Die Ursachen für Armut in der Bundesrepublik sind weit gestreut: Kinder, aber auch Verschuldung gehören dazu. Die Armutsgrenze für Alleinstehende liegt bei 781 EUR monatlich, für Paare beträgt sie 1.171 EUR. Der häufigste Grund für Armut ist aber die Arbeitslosigkeit.
Arbeitslosigkeit als Weg zu Armut
Dass neben aussichtsloser Verschuldung und mangelhafter Altersvorsorge als einer der häufigsten Armutsgründe in Deutschland Arbeitslosigkeit zu benennen ist, ist kein gutes Zeugnis für das System ALG II, das als Grundsicherung gedacht ist. Wird Deutschland im Ausland häufig als pünktlichkeits- und arbeitsorientiert dargestellt, ist Arbeitslosigkeit eine der Hauptursachen für Armut im Land. 70 Prozent aller Arbeitslosen sind von Armut bedroht. Für viele Menschen beginnt mit dem Verlust des Erwerbseinkommens auch der Fall unter die Armutsgrenze.
Allerdings ist mit der Kündigung auch eine Weiterentwicklung und Neuorientierung möglich. Die Ergreifung dieser Möglichkeit, kann ein wichtiger Schritt hin zu einem positiven Ausgang sein. Vor allem in solchen Fällen kann eine finanzielle Rücklage, zum Beispiel aus einer Altersvorsorge, den Bedarf zur Überbrückung decken und ein ertragbares bis nicht vorhandenes Maß an Schulden einen großen Unterschied machen.
Niedriglohnsektor durch Hartz-Reform begünstigt
Mit der Einführung des ALG II wurde auch der Niedriglohnsektor begünstigt. Finden ALG I Bezieher einen Minijob im Umfang von 450 EUR, wird dieses Einkommen häufig mit ALG II aufgestockt. Von dieser Entwicklung profitierte nach 2005 der Niedriglohnsektor. Für ALG II-Betroffene wird es jedoch vereinzelt schwieriger, mit eigenem Einkommen über die Armutsgrenze zu gelangen.
Armut lindern, Leistungen geltend machen
Nicht nur für Familien, die sich im ALG II-Bezug befinden, stellen Kinder manchmal eine Finanzierungsherausforderung dar. Dies macht deutlich, dass auch bei der Berechnung von ALG II wichtig ist, dass die Leistungen für Familien zumindest richtig berechnet werden. Haben ALG II-Bezieher einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten, ist darauf zu achten, dass auch alle Mehrbedarfe, die Kindern, Alleinstehenden und Eltern zustehen, ausgezahlt werden.
Unvorhersehbare persönliche Zwischenfälle
Unvorhersehbare Zwischenfälle wie Krankheiten, Todesfälle und Unfälle stellen einen weiteren Grund für eine Armutsgefährdung dar. Sich über die jeweils passenden Berufs(-unfähigkeits-)-, kranken- und Unfallversicherungen zu informieren, ist in jedem Fall ein ratsam. Bei einem Anspruch auf ALG II sind neben der zu übernehmenden Krankenversicherung weitere Absetzungen im Rahmen einer Versicherungspauschale rechtmäßig.
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