Jobcenter mรผssen die tatsรคchlichen Kosten der Miete fรผr Hartz IV Beziehende รผbernehmen. Diese mรผssen ortsรผblich angemessen sein. So steht es im Gesetz (SGB II). In der Realitรคt mรผssen viele Leistungsberechtigte die Mietkosten aus dem Regelsatz aufstocken, weil keine “angemessenen” Wohnungen zur Verfรผgung stehen. In einigen Regionen sind die Zuzahlungen besonders hoch. Wir haben die schlimmsten รbeltรคter ermittelt.
Im Gesetz steht, dass die tatsรคchlichen ortsรผblichen Mietkosten in einem angemessenen Rahmen fรผr Hartz IV Beziehende รผbernommen werden mรผssen. Doch in der Realitรคt mรผssen viele Leistungsberechtigte die Mietkosten aus den Regelsรคtzen aufstocken.ย In einigen Regionen sind die Zuzahlungen besonders hoch. Bis zu 210 EUR mรผssen Betroffene zuzahlen.
รber eine halbe Million Bedarfsgemeinschaften betroffen
Insgesamtย 546.000 Bedarfsgemeinschaften inย Deutschland bekommen nicht die volle Miete durch das Jobcenter bezahlt. Die Betroffenen mรผssen also von dem kargen Regelsatz noch einen Anteil fรผr die Miete selbst zahlen. Das ergab eine kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” an die Bundesregierung.
Hierbei geht es jedoch nicht nur um ein paar Euro, wie die Antwort der Bundesregierung zeigt. Betroffenen Haushalten fehlen durchschnittlich 82 EUR fรผr die Wohnkosten. ย An einigen Orten sieht es beinahe dramatisch aus, wie die untenstehende Tabelle zeigt.
Bis zu 210 EUR Zuzahlungen bei der Miete
Besonders schlimm ist es in Ebersberg. Wird dort nicht die Miete รผbernommen, mรผssen Betroffene im Durchschnitt 210 EUR im Monat zur Miete dazuzahlen. 11,5 Prozent der dort lebenden Leistungsbezieher sind betroffen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 82 EUR.
Ein anderes Beispiel ist Dachau. Dort mรผssen 28,4 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Mietzuzahlungen ertragen, weil nicht die tatsรคchliche Miete รผbernommen wird.
Platz | Jobcenter | Anteil betroffener BGs | Monatliche Zuzahlung aus Regelsatz |
โ | Deutschland | 19,2 % | 82 EUR |
1 | Ebersberg | 11,5 % | 210 EUR |
2 | Oberallgรคu | 19,3 % | 193 EUR |
3 | Mรผnchen, Landeshauptstadt | 13,0 % | 193 EUR |
4 | Dachau | 28,4 % | 165 EUR |
5 | Fรผrstenfeldbruck | 9,9 % | 164 EUR |
6 | Potsdam, Stadt | 9,2 % | 156 EUR |
7 | Berlin, Charlottenburg-Wilmersdorf | 16,7 % | 154 EUR |
8 | Oldenburg | 39,8 % | 150 EUR |
9 | Berlin, Mitte | 10,5 % | 147 EUR |
10 | Berlin, Friedrichshain-Kreuzberg | 17,5 % | 141 EUR |
Was aber sind die Grรผnde?
Einerseits sind die Herleitungen der Unterkunftskosten der Kommunen oftmals abendteuerlich und werden regelmรครig von den Sozialgerichten kassiert, weil diese nicht in sich schlรผssig sind. Das bedeutet, dass diese oft viel zu niedrig angesetzt sind, so dass es fรผr Menschen mit Grundsicherungsbezug รคuรerst schwierig ist, eine โangemesseneโ Wohnung zu finden.
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Zum anderen existiert vor allem in den Groรstรคdten eine regelrechte Wohnungsnot. Es lassen sich kaum mehr gรผnstige Wohnungen finden. Aus diesem Grund mรผssen Betroffene in teuere Wohnungen einziehen oder bleiben, so dass der Staat zwar die โangemessenen Wohnkostenโ รผbernimmt und der Rest aus den Regelleistungen beglichen werden muss.