7 häufige Behauptungen über das Bürgergeld die falsch sind

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Die Debatte um das Bürgergeld ist gespickt mit vielen Halbwahrheiten und Falschaussagen. Wir greifen hier die 7 häufigsten Behauptungen auf, die von Politikern, aber auch an Stammtischen immer wieder aufgestellt werden, aber einfach nicht stimmen.

1. “Mit dem Bürgergeld lohnt sich Arbeit nicht mehr.”

Richtigstellung:
Wer arbeitet, hat immer mehr Geld zur Verfügung als ohne Arbeit – das liegt unter anderem am erhöhten Mindestlohn. Zusätzlich erwirbt man durch Arbeit auch Rentenansprüche. Das Ifo-Institut bestätigte zu Jahresbeginn 2024, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelbedarfe im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht.

Für Menschen, die trotz ihres Erwerbseinkommens auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind, gibt es Freibeträge, die zum 1. Juli 2023 erhöht wurden. Das bedeutet, dass arbeitende Menschen grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung haben als diejenigen, die nicht arbeiten.

Auch Geringverdienende profitieren von Maßnahmen wie dem Mindestlohn, der Erhöhung von Wohngeld sowie dem Kinderzuschlag, die gewährleisten, dass sie mehr Geld haben als Menschen, die ausschließlich Bürgergeld beziehen.

Die Frage, ob sich Arbeit lohnt, ist letztlich vor allem eine Frage der Entlohnung, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) betont – und nicht vorrangig eine des Bürgergeldes.

Das Bürgergeld sichert das vom Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum und zielt darauf ab, erwerbsfähige Menschen dauerhaft in qualifizierte Arbeit zu bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Die Höhe des Bürgergeldes – genauer gesagt des Regelbedarfs – richtet sich nach gesetzlich festgelegten Berechnungsgrundlagen. Zentral ist hier die Entwicklung des sogenannten “regelbedarfsrelevanten Preisindex”, bei dem beispielsweise die stark gestiegenen Nahrungsmittelpreise stärker ins Gewicht fallen und die Höhe des Regelbedarfs beeinflussen.

2. “Viele Leute kündigen ihre Jobs und beziehen lieber Bürgergeld.”

Richtigstellung:

Es gibt keine Kündigungswelle ins Bürgergeld hinein! Im Gegenteil: Neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge gehen seit der Einführung des Bürgergeldes deutlich weniger Menschen aus ihren Jobs ins Bürgergeld als zuvor.

Zur Klärung von Missverständnissen: Wer mindestens ein Jahr einen sozialversicherungspflichtigen Job hatte, bekommt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber Arbeitslosengeld. Wer selbst ohne wichtigen Grund kündigt, erhält zunächst eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Sollte ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen, würde dieses gemindert werden.

3. “Bürgergeld-Bezieher sind faul.”

Richtigstellung:

Die Lebensumstände der Bürgergeld-Beziehenden sind vielfältig. Viele pflegen Angehörige, besuchen Sprachkurse, holen eine Ausbildung nach, sind alleinerziehend oder chronisch erkrankt.

Von rund 5,6 Millionen Bürgergeld-Beziehenden sind nur rund 4 Millionen überhaupt erwerbsfähig. Von diesen sind mehr als die Hälfte in Erwerbstätigkeit, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, besuchen Schulen, studieren, pflegen Angehörige, erziehen Kinder oder stehen aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden sind arbeitslos und nur wenige verweigern nachhaltig die Aufnahme einer Arbeit.

Hartnäckige Arbeitsverweigerer können seit Ende März 2024 der Regelbedarf für bis zu zwei Monate entzogen werden. Die meisten Menschen wollen jedoch arbeiten und brauchen Unterstützung, um wieder in Arbeit zu kommen, etwa durch Beratung, Qualifizierung und Vermittlung. Das Bürgergeld bietet hierfür gute Anreize und Unterstützung.

4. “Wer nicht arbeiten will, hat im Bürgergeld keine Sanktionen zu fürchten.”

Richtigstellung:

Menschen, die ihren Pflichten im Bürgergeld ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, können Leistungen gekürzt werden. Dies war im früheren System so und ist auch im Bürgergeld der Fall. Wer Leistungen des Staates in Anspruch nimmt, muss aktiv daran mitwirken, finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

Konkret bedeutet das: Lehnen Bürgergeld-Beziehende eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ab oder erscheinen nicht zu vereinbarten Terminen, müssen sie mit einer Minderung des Bürgergeldes rechnen.

Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei Pflichtverletzungen gibt es gestaffelte Kürzungen bis zu 30 Prozent. Seit Ende März 2024 können Arbeitsverweigerern bei beharrlicher Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen, für bis zu zwei Monate der Regelbedarf komplett entzogen werden. Diese Regelung ist auf zwei Jahre befristet.

5. “Das Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen.”

Richtigstellung:

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist eine staatliche Leistung, die unabhängig vom Einkommen allen Bürger*innen ausgezahlt wird. Das Bürgergeld hingegen sichert ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen, die hilfebedürftig sind und verpflichtet diese, aktiv an der Aufnahme einer Arbeit mitzuwirken.

Wer Bürgergeld bezieht, verpflichtet sich im Gegenzug, aktiv daran mitzuwirken, möglichst bald (wieder) in Arbeit zu kommen. Dies ist sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch jedes einzelnen erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten selbst.

6. “Für Teilzeit arbeitende Bürgergeld-Empfänger lohnt sich ein Wechsel in die Vollzeit meist nicht.”

Richtigstellung:
Eine Ausweitung der Arbeitszeit lohnt sich in den meisten Fällen – und durch die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten im Bürgergeld nun noch mehr. Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden.

Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (1.500 Euro bei Leistungsberechtigten mit einem minderjährigen Kind) gilt ein Freibetrag von 10 Prozent. Auch Geringverdienende profitieren davon, dass sie durch Mindestlohn, Wohn- und Kindergeld sowie Kinderzuschlag mehr Geld zur Verfügung haben als Bürgergeld-Beziehende.

7. “Der Abstand zwischen dem Mindestlohn und dem Bürgergeld ist immer geringer geworden.”

Richtigstellung:
Der Lohnabstand ist gewachsen: Seit 2015 ist der Mindestlohn prozentual stärker gestiegen als die Regelbedarfe des heutigen Bürgergelds. Das Ifo-Institut bestätigte zu Jahresbeginn 2024, dass trotz der Anhebung der Regelbedarfe im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht.

Für einen größeren Lohnabstand sind vor allem höhere Löhne erforderlich, die durch Tarifverträge sichergestellt werden. Die Bundesregierung plant daher, die Tarifbindung zu stärken, unter anderem durch das geplante Tariftreuegesetz, das Maßnahmen enthält, um sicherzustellen, dass Beschäftigte bei öffentlichen Aufträgen des Bundes nach Tarif bezahlt werden müssen.