Seit dem 17. Oktober 2025 ist die Frist für den diesjährigen Lebensnachweis abgelaufen. Wer seine Bestätigung nicht rechtzeitig an den Renten Service der Deutschen Post geschickt oder digital übermittelt hat, riskiert eine Aussetzung der Rentenzahlung ab Ende November.
Die gute Nachricht: Sie können den Zahlungsstopp noch abwenden – wenn Sie jetzt konsequent handeln.
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Lebensnachweis 2025: Was jetzt gilt
Die Deutsche Post (Renten Service) fordert jedes Jahr von vielen Rentenbeziehenden mit Wohnsitz im Ausland einen Lebensnachweis an. Für 2025 nennt der Renten Service als Abgabefrist den 17. Oktober. Wer bereits Anfang September erinnert wurde, hatte bis dahin noch keinen Nachweis erbracht; die erste interne Stichtagsprüfung lag Mitte August.
Wird der Nachweis nicht fristgerecht eingereicht, wird die Auszahlung zum Monatsende nach Fristablauf gestoppt. In der Praxis bedeutet das: bleibt der Nachweis aus, erfolgt keine Zahlung mehr zum 30. November bzw. für den Dezember-Zahltermin. Diese Verfahrensweise ist in offiziellen Informationen der Rentenversicherung und deutscher Auslandsvertretungen dokumentiert.
Rechtliche Grundlage: Warum Zahlungen ausgesetzt werden
Der Renten Service darf Renten aussetzen, wenn Auszahlungsvoraussetzungen nicht gesichert sind. § 15 der Renten Service-Verordnung regelt die Zahlungseinstellung; dabei kann die Deutsche Rentenversicherung Bund mit dem Renten Service Fälle vereinbaren, in denen ohne Einzelauftrag gestoppt wird – dazu zählt das Lebensnachweisverfahren für Auslandsrenten.
Ziel ist, unberechtigte Zahlungen zu vermeiden, wenn der Fortbestand der Anspruchsvoraussetzungen nicht feststeht.
Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafe“, sondern um eine gesetzlich gedeckte Sicherungsmaßnahme. Nachträglich erbrachte Nachweise führen zur Wiederaufnahme der Zahlung; ausstehende Beträge werden nachgezahlt.
Wer den Lebensnachweis abgeben muss – und wer nicht
Wenn Sie in Deutschland wohnen und Ihr Konto in Deutschland führen, müssen Sie in der Regel keinen Lebensnachweis einreichen. Anders sieht es regelmäßig bei Rentenbeziehenden mit Wohnsitz im Ausland aus.
Diese erhalten jährlich Post (inklusive Formular und QR-Code) und sollen die Bestätigung leisten – wahlweise digital oder per Papierformular.
Hinweis zur Verunsicherung: Meldungen, wonach in Deutschland lebende Rentnerinnen und Rentner pauschal einen Lebensnachweis vorlegen müssen, wurden von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich richtiggestellt. Betroffen ist vor allem der Auslandsbezug.
So stoppen Sie die Aussetzung: Handeln in drei Schritten
Zeit ist jetzt der entscheidende Faktor. Je schneller der Nachweis ankommt, desto eher wird nicht gestoppt – oder der Stopp schnell wieder aufgehoben.
1. Lebensnachweis sofort nachreichen. Nutzen Sie den digitalen Weg über das Verfahren „Digitaler Lebensnachweis“ (DLN), oder senden Sie die unterschriebene Lebensbescheinigung im Original an:
Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig. Der digitale Weg beschleunigt die Prüfung. Fax oder E-Mail reichen nicht.
2. Bestätigung durch berechtigte Stelle einholen. Das Papierformular muss persönlich unterschrieben und von einer amtlichen Stelle bestätigt werden (z. B. Behörde, Notariat, deutsche Auslandsvertretung, Krankenkasse je nach Land). Auswärtige Ämter beschreiben das Vorgehen und die nötigen Dokumente.
3. Kontakt aufnehmen und Status melden. Informieren Sie Ihre Rentenversicherung, dass der Nachweis digital übermittelt oder per Post unterwegs ist. Für Rückfragen stellt das Auswärtige Amt Kontaktwege zum Renten Service bereit. Geben Sie stets Ihre Renten- oder Referenznummer an.
Wenn die Zahlung bereits ruht: Was dann passiert
Wird die Rente wegen fehlendem Nachweis vorübergehend nicht überwiesen, lebt der Anspruch nach Bestätigung wieder auf. Ausgesetzte Beträge werden nachgezahlt. Maßgeblich für die technische Umsetzung ist immer das Monatsende. Das Verfahren folgt klaren internen Vorgaben der Rentenversicherung zum Rentenzahlverfahren.
„Vernetzte“ Länder: Warum trotzdem ein Nachweis fällig sein kann
In einigen Staaten tauschen Behörden Daten elektronisch aus. Trotzdem kann ein Lebensnachweis verlangt werden, wenn es Unklarheiten gibt, z. B. bei abweichenden Personen- oder Kontodaten. Entscheidend bleibt: Die Zahlungsvoraussetzungen müssen zweifelsfrei vorliegen. Entsprechende Hinweise geben deutsche Auslandsvertretungen.
Fristen, die Sie kennen sollten
Die jährliche Versendung der Unterlagen erfolgt in der Regel zwischen Mitte Juni und Ende Juli zusammen mit der Rentenanpassung. Eine Erinnerung folgt Anfang September, wenn bis Mitte August noch nichts eingegangen ist.
Bleibt der Nachweis bis Mitte Oktober aus, wird die Zahlung zum 30. November angehalten. Diese Taktung ist in Materialien der Rentenversicherung und in amtlichen Hinweisen der Auslandsvertretungen beschrieben.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Falscher Versandweg: Fax oder E-Mail sind unzulässig. Senden Sie das Original oder nutzen Sie DLN.
Fehlende Bestätigung: Unterschrift allein genügt nicht. Es braucht eine Bestätigung durch eine autorisierte Stelle.
Verspätete Reaktion: Auch wenige Tage entscheiden. Geht der Nachweis kurz nach Fristende ein, lässt sich der Stopp oft noch verhindern.
Was Betroffene jetzt konkret tun können
Wenn Sie im Ausland leben und Post zum Lebensnachweis erhalten haben, reagieren Sie sofort. Reichen Sie den Nachweis digital oder im Original nach und informieren Sie parallel Ihre Rentenversicherung.
So erhöhen Sie die Chance, dass die Zahlung nicht unterbrochen wird – oder zügig wieder anläuft und rückwirkend gutgeschrieben wird.