Bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld

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Das Arbeitslosengeld (ALG) bietet eine finanzielle Absicherung für Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können. Was passiert aber, wenn man aufgrund von Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig ist.

In diesem Artikel gehen wir darauf ein und erklären, unter welchen Umständen trotz Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf ALG besteht und welche Sonderregelungen existieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

Normalerweise erhalten Menschen, die krankheitsbedingt nicht mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können, kein Arbeitslosengeld. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:

  • Weiterzahlung bei Krankheit während des Bezugs von ALG: Wenn sie erst während des Bezugs von ALG krankgeschrieben werden, erhalten sie bis zu sechs Wochen weiterhin Zahlungen.
  • Nahtlosigkeitsregelung: Auch wenn sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können und noch keine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, haben sie Anspruch auf ALG. Diese Regelung greift insbesondere, wenn Ihr Krankengeld ausgelaufen ist, aber die Rentenversicherung noch keine volle Erwerbsminderung anerkannt hat.
  • Bürgergeld bei Arbeitsunfähigkeit: Personen ohne volle Erwerbsminderung können zeitlich unbegrenzt Bürgergeld beziehen.

Voraussetzungen für den Bezug von ALG bei Krankheit

Falls sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld erkranken, erhalten sie weiterhin ALG für maximal sechs Wochen. Danach wird der Anspruch auf Krankengeld geprüft.

Prüfung des Anspruchs auf Krankengeld

Nach den ersten sechs Wochen der Krankheit können sie bis zu 72 Wochen Krankengeld beziehen. Dieses Krankengeld entspricht in der Regel der Höhe Ihres ALG.
Nach der Genesung und dem Ende des Krankengeldbezugs müssen sie sich erneut arbeitslos melden, um wieder ALG zu erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass während des Bezugs von Krankengeld kein Anspruch auf ALG besteht. Sobald das Krankengeld ausläuft, können sie erneut ALG beantragen, sofern sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.

Was passiert nach dem Ende des Krankengeldbezugs?

Nach dem Ende des Krankengeldbezugs, wenn sie weiterhin arbeitsunfähig sind und keine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, greift die Nahtlosigkeitsregelung. In diesem Fall können sie weiterhin ALG beziehen, obwohl sie dem Arbeitsmarkt nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Krankschreibung bei laufendem Arbeitsverhältnis

Wenn sie während eines laufenden Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben werden, gibt es verschiedene Szenarien, die sich auf den Bezug von ALG auswirken.

Wenn sie arbeitsunfähig für ihren aktuellen Job sind, aber andere Tätigkeiten ausüben könnten, haben sie Anspruch auf ALG, solange sie dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.

Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit für jede Tätigkeit können sie unter bestimmten Bedingungen weiterhin ALG erhalten. Dieses gilt, auch wenn die Rentenversicherung noch keine volle Erwerbsminderung festgestellt hat.

Sonderregelungen bei Erwerbsminderung

Falls die Rentenversicherung eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat, können sie weiterhin ALG beziehen, sofern sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Das ALG wird jedoch entsprechend der verringerten Arbeitszeit berechnet.

Einkommensverlust durch reduzierte Arbeitszeit
Wenn sie zuvor in Vollzeit gearbeitet haben und nun nur noch in Teilzeit arbeiten können, fällt das ALG geringer aus.

Sie können jedoch weiterhin ALG in voller Höhe beantragen, wenn sie sich dem Arbeitsmarkt für die vorherige Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

Regelung bei voller Erwerbsminderung

Bei einer festgestellten vollen Erwerbsminderung entfällt der Anspruch auf ALG. Stattdessen können sie eine volle Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderung ablehnt, obwohl diese eigentlich vorliegt.

Falls die Rentenversicherung die Rente ablehnt, weil die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können sie dennoch ALG beantragen. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob sie dem Arbeitsmarkt “im Rahmen Ihrer Möglichkeiten” zur Verfügung stehen.

Bürgergeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Menschen mit einer teilweisen Erwerbsminderung können Bürgergeld beziehen, um ihr Einkommen zu ergänzen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann ebenfalls durch Bürgergeld aufgestockt werden.

Bürgergeld bei voller Erwerbsminderung

Für Menschen mit einer vollen Erwerbsminderung gibt es verschiedene Regelungen, je nachdem, ob die Erwerbsminderung befristet oder unbefristet ist.

Im Fall einer befristeten vollen Erwerbsminderung können sie Bürgergeld beziehen, allerdings nur, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben.

Bei unbefristeter voller Erwerbsminderung haben sie Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung.

Praxistipps für den Bezug von ALG bei Krankheit und Erwerbsminderung

Wenn sie in einem Arbeitsverhältnis krankgeschrieben werden, erhalten sie zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld für bis zu 72 Wochen.
Sobald das Krankengeld ausläuft, sollten sie ALG beantragen. In der Regel ist das Krankengeld höher als das ALG, daher sollten sie nicht voreilig ALG beantragen.

Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit für die frühere Tätigkeit endet, können sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Eine schrittweise Wiedereingliederung kann dabei hilfreich sein.

Bei Problemen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter können sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls eine Klage einreichen. Sie haben Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, falls sie sich keinen Anwalt leisten können.

Weiterführende Unterstützung und Ansprechpartner

Falls sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, können sie sich an die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wenden. Diese Stellen bieten umfassende Beratung und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Nutzen sie diese Möglichkeiten, um Ihre Rechte zu sichern und Ihre finanzielle Absicherung während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten.