Bis 7,5 Prozent mehr Rente im April 2025 – Rentenzuschlag Zahltag und wer ihn bekommt

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Immer wieder sorgen neue gesetzliche Regelungen im Rentensystem fรผr Fragen und Unsicherheiten. Seit dem 1. Juli 2024 gilt fรผr rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein Zuschlag der bis zu 7,5 Prozent betragen kann.

Der Zuschuss wurde eingerichtet, um jene Personen finanziell zu entlasten, die bereits frรผh aufgrund gesundheitlicher Einschrรคnkungen auf die Rente angewiesen waren.

Nach Auskunft des Rechtsanwalts und Rentenberaters Peter Knรถppel betrifft dieser Zuschlag rund drei Millionen Menschen, die zwischen 2001 und Ende 2018 eine Erwerbsminderungsrente (EMR) bezogen haben.

Entscheidend ist allerdings, dass diese Rente zum Stichtag 30. Juni 2024 oder unmittelbar danach weiterhin bezogen wurde. Der Zuschlag wird zusรคtzlich zur eigentlichen Rente ausgezahlt und richtet sich nach individuellen Berechnungen der Rentenversicherung.

Wann erfolgt die Zahlung des Rentenzuschlags im April 2025?

Der รผbliche Zeitpunkt fรผr den Renteneingang liegt am Monatsende oder -anfang und unterteilt sich danach, ob eine Rente vorschรผssig oder nachschรผssig gezahlt wird.

Beim Rentenzuschlag, der bis zu 7,5 Prozent des Rentenbetrags ausmachen kann, gelten jedoch besondere Regeln. Laut dem Rentenexperten erfolgt eine gesonderte รœberweisung zwischen dem 10. und dem 20. Tag des jeweiligen Monats.

Im April 2025 beginnt diese Sonderzahlung am 10. April. Aufgrund der Osterfeiertage verschiebt sich das mรถgliche Enddatum der Auszahlung, sodass der letztmรถgliche Zahltag der 17. April 2025 ist.

Dieser Tag fรคllt auf den Grรผndonnerstag und ist der letzte Bankarbeitstag vor Karfreitag und Ostersonntag. Dementsprechend werden Betroffene spรคtestens an diesem Datum ihren Zuschlag auf dem Konto sehen kรถnnen, da weder Karfreitag noch die folgenden Feiertage fรผr regulรคre รœberweisungen infrage kommen.

Was รคndert sich an der Auszahlungsweise und warum gibt es eine รœbergangsregelung?

Die besondere Zahlungsweise zwischen dem 10. und 20. Tag eines jeden Monats ist zunรคchst nur bis zum 30. November 2025 vorgesehen. Danach, ab dem 1. Dezember 2025, wird der Zuschlag wieder mit der regulรคren Rente รผberwiesen, sodass Rentenbeziehende die gesamte Summe an dem ihnen bekannten Zahlungstermin erhalten.

Diese ร„nderung wurde vom Gesetzgeber als รœbergangsregelung in ยง 307j Absatz 4 SGB VI verankert.

Damit soll sichergestellt werden, dass einerseits alle Anspruchsberechtigten ihren Anteil zeitnah ausgezahlt bekommen, andererseits die Rentenkasse genรผgend Zeit hat, die entsprechenden Verfahren technisch und organisatorisch anzupassen.

Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten ab Dezember 2025

In der aktuellen รœbergangsphase bis Ende November 2025 wird der Rentenzuschlag nicht auf Hinterbliebenenrenten wie Witwenrente angerechnet. Ab dem 1. Dezember 2025 kann er allerdings als Einkommen berรผcksichtigt werden, wenn eine Hinterbliebenenrente bezogen wird.

Damit kรถnnte es fรผr Witwen und Witwer zu Verรคnderungen bei der Hรถhe der eigenen Rente kommen, sofern durch den Zuschlag bestimmte Freibetrรคge รผberschritten werden. Auch hier beruft sich die Regelung auf ยง 307j SGB VI, der das Vorgehen in dieser รœbergangszeit genau definiert.

Warum liegt der Auszahlungstermin vor den Feiertagen?

Ostern fรผhrt regelmรครŸig zu Verschiebungen bei Lohn-, Gehalts- und Rentenzahlungen, da Karfreitag und Ostermontag in ganz Deutschland Feiertage sind. Da Banken an diesen Tagen geschlossen bleiben, finden รœberweisungen nicht statt.

Wenn ein geplanter Zahltag auf ein solches Wochenende oder einen Feiertag fรคllt, wird das Geld รผblicherweise vorgezogen รผberwiesen, damit es pรผnktlich ankommt.

Dieses Vorgehen ist in ยง 118 und ยง 272a SGB VI verankert und kommt hier auch fรผr den Rentenzuschlag zur Anwendung. Im April 2025 liegen Grรผndonnerstag und Karfreitag unmittelbar vor dem Osterwochenende, sodass der spรคteste Auszahlungstermin auf den 17. April fallen muss. Damit ist garantiert, dass der Zuschlag rechtzeitig bei den Empfรคngerinnen und Empfรคngern eintrifft.

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Wie geht es nach der รœbergangszeit weiter?

Ab dem 1. Dezember 2025 lรคuft die Auszahlung wieder im gewohnten Rhythmus mit der eigentlichen Rente. Dann erhรคlt man den monatlichen Betrag zusammen mit dem Zuschlag zum gleichen Zeitpunkt.

Fรผr viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet das eine Rรผckkehr zur Normalitรคt, bei der nur noch ein einziger Geldeingang zu erwarten ist.

AuรŸerdem kann es durch die erneute Berechnung des Zuschlags ab Dezember zu Anpassungen kommen, die sich an der individuellen Rentenbiografie und den Vorgaben der Rentenversicherung orientieren. Hierzu werden Anspruchsberechtigte von ihrer Rentenversicherung schriftlich informiert, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Welche Bedeutung hat das Ganze fรผr Betroffene?

Der Zuschlag ist vor allem fรผr Menschen relevant, die ihre Erwerbsfรคhigkeit frรผh eingebรผรŸt haben und dadurch vergleichsweise niedrige Rentenansprรผche erworben haben. Die gesetzliche Anpassung soll finanzielle Lรผcken verringern und รคlteren oder gesundheitlich eingeschrรคnkten Personen ein stabileres Einkommen sichern.

Wer seine Rente bereits seit dem 1. Juli 2024 mit Zuschlag bezieht, profitiert nun von der fortlaufenden Sonderauszahlung, muss sich allerdings auf die Besonderheiten in den รœbergangsmonaten einstellen.

Besonders wichtig ist, die Informationen von der Deutschen Rentenversicherung genau zu prรผfen. Sollte eine Mitteilung unklar sein, lohnt es sich, fachkundigen Rat einzuholen oder sich an die jeweiligen Beratungsstellen zu wenden.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer bis zum 17. April 2025 noch keinen Zahlungseingang verzeichnen kann, sollte sich rechtzeitig an seine Rentenkasse wenden. In vielen Fรคllen klรคrt sich eine eventuelle Verzรถgerung durch die Feiertage von selbst, doch ist es ratsam, etwaige UnregelmรครŸigkeiten zeitnah anzusprechen.

Auch wenn ab dem 1. Dezember 2025 wieder ein einheitlicher Auszahlungstermin vorgesehen ist, kann die individuelle Hรถhe des Zuschlags nochmals geprรผft und gegebenenfalls neu berechnet werden.

Auf diese Weise wird die gesetzliche Vorgabe der Rentenversicherung vollstรคndig erfรผllt und Missverstรคndnisse lassen sich im Vorfeld ausrรคumen.