Bürgergeld: Etwa 90 Prozent der Jobs von Jobcentern verstoßen gegen Arbeitsschutzbestimmungen

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Thomas Werner* ist Experte für Arbeitssicherheit, bezieht selbst kein Bürgergeld, ärgert sich aber seit Jahren über den psychischen und existenziellen Druck, der durch die sogenannten Zumutbarkeitsregelungen im SGB II auf die Menschen ausgeübt wird. Die nunmehr geplanten Totalsanktionen werden diesen Druck noch einmal deutlich erhöhen.

Seiner Erfahrung nach verstoßen 90 Prozent der von den Jobcentern vermittelten Arbeitsverhältnisse zum Teil eklatant gegen Arbeitsschutzbestimmungen. Teilweise bestehe sogar Lebensgefahr für die Vermittelten. Wir haben dem Experten dazu einige Fragen gestellt.

Seit Umsetzung der sog. Agenda 2010 werden Leistungsbezieher/innen von den Jobcentern und Kommunen in jede „zumutbare“ Arbeit vermittelt.

Die Zumutbarkeitskriterien besagen zwar, dass eine Beschäftigung nicht zumutbar ist, „wenn sie gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt“ (SGB III, § 140 Abs. 1).

Doch nach wie vor werden Leistungsbezieher/innen unter Androhung von Sanktionen vor allem in den Niedriglohnsektor vermittelt.

Der Arbeitsschutzexperte Thomas Werner sagt, dass eine Beschäftigung unzumutbar wird, sobald gegen das Arbeitsschutzgesetz und seine Verordnungen verstoßen wird. Das sei nach seiner Kenntnis in 90 Prozent aller Betriebe der Fall, in die Bürgergeld-Betroffene von den Jobcentern vermittelt werden. Wir haben dem Arbeitsschutzexperten dazu einige Fragen gestellt:

Herr Werner, Sie sagen, dass bei 90 Prozent der von den Jobcentern vermittelten Stellen die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind. Wie kommen Sie zu dieser Aussage?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, was die Behörden als unzumutbar definieren. Wie Sie richtig beschreiben, hat sich der Gesetzgeber im SGB III eindeutig festgelegt. Dort heißt es in § 140 III, dass eine Arbeit in der Regel nicht zumutbar ist, wenn sie gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstößt.

Im Bereich der Jobcenter, also im SGB II, ist diese Frage nicht so eindeutig zu beantworten. Hier hilft ein Blick in die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II vom 1 Januar .2023. Dort ist definiert, dass eine Arbeit grundsätzlich unzumutbar ist, sobald sie gegen „zwingende“ gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften verstößt.

Davon haben wir in Deutschland so viele und so schlecht ausgeprägte Kenntnisse in den Betrieben, egal ob öffentlich-rechtlich oder privat, dass es unter Arbeitsschützern ein Witz ist, dass man immer Verstöße findet. Manche sind so gravierend, dass Menschen akut und unmittelbar in Lebensgefahr schweben, chronisch belastende Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen können.

Grundsätzlich komme ich nach mehr als zehn Jahren Betriebsbesichtigungen und Beratungen in allen Branchen in Deutschland zu dem Ergebnis, dass jeder Betrieb in irgendeiner Form gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt.

Die Zahl von 90 Prozent ist deshalb noch wohlwollend niedrig angesetzt, weil ich auch sehr wenige Betriebe besucht habe, in denen es wirklich wenig Probleme mit dem Arbeitsschutz gab. Die tatsächliche Quote liegt jedoch nach meinen eigenen Erfahrungen bei unter 3 Prozent.

Vorbildliche Betriebe sind leider die Ausnahme. Die Regel sind Betriebe, die die Arbeitsschutzvorschriften umgehen oder die Dokumentation nur auf dem Papier haben.

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Welche konkreten Verstöße kennen Sie?

Das fängt bei ganz krassen Verstößen an: Arbeiten mit Asbest oder ungeschützt mit krebserregenden Chemikalien, bis hin zu Verstößen bei Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen, Schweißrauchen oder Quarzstaub, Buchenholzstaub, Arbeiten in Höhe mit akuter Absturzgefahr, Arbeiten im fließenden Verkehr, Arbeiten unter elektrischer Spannung. Hier merkt zumindest der gesunde Menschenverstand, dass etwas nicht stimmt.

Aber auch subtilere Verstöße kommen in der Praxis sehr, sehr häufig vor: Arbeitgeber sind zum Beispiel verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, aus der Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten abgeleitet und umgesetzt werden müssen. Dazu gehört auch die Unterweisung der Beschäftigten, die schriftlich zu dokumentieren ist.

Denn wer nicht weiß, wo Gefahren für sich oder Dritte lauern, kann sich nicht schützen. Diese Pflicht trifft den Arbeitgeber grundsätzlich bei allen Tätigkeiten, egal ob mit Gefahrstoffen, Biostoffen oder Maschinen und Werkzeugen, sogenannten Arbeitsmitteln.

Die Praxis zeigt, dass Arbeitgeber entweder aus Unkenntnis, Unvermögen oder schlichtweg aus Unwillen gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen.

Nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit sind diese Arbeiten damit unzumutbar, auch wenn das in der Behörde niemand laut sagen will oder selbst nicht ausreichend geschult ist, um die Arbeitsschutzvorschriften oder auch nur die Arbeitsbedingungen zu beurteilen.

Was sind konkrete Anhaltspunkte für Verstöße, auf die Betroffene achten sollten?

Die erste Frage, die man meines Erachtens in jedem Bewerbungsgespräch stellen kann, lautet: „Wie stehen Sie zu Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen? Was tun Sie dafür?“ Wenn man darauf ein Stirnrunzeln erntet, kann man sich den Rest denken.

Ich würde bei jeder Neueinstellung fragen: „Bin ich über meinen Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel und Maschinen, die Gefahrstoffe, die biologischen Gefährdungen unterwiesen, ist mein Arbeitsplatz sauber und sicher, sind Sicherheitsbeauftragte bestellt, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, wird mir persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt, arbeite ich in Lärmbereichen usw.?“

Wenn all dies nicht gegeben ist, kann man als Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsschutzvorschriften nicht einhält, auch wenn ich hier nur auszugsweise wiedergeben kann, was Stand der Technik und Arbeitsmedizin ist.

Wo können Verstöße gemeldet werden?

Grundsätzlich hat man als Arbeitnehmer Rechte und Pflichten, die bereits gesetzlich definiert sind und ich kann nur empfehlen, sich daran zu orientieren. Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer sind unter anderem in den §§ 15-17 ArbSchG geregelt.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber bei Sicherheitsmängeln zu informieren und die Umsetzung auch zu meinem eigenen Schutz durch Einhaltung der Vorschriften einzuhalten. In der Praxis sieht das natürlich ganz anders aus.

Viele Menschen sind a. unwissend b. kennen den Unterschied zwischen sicheren und unsicheren Arbeitsbedingungen nicht und werden dann oft durch existenziellen Druck auch von Behörden oder sozialem Druck im Betrieb getrieben.

Wenn man innerbetrieblich nicht weiterkommt: Mögliche Wege wären hier die Sicherheitsbeauftragten oder, falls vorhanden, der Betriebs- oder Personalrat, jeder kann sich an die Arbeitsschutzbehörden der Länder oder die Unfallversicherungsträger wenden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten daraus keine Nachteile entstehen.

Wie können sich vermittelte Bürgergeld-Betroffene hiergegen wehren?

Ich würde gleich zu Beginn dokumentieren: Bin ich unterwiesen worden? Sind meine Arbeitsmittel in Ordnung und geprüft, habe ich Betriebsanweisungen, soll ich Tätigkeiten ausführen, von denen ich objektiv weiß, dass sie gefährlich sind, soll ich gegen gesetzliche oder tarifliche Arbeitszeitregelungen verstoßen usw.?

Ich würde auch immer dokumentieren, wenn ich meine Vorgesetzten auf Sicherheitsmängel anspreche (wann, wie, wo, was?). Und wenn es abends nur eine handschriftliche Notiz im Kalender ist. Das alles ist im Zweifelsfall verwertbar, vor allem, wenn Behörden später Nachweise verlangen.

Und ich würde das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit frühzeitig informieren. Einfach um diese auch in die Verantwortung zu nehmen, auch wenn diese – das erlebe ich selbst als Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Rolle als Arbeitnehmer und Kunde mit diesen – gerne versuchen, sich nicht festzulegen und auf den Einzelfall zu verweisen. Es gibt aber keinen Einzelfall, sondern klare Regelungen, die keiner Auslegung bedürfen.

Hier sollte man sich meiner Meinung nach nicht verunsichern lassen und gegebenenfalls Zeugen zu Gesprächen hinzuziehen und sich grundsätzlich solidarisieren.

Ich würde heute auch keine Eingliederungsvereinbarung mehr unterschreiben, in der nicht zumindest dokumentiert ist, dass ich keine Beschäftigung annehme, bei der ich mein Leben und meine Gesundheit gefährde, weil ein Arbeitgeber die Arbeitsschutzvorschriften nicht einhält. Der Fallmanager kann das dann gerne gegenzeichnen.

Auch eine Mitgliedschaft im VDK halte ich für sehr hilfreich und wenn es ganz hart auf hart kommt, sollte man auch mit seinem Arzt über die Auswirkungen des Umgangs mit dem Jobcenter und in der Arbeitswelt sprechen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass psychischer Druck und das Auslösen von Angst durch Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen als Dauerbelastung krank macht.

Leider sind diese Erkenntnisse noch nicht in der Praxis angekommen und so bleibt nur, sich gegen das Verhalten einzelner Mitarbeiter mit hoheitlichen Befugnissen in Behörden zu schützen.

Beim Bürgergeld soll der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden. Stattdessen soll die Aus- und Weiterbildung im Vordergrund stehen. Glauben Sie, dass sich dadurch etwas ändern wird?

Das ist eine Frage, zu der ich zum jetzigen Zeitpunkt noch wenig sagen kann, weil ich nicht weiß, wie die Jobcenter den gesetzlichen Auftrag in der Praxis umsetzen werden.

Grundsätzlich halte ich Bildung und Qualifizierung für einen Schlüsselfaktor. Das beste Beispiel ist ja der sichere und gesunde Umgang mit den eigenen Ressourcen, um überhaupt dauerhaft und nachhaltig leistungsfähig zu sein. Und wie wir gesehen haben, fehlt es den Menschen nicht nur an fachlicher Qualifikation, sondern auch an Basiswissen über ihre Rechte zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit Dritter. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Ansatz.

Aus eigener Erfahrung kann ich mir allerdings gut vorstellen, dass sich über zehn Jahre kultureller Wandel, Menschen unter Androhung des Verlustes ihrer physischen und soziokulturellen Existenzgrundlage in unzumutbare Arbeitsverhältnisse zu zwingen, nicht von heute auf morgen ändert. Sicherlich gab und gibt es einzelne Ausnahmen von Behörden oder Mitarbeitern in Jobcentern.

Generell bedarf es aber nicht nur des politischen Willens, sondern auch der Veränderungsbereitschaft in der Verwaltung selbst, weg vom Bild des leistungsvermeidenden Schmarotzers, der sowieso schuld ist, hin zum hilfebedürftigen Menschen, der mit guter Unterstützung ein motivierter Teil der Gesellschaft sein kann und will.

Derzeit habe ich meine Zweifel, ob es wirklich politischer Wille ist, die menschliche Arbeitskraft unter menschenwürdigen Bedingungen in Deutschland zu nutzen. Die aktuellen Beschlüsse zum Mindestlohn, die Debatten um die Kindergrundsicherung oder die nach wie vor bestehenden Regelungen zur Zumutbarkeit von Arbeit und die fehlende Anpassung des Existenzminimums an die realen Teuerungsraten lassen mich daran zweifeln.

* Der Arbeitsschutzexperte hat um Anonymisierung gebeten. Deshalb heißt Herr Werner nicht Herr Werner.

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