Jobcenter haben hier keinerlei polizeiliche oder richtlerliche Befugnisse, egal, ob sich die Mitarbeiter so aufspielen, als ob sie diese hätten.
“Verletzung der Mitwirkungspflicht”
Es ist aber längst nicht alles in Butter, wenn die Jobcenter-Mitarbeiter bei euch klingeln, und ihr sie nach Hause schickt. Denn das Jobcenter hat hier das scharfe Schwert der Mitwirkungspflicht.
Wenn die Behörde einen Hausbesuch ansetzt, dann bedeutet dies, dass das Jobcenter dich im Zielfernrohr hat.
Verweigerst du den Außendienst-Mitarbeitern jetzt den Zutritt, dann kannst du ziemlich sicher davon asugehen, dass das Jobcenter dir eine Leistungsminderung wegen “Verletzung der Mitwirkungspflicht” rein drückt.
Handel schnell und professionell
Kündigt das Jobcenter also einen Hausbesuch an oder stehen gar die Angestellten der Behörde vor deiner Tür, dann musst du schnell handeln. Kläre gegenüber dem Jobcenter den Streitgegenstand schriftlich (und per Einschreiben). Such dir Rechtsbeistand.
Liegt ein Bescheid des Jobcenters vor, dann legt Widerspruch ein.
Wenn das Jobcenter bei dir auftaucht, dann sorg dafür, dass du einen Zeugen hast, der Falschaussagen, Übergriffe oder Rechtsbrüche der Angestellten bestätigt.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.