Auch bei ALG II: Schüler-Bafög in Brandenburg

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Das Bundesland Brandenburg führt als erstes Bundesland das Schüler-Bafög ein. Vor allem Schüler aus Hartz-4 Familien sollen profitieren.

(26.04.2010) Gute Nachrichten für Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungen beziehen. Als erstes Bundesland in Deutschland führt Brandenburg das Schüler-Bafög wieder ein. Bis in die achtziger Jahre hinweg gab es das Schüler-Bafög, wurde jedoch während der Kohl-Regierung damals abgeschafft. Nun sollen Schüler, deren Eltern über ein geringes Einkommen verfügen, ein sog. Schüler-Bafög erhalten. Die Regelung gilt zunächst für Schüler ab der Oberstufen-Klasse 11, deren Eltern bei einem Kind weniger als 2000 Euro Einkommen im Monat zur Verfügung haben. Bei zwei Kindern gilt die Höchstgrenze des Einkommens bei 2500 Euro im Monat. Ein Bafög für Schüler kam bislang nur für Schüler von weiterbildenden Fachschulen in Frage. So können Schüler, die beispielsweise eine Erzieher- Vollzeit-Ausbildung absolvieren, Bafög beantragen. Schüler aus Gymnasien und Gesamtschulen waren bislang vpm Bafög ausgespart.

Das Land Brandenburg will eigens dafür rund 1,6 Millionen Euro ausgeben. Bei 30.000 Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen kommen nach Berechnung der Landesregierung etwa 4000 Schüler in Frage, die einen Anspruch auf das Oberschulen- Bafög haben. Laut Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) wolle man eine höhere Schulbildung unabhängig vom "Geldbeutel der Eltern" realisieren.

Das Schüler-Bafög solle beispielsweise dazu genutzt werden, um Schulexkursionen, Abschlussfahren, Bücher und PCs anzuschaffen. Insgesamt ist der Betrag jedoch etwas zu niedrig angesetzt. Insgesamt soll ein monatlicher Betrag von monatlich 50 oder 100 Euro bei Antrag ausgezahlt werden. Die monatlichen Bafög Zahlungen werden nicht an die laufenden Hartz-IV Bezüge angerechnet. Ab Oktober 2010 soll die Neuregelung umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge gestellt werden.

Schüler Bafög: Wie viel man bekommt und welche Voraussetzung erfüllt sein müssen:
Das Einkommen der Eltern darf nicht über 2000 Euro bei einem Kind liegen. Bei Eltern mit zwei im Haushalt lebenden Kindern beträgt die Einkommensgrenze bei 2500 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 100 Euro pro Monat. Das Bafög wird nur an Schüler ab der 11. Schulklasse ausgegeben und soll nicht an laufende ALG II Zahlungen angerechnet werden. Die Regelung soll ab Oktober diesen Jahres gelten. (Sb)

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