Bis zu zwei Jahre warten auf die Widerspruchsbearbeitung bei Hartz IV heißt es in Berlin
Laut der internen Widerspruchsstatistik der Bundesagentur für Arbeit benötigt die Bundeshauptstadt Berlin in manchen Fällen bis 2 Jahre Bearbeitungszeit. 11892 Klagen und Eilanträge sind allein in Berlin im vergangen Jahr bei den Sozialgerichten eingegangen. Viele der Klagen betrafen die Untätigkeit der Behörden, die für die Umsetzung von Hartz IV verantwortlich sind. Klar ersichtlich sind die Untätigkeitsklagen, da Jobcenter mit der Bearbeitung der Widerspruchs-Anträgen nicht hinterher kommen. So müssen das Sozialgericht entscheiden, ob der Widerspruch des ALG II Antragsstellers gerechtferitigt ist. In 40 Prozent der Klagen hatten die Antragssteller Erfolg und dem Widerspruch wurde statt gegeben.
In manchen Bezirken dauerte die Bearbeitungszeit beinahe drei Jahre. So müssen Arbeitslosengeld II Empfänger/innen im Stadtbezirk Berlin- Mitte bis zu 3 Jahre darauf warten, bis der Widerspruch bearbeitet worden ist. In Berlin Neukölln sind es mitunter neunzehn Monate die vergehen, bis der Widerspruch bearbeitet worden ist.
Die Widersprüche werden gestellt, da es noch immer zu Unklarheiten in der Anwendung der Hartz IV Regelungen kommt. In vielen Fällen werden die ALG II Antragssteller nur ungenügend von den Jobcentern beraten oder in Eingliederungsvereinbarungen gedrängt, die sich im Nachhinein als unpassend herraus stellen. Auch die Frage der Wohn und Heizkosten steht immer wieder zur Debatte. Für viele Berliner/innen bleibt bei der Untätigkeit der Ämter nur eins; der Weg zum Sozialgericht, um endlich Klarheit zu erhalten. (04.04.07)
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