Viele Rentnerinnen und Rentner mit rund 1.500 Euro monatlicher Rente stehen vor derselben Frage: Reicht das Geld fรผr die Miete โ oder gibt es Unterstรผtzung durch Wohngeld?
Die Antwort ist selten schwarz-weiร. Denn ob ein Anspruch besteht und wie hoch der Zuschuss ausfรคllt, hรคngt von mehreren Bausteinen ab: vom anrechenbaren Einkommen, von der ortsabhรคngigen Mietstufe und von der Zahl der Personen im Haushalt.
Was Wohngeld ist โ und was nicht
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Er steht nicht nur Mieterinnen und Mietern als Mietzuschuss zu, sondern auch Eigentรผmerinnen und Eigentรผmern als Lastenzuschuss, wenn die monatliche Belastung fรผr die selbstgenutzte Immobilie zu hoch ist. Wohngeld ist weder Almosen noch Sozialhilfe, sondern eine eigenstรคndige, rechtlich garantierte Leistung.
Anders als bei der Grundsicherung geht es nicht um eine umfassende Existenzsicherung, sondern gezielt um Unterstรผtzung bei den Wohnkosten. Vermรถgen spielt nur bis zu bestimmten Freibetrรคgen eine Rolle; entscheidend ist in der Praxis vor allem, ob das laufende Einkommen in Relation zur Miete zu niedrig ist.
Wer Grundsicherung im Alter erhรคlt, ist grundsรคtzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, weil diese Leistungen die Wohnkosten bereits auf andere Weise berรผcksichtigen.
Fรผr wen ein Anspruch grundsรคtzlich in Betracht kommt
Ein Anspruch ist immer dann denkbar, wenn das Haushaltsยญeinkommen niedrig ist und keine Leistungen der Grundsicherung bezogen werden. Das betrifft viele Alleinstehende und Paare im Rentenalter, deren Rente zwar oberhalb der Grundsicherung liegt, die aber in Stรคdten mit hohen Mieten leben.
Wohngeld richtet sich damit an die berรผhmte โLรผcke in der Mitteโ โ an Haushalte, die sich aus eigener Kraft knapp รผber Wasser halten, deren Budget jedoch durch die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten รผberdehnt wird.
Fรผr Eigentรผmerinnen und Eigentรผmer kann der Lastenzuschuss relevant sein, wenn die laufenden Belastungen fรผr Zins, Tilgung und laufende Bewirtschaftungskosten in keinem angemessenen Verhรคltnis zum Einkommen stehen.
Wie die Hรถhe des Wohngeldes berechnet wird
Die Wohngeldstelle ermittelt den Zuschuss aus drei Faktoren. Maรgeblich ist erstens das zu berรผcksichtigende Einkommen des gesamten Haushalts. Dazu zรคhlen neben der gesetzlichen Rente auch Nebenverdienste, Betriebsrenten oder andere regelmรครige Einkรผnfte.
Von der Bruttorente gehen bestimmte Pauschalen und Beitrรคge ab โ etwa fรผr Kranken- und Pflegeversicherung โ, sodass das anrechenbare Einkommen niedriger liegt als der Rentenbruttobetrag.
Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro bewegt sich das anzurechnende Einkommen in vielen Fรคllen deutlich darunter; als grobe Orientierung kann man mit etwa 1.300 bis 1.350 Euro rechnen, wobei die individuellen Abzรผge den Ausschlag geben.
Zweitens kommt die Mietstufe des Wohnorts ins Spiel. Deutschlandweit sind Kommunen in Mietstufen eingeteilt, die das ortsรผbliche Mietniveau abbilden. Je hรถher die Mietstufe, desto hรถher ist die zulรคssige Hรถchstmiete, die bei der Berechnung berรผcksichtigt wird.
Es zรคhlt in der Regel die sogenannte Bruttokaltmiete, also die Grundmiete inklusive kalter Nebenkosten; Heiz- und Warmwasserkosten werden โ anders als in der Grundsicherung โ nicht in voller Hรถhe als laufende Unterkunftskosten angesetzt, kรถnnen aber รผber pauschale Komponenten im Wohngeldsystem abgebildet sein.
Drittens entscheidet die Zahl der Haushaltsmitglieder. Mit jeder weiteren Person steigen die maรgeblichen Hรถchstbetrรคge fรผr die Miete und die zulรคssigen Einkommensgrenzen. Ein Ein-Personen-Haushalt in einer teuren Groรstadt wird daher anders bewertet als ein Paar in einer Gemeinde mit moderater Miete.
Typische Zuschusshรถhen im Jahr 2025
Seit der Reform von 2023 ist der Kreis der Anspruchsberechtigten grรถรer geworden, und die Zuschรผsse fallen spรผrbar hรถher aus. Im Jahr 2025 bewegen sich typische Zahlbetrรคge โ je nach Region, Miete und Einkommen โ zwischen 80 bis 450 Euro monatlich.
Dieser Rahmen ist breit, spiegelt aber die Realitรคt zwischen lรคndlichen Rรคumen mit niedrigen Mieten und Metropolen mit hoher Mietstufe sehr gut wider. Ob man sich eher am unteren oder oberen Ende dieses Spektrums wiederfindet, hรคngt am Ende von der individuellen Konstellation ab.
Tabelle: Bei welcher Rente besteht ein Anspruch auf Wohngeld?
Monatliche Bruttorente | Mรถglicher Wohngeld-Anspruch |
800 โฌ | Sehr wahrscheinlich, wenn keine Grundsicherung im Alter bezogen wird und die Miete angemessen hoch ist |
1.000 โฌ | Hรคufig Anspruch, insbesondere in Stรคdten mit hรถheren Mietstufen |
1.200 โฌ | Anspruch mรถglich, wenn die Kaltmiete รผberdurchschnittlich hoch ist |
1.300 โฌ | Anspruch mรถglich, vor allem in teuren Ballungsrรคumen |
1.500 โฌ | Nur bei hoher Miete in Regionen mit hoher Mietstufe realistisch |
1.700 โฌ | Meist kein Anspruch, es sei denn, die Miete ist auรergewรถhnlich hoch und die Mietstufe maximal |
ab 1.800 โฌ | In der Regel kein Wohngeldanspruch mehr, da die Einkommensgrenze รผberschritten wird |
Was die Renteneinkommensgrenze fรผr 1.500 โฌ Rente praktisch bedeutet
Fรผr Rentnerinnen und Rentner mit 1.500 Euro Bruttorente ist die Einkommensgrenze das Nadelรถhr. Maรstab ist das zu berรผcksichtigende Jahreseinkommen.
Nach Abzug der Pauschalen und Sozialbeitrรคge liegt die maรgebliche Grรถรe niedriger als die brutto ausgewiesene Rente. Ob es am Ende reicht, hรคngt entscheidend von der Miete im Verhรคltnis zur รถrtlichen Mietstufe ab.
Eine vergleichsweise hohe Kaltmiete in einer teuren Stadt kann trotz 1.500 Euro Rente zu einem Wohngeldanspruch fรผhren; eine moderate Miete in einer Gemeinde mit niedriger Mietstufe dagegen nicht.
Zusรคtzliche kleine Einkรผnfte โ etwa aus einem Minijob oder einer kleinen Betriebsrente โ schlieรen einen Anspruch nicht automatisch aus, kรถnnen ihn aber mindern, wenn dadurch die Einkommensgrenze รผberschritten wird. Genau prรผfen lohnt sich in jedem Fall.
Zwei Beispielrechnungen
Ein alleinstehender Rentner in Mรผnchen โ einer Kommune mit hoher Mietstufe โ bezieht 1.500 Euro Bruttorente und zahlt 700 Euro Kaltmiete. Nach Abzug der Sozialbeitrรคge und Pauschalen liegt sein anrechenbares Einkommen spรผrbar unter 1.500 Euro. Weil die Miete in Relation zur Mietstufe hoch ist, ergibt sich ein Wohngeldanspruch. In einer typischen Konstellation kann der Zuschuss um die 180 Euro monatlich liegen und die Wohnkosten merklich entlasten.
Ein Ehepaar in einer kleinen Stadt mit mittlerer Mietstufe hat ein Gesamteinkommen aus 1.500 Euro Rente plus einer kleinen Betriebsrente und zahlt 600 Euro Kaltmiete.
Hier kann die Kombination aus zwei Personen im Haushalt und zusรคtzlichem Einkommen dazu fรผhren, dass die individuelle Einkommensgrenze รผberschritten wird. In der Praxis entfรคllt der Anspruch dann hรคufig โ nicht, weil die Miete niedrig wรคre, sondern weil das Einkommen zur jeweiligen Mietstufe als ausreichend eingestuft wird.
