Bank muss P-Konto auch bei Minus einrichten – OLG-Fall erzwingt Kehrtwende

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Eine Sparkasse verweigerte die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Begründung: Das Konto stand im Minus. Diese Praxis ist unzulässig. Ein aktueller Fall aus Köln zeigt das deutlich. Für Betroffene ist das zentral. Ein P-Konto schützt das Existenzminimum bei Pfändung automatisch und sofort.

Fall aus Köln: Unterlassung nach Gerichtsverhandlung

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte die Kreissparkasse Köln ab. Die Bank gab zunächst keine Unterlassungserklärung ab. Deshalb zog die Verbraucherzentrale vor das Oberlandesgericht Köln. Nach der mündlichen Verhandlung lenkte die Bank ein.

Sie gab eine Unterlassungserklärung ab. Damit steht fest: Kundinnen und Kunden dürfen die Umwandlung verlangen. Der Einzelfall wurde damit beendet. Die Klarstellung wirkt jedoch für die Zukunft. (Az: 13 UKl 1/24)

Recht klar geregelt: Anspruch „jederzeit“ – auch bei Soll

Das Gesetz gibt einen eindeutigen Anspruch. Sie können jederzeit verlangen, dass Ihr Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Das gilt auch dann, wenn das Konto im Soll ist. Der Schutz soll niederschwellig sein. Banken dürfen den Zugang nicht erschweren. Eine Ablehnung wegen eines negativen Saldos ist rechtswidrig.

Frist für die Bank: Umstellung binnen weniger Geschäftstage

Banken dürfen den Schutz nicht verzögern. Nach Eingang Ihres Umwandlungsverlangens muss die Umstellung zügig erfolgen. Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Notieren Sie das Datum. Heben Sie die Eingangsbestätigung auf. So sichern Sie Ihre Fristen und können Verzögerungen belegen.

Was das P-Konto konkret schützt

Seit dem 1. Juli 2025 ist ein Grundfreibetrag von 1.560 Euro pro Kalendermonat automatisch geschützt. Der Betrag gilt ohne Unterhaltspflichten. Weitere Freibeträge sind möglich. Dazu zählen Kindergeld, Unterhalt oder bestimmte Mehrbedarfe. Diese Beträge müssen nachgewiesen werden. Dann erhöht die Bank den Schutz. So bleiben Lohn, Rente und Sozialleistungen im Rahmen der Freibeträge verfügbar.

Zusätzliche Freibeträge mit Bescheinigung sichern

Für die Erhöhung brauchen Sie eine Bescheinigung. Sozialleistungsträger und Familienkassen stellen sie aus. Auch anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen dürfen das. Rechtsanwälte und Steuerberater ebenfalls. Legen Sie alle Nachweise vor. Achten Sie auf Aktualität. Prüfen Sie die Bescheinigung bei jeder Änderung Ihrer Verhältnisse. So vermeiden Sie Sperren und Nachfragen.

Negatives Konto? Verrechnen ist tabu

Steht ein Konto im Minus, bleibt der Freibetrag dennoch unangetastet. Neue Geldeingänge bis zur Höhe des Freibetrags sind verfügbar. Die Bank darf diese Beträge nicht automatisch mit dem Soll verrechnen. Genau hier greift der Zweck des P-Kontos. Es schützt das Existenzminimum auch bei bereits überzogenen Konten.

Ein P-Konto pro Person – typische Fehler vermeiden

Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Prüfen Sie Ihre Konten vor der Umwandlung. Mehrere P-Konten führen zu Problemen. Die Bank kann dann die Führung ablehnen. Halten Sie Ihre Angaben wahrheitsgemäß. So bleibt der Schutz bestehen. Achten Sie zudem auf den Stichtag jeder Gutschrift. Freibeträge gelten je Kalendermonat. Nicht genutzte Beträge laufen am Monatsende aus.

Unzulässige Hürden abwehren

Die Umwandlung darf nicht an Zusatzbedingungen scheitern. Auch Gebührenaufschläge oder gekürzte Leistungen sind kritisch. Fordern Sie die Fortführung des vereinbarten Leistungsumfangs. Dokumentieren Sie Abweichungen. Verlangen Sie eine Begründung in Textform. Holen Sie bei Bedarf Unterstützung. Schuldner- und Verbraucherberatungen kennen die typischen Fallstricke.

So setzen Sie Ihr Recht praktisch durch

Stellen Sie ein schriftliches Umwandlungsverlangen bei Ihrer Bank. Verwenden Sie klare Worte. Bitten Sie um Eingangsbestätigung. Reichen Sie parallel die Bescheinigung für höhere Freibeträge ein. Informieren Sie Ihre Gläubiger nicht über Details.

Das P-Konto wirkt bankseitig. Bei laufender Pfändung handeln Sie sofort. Zahlen Sie kein Bargeld ein, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist. Warten Sie den nächsten Kalendermonat ab. Prüfen Sie jeden Kontoauszug zeitnah. Melden Sie Abweichungen umgehend.

Warum der Fall über Köln hinaus wichtig ist

Die Verbraucherzentrale sieht in Ablehnungen bei Sollkonten kein Randphänomen. Immer wieder erschweren Institute die Umwandlung. Der Kölner Fall zwingt zu klaren Abläufen. Das stärkt Betroffene bundesweit. Besonders Menschen mit Bürgergeld, kleinen Renten oder Erwerbsminderung profitieren. Der Schutz greift unabhängig von der Einkunftsart. Entscheidend ist nur der monatliche Freibetrag.

Kurz erklärt: Welche Eingänge geschützt sein können

Geschützt sind Geldeingänge bis zur Höhe Ihres Freibetrags. Dazu zählen Arbeitslohn, Renten und Sozialleistungen. Auch Unterhaltsleistungen oder Kindergeld können berücksichtigt werden. Die Bank benötigt dafür Nachweise. Bewahren Sie Bescheide und Belege auf. Reichen Sie Änderungen sofort nach. So bleibt der Schutz vollständig erhalten.

Wenn die Bank weiter blockt

Holen Sie Hilfe bei einer Schuldner- oder Verbraucherberatung. Diese Stellen schreiben an die Bank. Sie kennen die Fristen und Formulare. Notfalls ist eine gerichtliche Klärung möglich. Der Kölner Fall zeigt: Spätestens vor Gericht lenken Institute oft ein. Bleiben Sie hartnäckig. Dokumentieren Sie jeden Schritt. So erhöhen Sie Ihren Druck und sichern Ihre Ansprüche.