Auto gewonnen, Hartz IV weg

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Gewinnspiele lohnen nicht, jedenfalls dann nicht, wenn man in der Hartz-IV Falle sitzt

Ein erwerbsloser Familienvater konnte sein Glück kaum fassen, er hatte doch tatsächlich in seinem Leben auch einmal Glück gehabt und ein nagelneues Auto gewonnen. Doch das Glück wehrte nicht lang an, denn die Ämter kürzten das Arbeitslosengeld II (ALG II) für zehn Monate auf Null. Während Lottogewinne für Arbeitnehmer/innen Steuerlich geschützt bzw. bevorteilt sind, haben Erwerbslose das deutliche Nachsehen.

Der Familienvater aus Iserlohn wollte sich jedoch sein Glück nicht nehmen lassen und klagte beim Sozialgericht Dortmund. Doch das Sozialgericht gab der ARGE "Märkischer Kreis" in einem aktuellen Urteil Recht und urteilte, dass der Auto-Gewinn ein als einmaliges Einkommen angerechnet werden kann. Hinzukommend habe der Kläger nichts unternommen, den Wagen zu verkaufen (in Amtsdeutsch "zu verwerten"). Auch die Arguementation, das Auto sei geschützt durch den Vermögensbeitrag, half nichts. Somit muss der Mann nun das Auto verkaufen und vorerst von dem Erlös des verkauften Autos leben. (AZ: S 27 AS 59/07 ER, veröffentl. am 27.03.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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