Die Rentenreform “Rente mit 67” hat auch Auswirkungen auf die Witwenrente. Welche das sind und worauf Anspruchsberechtigte achten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.
Wann Anspruch auf die Witwenrente
Um Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente zu haben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.
Erstens muss die Ehe bis zum Tod des Partners bestanden haben. Dies bedeutet, dass die Ehe weder geschieden noch für nichtig erklärt worden sein darf.
Zweitens ist der Wohn- oder Lebensmittelpunkt der Partner für den Rentenanspruch irrelevant, solange die Ehe formal bestand.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften oder rein religiöse Eheschließungen ohne standesamtliche Trauung erfüllen diese Kriterien leider nicht, um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren durch den verstorbenen Ehepartner. Diese kann auch durch bestimmte Umstände wie einen Arbeitsunfall vorzeitig erfüllt sein.
Zudem dürfen die Hinterbliebenen nach dem Tod ihres Ehepartners keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein, um den Rentenanspruch zu wahren.
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Änderungen der Witwenrente durch die Rente mit 67
Die Einführung der “Rente mit 67” brachte auch Veränderungen bei den Ansprüchen auf Witwen- und Witwerrente mit sich.
Insbesondere die Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen- oder Witwerrente wird schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben.
Diese Anhebung hängt vom Todesjahr des Versicherten ab und gilt für Todesfälle ab dem 1. Januar 2012. Für einen Todesfall im Jahr 2023 etwa liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren.
Tabelle: Anhebung der Altersgrenzen bei der Witwenrente
In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie sich die schrittweise Anpassung auf die Altersgrenzen bei der Witwenrente auswirkt.
Todesjahr | Anhebung um Monate | Auf das Alter auf Jahr | Auf das Alter um Monate |
2012 | 1 | 45 | 1 |
2013 | 2 | 45 | 2 |
2014 | 3 | 45 | 3 |
2015 | 4 | 45 | 4 |
2016 | 5 | 45 | 5 |
2017 | 6 | 45 | 6 |
2018 | 7 | 45 | 7 |
2019 | 8 | 45 | 8 |
2020 | 9 | 45 | 9 |
2021 | 10 | 45 | 10 |
2022 | 11 | 46 | 11 |
2023 | 12 | 46 | 0 |
2024 | 14 | 46 | 2 |
2025 | 16 | 46 | 4 |
2026 | 18 | 46 | 6 |
2027 | 20 | 46 | 8 |
2028 | 22 | 46 | 10 |
Ab 2029 | 24 | 47 | 0 |
Ein Beispiel: Verstirbt der Partner im Jahr 2023 und war gesetzlich Rentenversichert, beträgt die Altersgrenze des überlebenden Partners für die Witwenrente genau 46 Jahre.
Ausnahmen von der Altersgrenze
Es gibt wichtige Ausnahmen von der Altersgrenze: Wenn die große Witwenrente wegen einer Erwerbsminderung oder der Erziehung eines Kindes gezahlt wird, entfällt die Altersgrenze.
Besondere Regelungen für Kinder und Geschiedene
Nicht nur Ehepartner, sondern auch Kinder und geschiedene Ehepartner mit minderjährigen Kindern können unter bestimmten Umständen Leistungen erhalten. Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn sie einen Elternteil verlieren.
Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine sogenannte Erziehungsrente beanspruchen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.