Bürgergeld: 35 Prozent Erfolgsquote bei Widersprüchen und Klagen

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Hartz IV war berüchtigt dafür, dass Missverständnisse sehr schnell zum Kürzen der Bezüge führten, während die Jobcenter im Umgang mit eigenen Fehlern sehr großzügig umgingen.

Kooperation auf Augenhöhe?

Eine “Kooperation auf Augenhöhe” sollte dieses beim Bürgergeld zwar ändern. Doch ein totaler Entzug des Existenzminimums wird 2024 möglich sein, und er wird die treffen, die hilflos sind oder krank, und auch die, die Schwierigkeiten haben, Behördentexte zu verstehen.

Widersprüche nehmen zu

Zwar nahm die Zahl der Klagen 2023 ab und fiel auf 47.934. Die Zahl der Widersprüche stieg allerdings und lag bei 425.359. Immerhin ein Drittel von ihnen war erfolgreich.

Klagen nahmen ab

Die Zahl der Klagen nahm 2023 um 2.959 ab. Widersprüche nahmen um 21.503 zu, was die Jobcenter besonders damit begründen, dass die Menge der Bedarfsgemeinschaften um 40.000 stieg und jetzt 2.897.000 beträgt nach dem Motto “es gab mehr Widersprüche, weil es mehr gab, die Widerspruch leisten konnten”.

Was sind die Gründe?

Bei Klagen waren die Hauptgründe Aufhebungen und Erstattungen von Leistungen der Jobcenter. Auch Aufrechnungen, Abführung an Dritte und Konflikte wegen der Mitwirkungspflicht fanden sich weit oben in der Liste.

Bei Widersprüchen ging es besonders um die Berechtigung, unter Bürgergeld zu fallen sowie um Leistungsminderungen durch die Jobcenter.

Erst Widerspruch, dann Klage

Widersprüche und Klagen folgen aufeinander. Das Jobcenter darf in der Zeit, in der der Widerspruch geprüft wird, den Bescheid nicht umsetzen. Erst nach einer Entscheidung, ob der Widerspruch berechtigt ist oder nicht, wird der ursprüngliche Bescheid entweder durchgesetzt oder geändert.

Klage wird nicht vom Jobcenter entschieden

Über diesen Widerspruch entscheidet das Jobcenter selbst. Weist es einen Widerspruch jetzt als “unbegründet” ab, dann steht es den Betroffenen zu, Klage vor Gericht einzureichen. Vor dem Sozialgericht ist das Jobcenter dann Beklagter und nicht Entscheider, und das Gericht urteilt.

Warum gibt es weniger Klagen?

Woran kann es liegen, dass es nach Einführung des Bürgergeldes zwar mehr Widersprüche gab, aber weniger Klagen? Möglich ist die ursprünglich humanere Ausrichtung des Bürgergeldes im Vergleich zu dem Druck gegen die Betroffenen bei Hartz IV.

Qualifizierung und Weiterbildung wurden stärker gefördert als zuvor, auch psychosoziale Betreuung war möglich. Widersprüche wurden auch von Betroffenen zurückgezogen, was ein Zeichen dafür sein kann, dass die Angelegenheit sich klären ließ.

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Strafen und Kürzungen

Wenig Klagen und Widersprüche gab es wegen Sanktionen. Der Grund dafür ist vermutlich, dass im ersten Jahr des Bürgergeldes die Messlatte für Sanktionen im Vergleich zu Hartz IV höher gelegt wurde, und es deshalb auch weniger Sanktionen gab.

Wieviel Klagen wegen Bürgergeld-Sanktionen gab es?

2023 gab es 4.768 Widersprüche und 274 Klagen wegen Sanktionen wie Kürzungen des Regelsatzes. Bei Widersprüchen sind das weniger als ein Prozent, bei Klagen fast ein halbes Prozent aller Fälle.

Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder zu klagen?

Die Erfolgsquote bei Klagen der Bürgergeld-Bedürftigen gegen die Jobcenter liegt bei 35 Prozent, und der Erfolg der Widersprüche bei 30 Prozent. Bürgergeld ist ein bürokratisches Monster, und Fehler unterlaufen ebenso den Bedürftigen wie den Jobcentern.

Sich (verständlicherweise) ungerecht behandelt zu fühlen, führt für sich genommen nicht dazu, dass Bescheide geändert werden. Haben Betroffene hingegen gute Gründe, Bescheide der Jobcenter für fehlerhaft oder rechtswidrig zu halten, sollten Sie in jedem Fall Widerspruch einlegen und klagen, wenn dieser nicht erfolgreich ist.