Wer Bürgergeld bezieht, muss sich im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen deutlich strengeren Regeln unterwerfen. Obwohl die Ampel-Koalition erklärt hatte, dass sich Jobcenter und Bezieher beim Bürgergeld künftig “auf Augenhöhe” begegnen sollen, wurden neben einigen Verbesserungen auch strengere Regeln eingeführt.
Ortsabwesenheit nur mit Zustimmung des Jobcenters
Die Regelungen zur Ortsabwesenheit sind streng. Leistungsberechtigte haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Kalenderjahr. Dazu zählen auch Wochenenden und Feiertage.
Ein “Urlaub” muss jedoch beim zuständigen Jobcenter angemeldet werden. Erst nach Genehmigung dürfen Leistungsbeziehende ihren Wohnort verlassen.
Wer sich nicht daran hält, verliert unter Umständen den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Regelungen sollen mit dem so genannten Bürgergeld noch einmal verschärft werden. Betroffen sind die so genannten Aufstocker.
Verschärfte Regeln für Aufstocker
Die Regelungen zur Ortsabwesenheit für Aufstocker wurden verschärft, da das Kriterium “arbeitslos” entfällt. Damit unterliegen auch Aufstocker den in § 7b SGB II n.F. neu geregelten Erreichbarkeitsvoraussetzungen. Die Ortsabwesenheit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bedarf jedoch weiterhin nicht der Zustimmung des Jobcenters.
1. Neu ist, dass Leistungsberechtigte, die nicht als erwerbsfähig gelten, generell keine Zustimmung mehr benötigen.
2. Neu ist auch, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind (Elternzeit, Schüler) und damit nicht der Arbeitsvermittlung unterliegen, einen Rechtsanspruch auf Zustimmung haben.
3. Neu ist auch, dass eine Ortsabwesenheit aus “wichtigem Grund” nicht der 3-Wochen-Frist unterliegt, wobei die Definition, was ein wichtiger Grund ist, der Willkür der Jobcenter überlassen bleibt.
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum für Erwerbstätige und Personen, die nicht der Arbeitsvermittlung unterliegen, auch die Ortsabwesenheit “ohne wichtigen Grund” auf 3 Wochen beschränkt wurde.
Ist Urlaub ein wichtiger Grund?
Ob die Inanspruchnahme des gesetzlichen Erholungsurlaubs durch den Arbeitnehmer als wichtiger Grund anzuerkennen ist, wird wohl die Rechtsprechung klären müssen. Zwar hat das Bundesarbeitsministerium auch hier eine Verordnungsermächtigung, ob es aber diesmal davon Gebrauch machen und damit die Auslegung durch die Jobcenter einschränken wird, darf bezweifelt werden.
Musterantrag für Urlaub
Absender
Anschrift JobCenter
Datum
Antrag auf Ortsabwesenheit
BG-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir beabsichtige/n, mich/uns in der Zeit vom xx.xx.2023 bis zum xx.xx.2023 ußerhalb des in der Erreichbarkeitsanordnung definierten Zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten.
Ich/Wir bitte/n Sie um entsprechende vorherige Zustimmung sowie um schriftliche Rückantwort bis zum xx.xx.20xx (10 Kalendertage), damit ich/wir entsprechend planen kann/können.
Bei Ablehnung bitte ich, ebenfalls bis spätestens zum o. g. Datum, um einen schriftlich begründeten Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
{Unterschrift}
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors