Bürgergeld: Den Spieß umdrehen – So bringen Sie das Jobcenter in die Nachweispflicht

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Uns berichten Leser häufig über ihre Sorge, von Jobcentern sanktioniert zu werden, weil sie angeblich geforderte Nachweise nicht erbracht hätten, obwohl dies nicht stimmt. Andere erhalten keine Leistungen, die Ihnen zustehen, weil Jobcenter behaupten, die entsprechenden Unterlagen wären nicht eingegangen.

Das Gute ist: Sie sind als Leistungsberechtigter nicht rechtlos.

Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, um Ihre Nachweispflicht zu erfüllen und sogar, damit das Jobcenter in die Nachweispflicht kommt – und nicht Sie.

Kopieren Sie Ihre Anträge

Erst einmal sollten Sie alle Anträge beim Jobcenter schriftlich stellen. In der Regel ist das sowieso notwendig. Doch auch bei Fragen, wo es keine zwingenden Vorschriften gibt, sollten Sie sich nicht auf mündliche Absprachen mit dem zuständigen Mitarbeiter verlassen. Im Ernstfall könnte dieser immer noch behaupten, eine entsprechende Aussage nie getätigt zu haben.

Was viele bei schriftlichen Anträgen vergessen: Kopieren Sie diese unbedingt und behalten Sie eine Kopie als Beleg. Am besten legen Sie für solche Anträge, Kopien und Unterlagen rund um das Jobcenter einen eigenen Ordner an. Dann wissen Sie bei Konflikten sofort, wo sich die Belege befinden.

Wichtige Unterlagen wie eine Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge oder den Mietvertrag sollten Sie sowieso nicht als Original bei der Behörde abgeben, sondern immer nur als Kopie – das Original bleibt in ihrer Hand.
Wenn das Jobcenter später falsche Behauptungen macht, was sie wann und wofür beantragt haben, können Sie diese umgehend gerade rücken.

Sorgen Sie für Zeugen

Der Vorstand eines sozialen Netzwerks, der öffentlich nicht genannt werden möchte, empfiehlt Leistungsberechtigten, daß sie niemals alleine zu einer Behörde ganz gleich welcher Art gehen dürfen, sondern immer in Begleitung. Bei Sozialbehörden sollten das immer gemäß § 13 Abs 4 SGB X maximal
drei Beistände pro Leistungsbezieher sein und möglichst keine Verwandten.

Dies sei deshalb notwendig, “weil sonst eine (Sozial-)Behörde mal eben zwei Mitarbeiter
zum Gericht sendet, die dann falsch aussagen, und wenn man als
Leistungsbezieher dann keine Begleitung dabei hatte, ist man stets der
Dumme.”

Der Sozialaktivist führt aus: “Wir empfehlen auch, mit den Begleitern nach dem Termin ein
Termin-Protokoll (Gedächtnis-Protokoll) anzufertigen, daß alle
unterschreiben, also der/die Leistungsbezieher und die Beistände.”

Unterlagen nur per Zugangsnachweis

Diesen Punkt unterschätzen vieler unserer Leser. Für Rechtsfragen zwischen Ihnen und dem Jobcenter spielt der Nachweis des Zugangs von Unterlagen eine erhebliche Rolle, oft hat er entscheidende Bedeutung dafür, ob Ihnen Leistungen zugestanden werden oder das Jobcenter das Recht hat, Ihnen Sanktionen aufzudrücken.

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Ohne Nachweis kann das Jobcenter leicht Sanktionen verhängen

Denn wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie innerhalb einer gesetzten Frist Unterlagen eingereicht haben, dann kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beim Jobcenter stoppen oder die Behörde sanktioniert Sie sogar wegen vermeintlich fehlender Mitwirkung.

Fax und Einwurf reichen nicht

Immer wieder verschwinden Unterlagen in den Mühlen der Behörde, und ohne Zugangsnachweis haben Sie schlechte Karten, Ihre berechtigten Ansprüche einzufordern. Weder ein Fax noch ein Einwurf der Unterlagen in den Breifkasten des Jobcenters bringt Ihnen Sicherheit dafür, dass Ihr Schreiben dem Jobcenter nachweislich zugegangen ist.

Deshalb sollten Sie Unterlagen grundsätzlich persönlich beim Jobcenter einreichen und sich den Eingang vor Ort bestätigen lassen. Diese Eingangsbestätigung erfüllt Ihre Nachweispflicht eindeutig.

Mitwirkungspflicht ist ein scharfes Schwert der Jobcenter

Versäumnisse, die im täglichen Leben ständig vorkommen und mit einem Schulterzucken abgetan werden, können beim Jobcenter dazu führen, dass Ihnen die Leistungen der Grundsicherung gekürzt werden. Das Jobcenter hat nämlich das scharfe Schwert, wegen “Verletzung der Mitwirkungspflicht” Sanktionen zu verhängen.

Den Großteil dieses Sanktionen begründen Jobcenter mit Terminversäumnissen. Wenn Sie bei wirksamer Ladung zu einem Gespräch mit dem Mitarbeiter nicht erscheinen, dann rechtfertigt das ein Kürzen der Leistungen, es sei denn, Sie bringen einen wichtigen Grund für das Nicht-Erscheinen vor.

Tragen Sie Termine in einen Kalender ein

Wir bei gegen-hartz.de wissen aus Berichten unserer Leser, dass Terminversäumnisse meist weder an Gleichgültigkeit noch an Verweigerung liegen. Betroffene verlieren vielmehr in schwierigen Lebenslagen den Überblick in einem Berg aus Papierarbeit und kommen durcheinander, wenn sie von Behörde zu Behörde gehen müssen, um Ansprüche zu klären.

Es hilft ungemein, wenn Sie sich einen Kalender anschaffen, und in diesem jeden Termin mit dem Jobcenter festhalten. So kommen Sie nicht in Zugzwang, wenn Sie einen Termin beim Jobcenter aus wichtigen persönlichen oder gesundheitlichen Gründen absagen müssen. Vielmehr können Sie im Vorfeld eine E-Mail an das Jobcenter senden und diesen Grund erläutern. Die Nachweise können Sie später erbringen.

Die Nachweispflicht umdrehen

Sie sollten nicht nur dafür sorgen, dass Sie eindeutig Nachweise erbringen dafür, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Ebenso sollten Sie darauf achten, dass das Jobcenter entsprechende Nachweise erbringen kann. Denn es passiert nicht selten, dass ein Aufforderungsschreiben der Jobcenter auf dem Postweg verloren geht, überhaupt nicht bei Ihnen ankommt oder erst verspätet.

Wenn das der Fall ist, dann muss das Jobcenter nachweisen, dass das Schreiben Ihnen (pünktlich) zugegangen ist. Ohne einen solchen Nachweis ist eine Sanktion wegen eines Terminversäumnisses rechtswidrig.