Bürgergeld: Frist endet – Überprüfungsanträge noch vor Jahresende stellen

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In sozialrechtlichen Bescheiden treten häufig Fehler auf, deren Prüfung an Fristen gebunden ist. Deswegen ist es für Betroffene wichtig, noch bis Ende dieses Monats einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 Abs. 1 SGB X zu stellen, um bislang nicht gezahlte Gelder für das Jahr 2023 zu sichern.

Typische Fehler in sozialrechtlichen Bescheiden

  • Unvollständige Unterkunftskosten: Etwa bei unzureichender Übernahme des Betriebsstroms für Gas-Thermen.
  • Nicht berücksichtigte Mehrbedarfe: Fehlerhafte Berechnung von Ansprüchen.
  • Gemeinschaftsunterkünfte: Unrechtmäßige Abzüge des Stromanteils von der geforderten Miete.

Leistungen dieses Jahr rückwirkend bis 2023 geltend machen

Die gesetzliche Rückwirkung eines Überprüfungsantrags ermöglicht es, Zahlungen bis Januar des Vorjahres geltend zu machen. Im Jahr 2024 können somit Leistungen rückwirkend bis Januar 2023 überprüft werden. Diese Regelung gilt für SGB II (§ 40 Abs. 1 Nr. 1), SGB XII (§ 116a) und das Asylbewerberleistungsgesetz (gemäß Rechtsprechung des BSG).

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Hinweise zur Antragstellung

  1. Hinreichend bestimmte Anträge: Der Antrag muss den betroffenen Zeitraum sowie die zu überprüfenden Fehler eindeutig benennen.
  2. Antragsberechtigung auch durch Dritte: Nicht nur Betroffene, sondern auch engagierte Dritte können auf rechtswidriges Verhalten hinweisen und fristwahrend handeln.

Eine solche Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2024 notwendig, da ab Januar 2025 keine Ansprüche für das Jahr 2023 mehr geltend gemacht werden können. Die gesetzliche Grundlage dafür ergibt sich aus der Formulierung „Soweit es sich im Einzelfall ergibt“ (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X).

Was ist ein Überprüfungsantrag und wann ist er relevant?

Ein Überprüfungsantrag dient dazu, sozialrechtliche Bescheide, die fehlerhaft sein könnten, nachträglich zu überprüfen. Dies ist besonders relevant, wenn Leistungen wie Unterkunftskosten, Betriebsstrom einer Gas-Therme oder bestimmte Mehrbedarfe nicht korrekt berücksichtigt wurden.

Die gesetzliche Grundlage für einen solchen Antrag findet sich in § 44 SGB X. Ein Überprüfungsantrag ermöglicht es, Leistungen nachzufordern, die bis zum Januar des Vorjahres zurückreichen.

Wer kann einen Überprüfungsantrag stellen?

Ein Überprüfungsantrag steht allen Personen offen, die von einem fehlerhaften Bescheid betroffen sind. Dies betrifft hauptsächlich Empfänger von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungen.

Auch Dritte, die auf rechtswidriges Verhalten hinweisen, können einen solchen Antrag einreichen. Die gesetzliche Formulierung „Soweit es sich im Einzelfall ergibt“ (§ 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X) unterstreicht diese Möglichkeit.

Voraussetzungen für einen Überprüfungsantrag

  1. Bestandskräftiger Bescheid: Der Bescheid muss bereits unanfechtbar sein, da die reguläre Widerspruchsfrist von einem Monat verstrichen ist.
  2. Fehlerhafte Inhalte: Es muss ein Verdacht bestehen, dass der Bescheid Fehler enthält, wie unzureichende Berechnung der Leistungen oder Missachtung von Ansprüchen.

Fristen und Rückwirkung

Ein Überprüfungsantrag kann grundsätzlich für Bescheide gestellt werden, die innerhalb des letzten Jahres erlassen wurden. Bei Rückforderungsbescheiden erweitert sich dieser Zeitraum auf vier Kalenderjahre. Wichtig ist, dass die Fristberechnung immer ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres beginnt.

Ein Beispiel: Wird der Antrag im Juli 2024 gestellt, können Bescheide ab dem 1. Januar 2023 überprüft werden.

Form und Einreichung des Antrags

Für die Einreichung eines Überprüfungsantrags gibt es keine festen Formvorschriften. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Dabei müssen folgende Punkte enthalten sein:

  • Identifikation des Bescheides: Angabe des Datums und der Bescheidart (z. B. Bewilligungsbescheid).
  • Begründung: Detaillierte Erklärung, warum der Bescheid fehlerhaft sein könnte.
  • Richtiges Jobcenter: Der Antrag muss bei der Behörde eingereicht werden, die den Bescheid ausgestellt hat.

Was passiert nach Einreichung des Antrags?

Das Jobcenter hat nach Erhalt des Antrags sechs Monate Zeit, um diesen zu bearbeiten. Dabei kann es entweder nur die beanstandeten Punkte oder den gesamten Bescheid überprüfen. Zusätzlich können Nachweise angefordert werden, wie zum Beispiel Einkommensnachweise, falls die Einkommensberechnung bemängelt wurde.

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten angeforderte Unterlagen zügig eingereicht werden. Eine schriftliche Bestätigung der Einreichung der Unterlagen wird empfohlen.

Reaktionsmöglichkeiten bei Untätigkeit der Behörde

Falls das Jobcenter innerhalb der Sechs-Monats-Frist keine Entscheidung trifft, kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden. Dies ist ein wichtiges Mittel, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Risiken eines Überprüfungsantrags

Ein Überprüfungsantrag kann auch Nachteile mit sich bringen. Das Jobcenter ist berechtigt, den gesamten Bescheid erneut zu überprüfen. Dabei können Leistungen, die nach aktueller Rechtslage nicht mehr zustehen, gestrichen werden. Dies kann zu Rückforderungen führen.

Daher sollte vorab geprüft werden, ob sich die gesetzliche Lage seit Erlass des Bescheides geändert hat.

Ablehnung des Überprüfungsantrags: Widerspruchsmöglichkeiten

Wird ein Überprüfungsantrag abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist dafür wird in der Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheids angegeben. Bei einer Ablehnung des Widerspruchs besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. (Hinweis Tacheles)