Arbeitsrecht: 6 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig

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Urteil: Eine Verkäuferin klagte erfolgreich: Sechs Euro brutto in der Stunde sind sittenwidrig.

(04.05.2010) Das Arbeitsgericht Leipzig gab einer gelernten Fachverkäuferin Recht: Sechs Euro brutto in der Stunde sind sittenwidrig, zumal wenn die Klägerin den Laden fast allein führt. Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die auf einem Wäschemarkt arbeitet. Dafür erhielt sie einen sehr geringen Lohn: Für 30 Wochenarbeitsstunden im Monat genau 780 Euro brutto. Die Klägerin ist mit zahlreichen Aufgaben beschäftigt: So ist sie für die Warenannahme, Kundenbetreuung und sogar für die Abrechnung zuständig. Nach allen Abzüge wie Krankenkasse, Steuern und Miete kann man davon wohl kaum leben.

In dem Urteil (Arbeitsgericht Leipzig, Az: 2 Ca 2788/09) heißt es: Der Lohn sei sittenwidrig, da dieser "in einem erheblichen Missverhältnis zu der geleisteten Arbeit steht". Der Fachverkäuferin habe mindestens einen Anspruch auf einen Studenlohn von 8,50 Euro brutto in der Stunde, so die Richter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Unterdessen wurde heute eine aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit bekannt, aus der zu entnehmen ist, dass immer mehr Menschen auf zusätzliche Hartz IV Leistungen angewiesen sind, weil sie von ihrem kargen Lohn nicht leben können. (sb)

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