Bürgergeld 2024: Die Schonfrist endet jetzt für viele Leistungsbeziehende

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Am 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld eingeführt und ab dem 1. Januar 2024 kommen einschneidende Änderungen auf die Leistungsempfänger zu. Eine davon ist das Ende der Karenzzeit. Rechtsanwalt Peter Knöppel erläutert, was es mit dieser Frist auf sich hat und welche Auswirkungen sie haben wird.

Die Schonfrist endet

Ende 2023 läuft die Schonfrist für alle Bürgergeldbezieher aus, die seit dem 1. Januar 2023 Bürgergeld beziehen. Aber was bedeutet das eigentlich? Vielen Betroffenen ist das nicht bewusst und deshalb ist es wichtig, die Konsequenzen zu verstehen. Das betrifft vor allem die Kosten der Unterkunft und die Höhe des anrechnungsfreien Schonvermögens.

Was ist die Karenzzeit beim Bürgergeld?

Die Schonfrist oder Karenzzeit beim Bürgergeld bezeichnet die ersten Monate, in denen die Betroffenen das Bürgergeld ohne bestimmte Prüfungen erhalten.

In dieser Zeit können sich die Bürgergeldberechtigten noch um eine angemessene Wohnung bemühen, ohne dass sich dies sofort auf ihre Leistungen auswirkt. Das Jobcenter kann nun aber, wenn die Unterkunftskosten höher sind als die Angemessenheitskriterien, eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten verschicken. Allerdings haben die Betroffenen dann noch einmal 6 Monate Zeit, die Unterkunftskosten zu senken.

Auch für das Vermögen, das nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird, gelten großzügigere Regelungen. Die Karenzzeit beträgt ein Jahr ab Beginn des Bürgergeldbezugs.

  1. Karenzzeit 1 Jahr: Kosten der Unterkunft
  2. Karenzzeit 1 Jahr: Vermögensfreibetrag

Die Karenzzeit ist abgelaufen: Karenzzeit und Wohnkosten

Für das Jahr 2023, also für die ersten zwölf Monate nach Beginn des Bürgergeldbezugs, übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Unterkunfts- und Mietkosten ohne Angemessenheitsprüfung.

Ab dem 1. Januar 2024 endet jedoch die Schonfrist für die Angemessenheitsprüfung. Das Jobcenter kann dann die Angemessenheit der Wohnkosten prüfen und zahlt nur noch das, was als angemessen gilt. Eine mögliche Kostensenkungswelle bei den Unterkunftskosten steht also bevor.

Aber: Die Karenzzeit verlängert sich bei Leistungsunterbrechungen von mehr als einem Monat für jeden vollen Monat der Unterbrechung um einen Monat. Nach 3 Jahren Leistungsunterbrechung beginnt eine neue Karenzzeit.

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Kostensenkungswelle bei den Unterkunftskosten – was bedeutet das?

Übersteigen die tatsächlichen Unterkunftskosten die ortsübliche Angemessenheit, erhalten die Betroffenen vom Jobcenter eine schriftliche Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken.

Wichtig: In den ersten sechs Monaten nach der Aufforderung werden die tatsächlichen Kosten weiter gezahlt, danach nur noch die als angemessen definierten Unterkunftskosten. Ausnahmen können gelten, wenn die Betroffenen triftige Gründe für die Nicht-Senkung vorbringen, wie z.B. Wohnungsmangel, Barrierefreiheit oder Untervermietung.

Wichtig auch: Ohne vorherige Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten darf das Jobcenter die Unterkunftskosten nicht senken!

Schonfrist beim Vermögensfreibetrag endet

Die Schonfrist für den Vermögensfreibetrag endet ebenfalls am 31. Dezember 2023. Der Freibetrag sinkt ab dem 1. Januar 2024. In der Karenzzeit beträgt der Freibetrag 40.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Nach einem Jahr sinkt er auf 15.000 Euro. Besitzt ein Bürgergeldberechtigter also mehr Vermögen als der Freibetrag zulässt, verliert er ab dem 1. Januar 2024 den Anspruch auf Bürgergeld, solange das Vermögen nicht auf die festgelegte Höhe reduziert wird.

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