Jobcenter müssen die tatsächlichen Kosten der Miete für Hartz IV Beziehende übernehmen. Diese müssen ortsüblich angemessen sein. So steht es im Gesetz (SGB II). In der Realität müssen viele Leistungsberechtigte die Mietkosten aus dem Regelsatz aufstocken, weil keine “angemessenen” Wohnungen zur Verfügung stehen. In einigen Regionen sind die Zuzahlungen besonders hoch. Wir haben die schlimmsten Übeltäter ermittelt.
Im Gesetz steht, dass die tatsächlichen ortsüblichen Mietkosten in einem angemessenen Rahmen für Hartz IV Beziehende übernommen werden müssen. Doch in der Realität müssen viele Leistungsberechtigte die Mietkosten aus den Regelsätzen aufstocken. In einigen Regionen sind die Zuzahlungen besonders hoch. Bis zu 210 EUR müssen Betroffene zuzahlen.
Über eine halbe Million Bedarfsgemeinschaften betroffen
Insgesamt 546.000 Bedarfsgemeinschaften in Deutschland bekommen nicht die volle Miete durch das Jobcenter bezahlt. Die Betroffenen müssen also von dem kargen Regelsatz noch einen Anteil für die Miete selbst zahlen. Das ergab eine kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” an die Bundesregierung.
Hierbei geht es jedoch nicht nur um ein paar Euro, wie die Antwort der Bundesregierung zeigt. Betroffenen Haushalten fehlen durchschnittlich 82 EUR für die Wohnkosten. An einigen Orten sieht es beinahe dramatisch aus, wie die untenstehende Tabelle zeigt.
Bis zu 210 EUR Zuzahlungen bei der Miete
Besonders schlimm ist es in Ebersberg. Wird dort nicht die Miete übernommen, müssen Betroffene im Durchschnitt 210 EUR im Monat zur Miete dazuzahlen. 11,5 Prozent der dort lebenden Leistungsbezieher sind betroffen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 82 EUR.
Ein anderes Beispiel ist Dachau. Dort müssen 28,4 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Mietzuzahlungen ertragen, weil nicht die tatsächliche Miete übernommen wird.
Platz | Jobcenter | Anteil betroffener BGs | Monatliche Zuzahlung aus Regelsatz |
– | Deutschland | 19,2 % | 82 EUR |
1 | Ebersberg | 11,5 % | 210 EUR |
2 | Oberallgäu | 19,3 % | 193 EUR |
3 | München, Landeshauptstadt | 13,0 % | 193 EUR |
4 | Dachau | 28,4 % | 165 EUR |
5 | Fürstenfeldbruck | 9,9 % | 164 EUR |
6 | Potsdam, Stadt | 9,2 % | 156 EUR |
7 | Berlin, Charlottenburg-Wilmersdorf | 16,7 % | 154 EUR |
8 | Oldenburg | 39,8 % | 150 EUR |
9 | Berlin, Mitte | 10,5 % | 147 EUR |
10 | Berlin, Friedrichshain-Kreuzberg | 17,5 % | 141 EUR |
Was aber sind die Gründe?
Einerseits sind die Herleitungen der Unterkunftskosten der Kommunen oftmals abendteuerlich und werden regelmäßig von den Sozialgerichten kassiert, weil diese nicht in sich schlüssig sind. Das bedeutet, dass diese oft viel zu niedrig angesetzt sind, so dass es für Menschen mit Grundsicherungsbezug äußerst schwierig ist, eine “angemessene” Wohnung zu finden.
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Zum anderen existiert vor allem in den Großstädten eine regelrechte Wohnungsnot. Es lassen sich kaum mehr günstige Wohnungen finden. Aus diesem Grund müssen Betroffene in teuere Wohnungen einziehen oder bleiben, so dass der Staat zwar die “angemessenen Wohnkosten” übernimmt und der Rest aus den Regelleistungen beglichen werden muss.