Bürgergeld: „Ich will doch nur zur Arbeit fahren!” – Wenn das Jobcenter den Job verhindert

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Herr O. ist 56 Jahre alt, alleinstehend, bezieht das Bürgergeld und will arbeiten. Er macht aus eigenem Antrieb heraus einen LKW-Führerschein. Schließlich brauchen wir LKW-Fahrer und er will unbedingt weg vom Jobcenter. Die große Freiheit der Straße soll es werden, die Nase im Wind und Benzin im Blut.

Gleich mehrere Arbeitgeber, die einen Job anbieten

Herr O hat auch gleich mehrere Arbeitgeber, die in einstellen wollen. Die Sache hat aber einen Haken: Die Speditionen liegen alle in Industriegebieten im Nirgendwo und die Arbeit fängt früh an. So früh, dass an einen Bus nicht zu denken ist. Herr O braucht also ein Auto, um zur Arbeit zu kommen. Anders geht es einfach nicht.

Jobcenter lehnt Zuschuss ab

Das Jobcenter allerdings ist der Meinung, sowas braucht man nicht. Der Zuschuss zur Beschaffung eines PKW wird abgelehnt. Herr O betreibt ein Eilverfahren. Das allerdings dauert so lange, dass der erste Arbeitgeber keine Lust mehr auf das Hin und Her mit Behörden und Gerichten hat und den Job kurzerhand anderweitig vergibt.

Aber Herr O ist LKW-Fahrer aus Überzeugung und hat gleich einen neuen Arbeitgeber, der ihn einstellen will. Das Eilverfahren um den Zuschuss für das Auto wird also fortgeführt. Und siehe da, das Jobcenter muss tatsächlich einsehen, dass es ein Auto braucht, damit Herr O zur Arbeit fahren kann.

Allerdings möchte das Jobcenter Herrn O eigentlich immer noch nicht so recht fördern. Deswegen stellt das Jobcenter Bedingungen, die Herr O erst erfüllen muss, bis er das Geld für das Auto erhält.

Jobcenter will erst Arbeitsvertrag sehen

Herr O soll nicht nur den Arbeitsvertrag vorlegen, den er eigentlich erst erhält, wenn er gegenüber dem Arbeitgeber nachweist, dass er schon ein Auto hat. Das Jobcenter verlangt z.B. auch, dass Herr O zuerst einmal die Anmeldung des Autos auf sich nachweist. Erst dann will das Jobcenter das Auto auch bezahlen.

Problem: Der Autohändler gibt den KFZ-Brief zur Ummeldung des Autos nicht heraus, bevor das Auto auch bezahlt ist. Einen Termin bei der Zulassungsstelle gibt es auch erst dann, wenn alle Papiere beisammen sind. Es geht also nicht vor und nicht zurück.

Als Anwältin rief ich für meinen Mandanten beim Jobcenter an, um telefonisch zu erklären, dass eine Ummeldung des Autos vor Bezahlung gar nicht möglich ist und eine vorherige Bezahlung notfalls auch eingeklagt wird.

Jobcenter: Herr O. ist schon lange arbeitslos, es sei egal ob die Arbeitsstelle später begonnen wird

Das Jobcenter wurde darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Arbeitsaufnahme dann weiter verzögert, weil ein neues Gerichtsverfahren wieder dauern wird. Die Antwort des Jobcenters: Herr O sei schon so lange arbeitslos, da sei es doch egal ob er den Job später anfängt.

Dass in der Zeit das Jobcenter weiter unnötig Steuergelder ausgibt, obwohl Herr O längst für sich selbst sorgen könnte, stört im Jobcenter niemanden.

Ende gut, alles gut? Mitnichten!

Nach einem weiteren Verfahren musste das Jobcenter dann das Auto doch bezahlen, bevor es umgemeldet war.

Aber, die Geschichte ist noch nicht vorbei: Herr O erkrankte überraschend kurz vor Arbeitsbeginn. Er muss operiert werden und wird erst Ende Februar arbeiten können. Das Jobcenter nimmt das derzeit zum Anlass Herrn O zu unterstellen, er habe nie ernsthaft anfangen wollen zu arbeiten. Jetzt wird geprüft, ob das Jobcenter den Zuschuss zum Auto zurückfordert.

Es bleibt spannend, ob das Jobcenter im Februar wieder versuchen wird, die Arbeitsaufnahme als LKW-Fahrer zu verhindern.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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