Besonderheiten fรผr Eigentรผmerinnen und Eigentรผmer
Wer im eigenen Heim wohnt, kann keinen Mietzuschuss erhalten, wohl aber den Lastenzuschuss. Anstelle der Miete wird die โzu berรผcksichtigende Belastungโ angesetzt. Dazu gehรถren insbesondere die laufenden Finanzierungskosten und bestimmte Bewirtschaftungsaufwendungen. Auch hier gelten Hรถchstbetrรคge, und auch hier entscheidet die Mietstufe der Kommune รผber die zulรคssigen Grenzen mit.
Fรผr Eigentรผmerinnen und Eigentรผmer mit angespannter Liquiditรคt โ etwa nach dem Auslaufen einer Zinsbindung โ kann der Lastenzuschuss den finanziellen Druck deutlich mindern, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Antragstellung: Schritt fรผr Schritt zur Bewilligung
Wohngeld gibt es nur auf Antrag. Zustรคndig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises; vielerorts ist die Antragstellung mittlerweile auch online mรถglich.
Benรถtigt werden regelmรครig Nachweise zur Miete beziehungsweise Belastung, der Miet- oder Darlehensvertrag, aktuelle Bescheide รผber Renten und sonstige Einkรผnfte sowie Belege รผber Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel fรผr einen befristeten Zeitraum, hรคufig fรผr zwรถlf Monate; danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Wer in der Zwischenzeit umzieht, ein hรถheres Einkommen erzielt oder andere รnderungen erfรคhrt, sollte die Wohngeldstelle informieren, damit die Zahlung korrekt angepasst werden kann.
Hรคufige Missverstรคndnisse โ und wie man sie vermeidet
Die verbreitete Aussage โMit 1.500 Euro Rente bekommt man immer Wohngeldโ ist schlicht falsch. Der Zuschuss wird individuell berechnet; die konkrete Miete, die Mietstufe, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Abzรผge beim Einkommen machen den Unterschied.
Ebenso falsch ist die Annahme, dass ein kleiner Nebenverdienst den Anspruch automatisch zunichtemacht. Er kann die Hรถhe mindern oder die Grenze reiรen โ muss es aber nicht. Wer unsicher ist, sollte nicht raten, sondern rechnen lassen.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zur Grundsicherung im Alter. Wer eine sehr niedrige Rente hat โ etwa deutlich unter 1.000 Euro โ sollte prรผfen, ob die Grundsicherung die bessere Option sein kann. Sie deckt regelmรครig auch Heizkosten und weitere Bedarfe ab, greift aber erst, wenn das gesamte Einkommen nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreicht.
Wer hingegen knapp รผber der Grundsicherung liegt, profitiert oft eher vom Wohngeld, weil dieses gezielt die Wohnkosten reduziert und keine weitergehende Bedรผrftigkeitsprรผfung wie bei der Grundsicherung auslรถst.
Praxischeck: So schรคtzen Sie Ihre Chancen realistisch ein
Der sicherste Weg fรผhrt รผber eine individuelle Vorprรผfung. Ein Wohngeldrechner liefert eine erste, belastbare Tendenz, wenn Miete, Haushaltsgrรถรe, Wohnort und Einkommen korrekt eingegeben werden.
Noch genauer wird es in der persรถnlichen Beratung bei der Wohngeldstelle, wo die Abzรผge beim Einkommen sauber erfasst und die รถrtlichen Hรถchstbetrรคge korrekt zugeordnet werden. Von dort erhalten Sie auch Hinweise, welche Unterlagen im Einzelfall nรถtig sind und ob sich ein Antrag voraussichtlich lohnt.
Rechnen statt rรคtseln
Fรผr Seniorinnen und Senioren mit rund 1.500 Euro Rente kann Wohngeld den entscheidenden Unterschied machen โ vor allem in Stรคdten mit hoher Mietstufe und bei spรผrbar belastender Kaltmiete. Die typischen Zahlungen im Jahr 2025 zwischen etwa 80 und 450 Euro zeigen, dass die Entlastung erheblich sein kann.
Weil jeder Fall anders liegt, fรผhrt am individuellen Blick auf Einkommen, Miete, Mietstufe und Haushaltsgrรถรe kein Weg vorbei. Wer sauber rechnet und zeitnah beantragt, erhรถht seine Chancen auf eine spรผrbare Entlastung โ und gewinnt im besten Fall genau das zurรผck, was Wohngeld verspricht: etwas finanziellen Spielraum und mehr Sicherheit im Alltag.