Bürgergeld: Die 9 absurdesten Jobvermittlungen der Jobcenter – sonst drohen Totalsanktionen

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Die Bundesregierung hat ihr Versprechen gebrochen und aus Hartz IV kein Bürgergeld auf Augenhöhe gemacht. Wer einen vom Jobcenter vermittelten Job ablehnt, dem kann nun das Bürgergeld für zwei Monate auf Null gekürzt werden.

Um die Tragweite dieser im Kern verfassungswidrigen Neuregelung zu verdeutlichen, hat der Verein Sanktionsfrei Bürgergeld-Beziehende gefragt, welches die absurdesten Jobangebote waren, die ihnen das Jobcenter unterbreitet hat.

Sanktionen auf Null bis zu acht Monate

Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, bedeutet die neue Sanktionsregelung: Wer ein Jobangebot nicht annimmt, dem kann für zwei Monate die komplette Leistung gestrichen werden – also der gesamte Regelsatz. Lediglich die Kosten der Unterkunft werden weiter gezahlt. Die Sanktionen können auf bis zu acht Monate im Jahr ausgedehnt werden, wenn sich die Sanktionierten nicht “einsichtig” zeigen.

Der Verein Sanktionsfrei e.V. hat Bürgergeld-Betroffene gefragt, welches die absurdesten Jobangebote waren, die ihnen das Jobcenter unterbreitet hat. Die Ergebnisse waren zum Teil noch absurder als erwartet.

Die absurdesten Jobangebote der Jobcenter

Absurde Jobs

1. “Ich bin Kunsthistorikerin und sollte mich in der Kunststoffproduktion bewerben”.

2. “Ich sollte nach einem Herzinfarkt, der mich 35% meiner Herzleistung gekostet hat, in einer geschlossenen, psychatrischen Anstalt in der Sicherheitsabteilung arbeiten. Gelernter Kaufmann, dann IT. Keinerlei Erfahrung und gesundheitlich angeschlagen.”

3. “Obwohl ich eine Arbeitsstelle mit unterschriebenem vorgelegen Arbeitsvertrag hatte, sollte ich zu einem Bewerbungstraining mit
Office als jemand, der das Training durchführen könnte.”

4. “Aushilfe und in einer Metzgerei an der Theke im Verkauf. War seit dem ich 13 bin Vegetarier, literally kein Plan von Fleisch. Musste trotzdem hin, habs denen das erklärt und sogar angeboten das Kühlhaus zu schrubben oder so, die haben dann lachend abgewunken.”

5. “Sollte mich am Ende meines Psychologie Studiums als Arzthelferin bewerben, weil ich angeblich einen med. Beruf habe. Die Patient:innen hätten sich sicher sehr gefreut, wenn ich meine erste Spritze gesetzt hätte..”

6. “Ich sollte mich als Logistik/Verpacker bewerben. Habe eine Ausbildung zum Kinderpfleger gemacht und man sagte, ich soll mich da bewerben weil das “Männerarbeit” sei.”

7. “Ich sollte Barkeepern- als kleinwüchsiger Mensch!”

8. “Ich habe Forst- und Umweltwissenschaften studiert: Ich sollte als Gärtnerin oder in der Stadtverwaltung arbeiten”

9. “Ich sollte Übersetzertätigkeiten für deutsch/kurdisch ausüben. Ich habe eine BA in English Studies und spreche kein kurdisch!”

Neue Sanktionsregeln sollen zunächst 2 Jahre gelten

Wer diese scheinbar “zumutbaren” Jobs vom Jobcenter ablehnt, dem soll künftig das Existenzminimum komplett gestrichen werden. Wie sich die Betroffenen in den 2 Monaten ohne Geld ernähren sollen, ist eine Frage, die seitens der Bundesregierung nicht beantwortet wird.

Die Neuregelung soll zunächst begrenzt gelten. Nach zwei Jahren soll geprüft werden, ob 100 Prozent-Sanktionen sich dauerhaft verankern lassen. Das Bundesarbeitsministerium soll dies mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Forschungsinstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung abstimmen.

Klagewelle erwartet

Da die Totalsanktionen verfassungswidrig sind, wird es Klagen der Betroffenen und ihrer Anwälte hageln, und diese werden vor das Verfassungsgericht gehten. Ob die neuen Sanktionsregeln überhaupt zwei Jahre überdauern, ist deshalb ungewiss.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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