Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie frisch von einem langen Auslandsaufenthalt zurรผckkommen?
Unternehmen Sie gerade eine Weltreise, dann haben Sie in dieser Zeit keinen Anspruch auf Unterstรผtzung, denn um ALG I oder II zu beziehen, mรผssen Sie fรผr die Vermittlung auf den Arbeitsmarkt zur Verfรผgung stehen. Wichtig ist es aber, sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Auslandsaufenthalt zu sichern. Dafรผr sollte man seinen vorherigen Arbeitgeber um eine fristgerechte und betriebsbedingte Kรผndigung bitten. Ansonsten droht eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes.
Wann fรคllt eine Sperrzeit an?
1) Eine Sperrzeit bekommen Sie, wenn Sie selbst kรผndigen oder eine Kรผndigung durch ihr Verhalten provozieren.
2) Wenn es zusรคtzlich keine erheblichen Grรผnde fรผr die Kรผndigung gibt wie zum Beispiel eine Krankheit. Dass Sie nach der Kรผndigung auf Weltreise gehen, ist kein Grund, das Motiv anzufechten, wenn es sich zum Beispiel um einen Burnout handelt. Besprechen Sie das am besten mit ihrem Arzt.
3) Wenn der Aufhebungsvertrag nur zustande kam, um eine unumgรคngliche Kรผndigung des Arbeitgebers abzuwenden
Wann mรผssen Sie sich melden?
Unmittelbar nachdem Sie ihre Kรผndigung erhalten haben, mรผssen Sie sich bei der Agentur persรถnlich als arbeitssuchend melden. Eine Sperrzeit kann es nรคmlich auch geben, wenn Sie sich verspรคtet melden.
Ist das Ende ihres Arbeitsverhรคltnisses abzusehen, sollten Sie sich arbeitssuchend melden, also spรคtestens drei Monate, bevor Sie arbeitslos werden.
Welche Dokumente brauchen Sie?
Geben Sie mit dem Antrag die Unterlagen ab. Das sind Lohnsteuerkarte, eine vom Arbeitgeber ausgefรผllte Arbeitsbescheinigung, ein Sozialversicherungsausweis, die Kรผndigung / Aufhebungsvertrag, รคrztliche Atteste, falls Sie selbst kรผndigten.
Lรคnger als ein Jahr unterwegs?
Wenn Sie lรคnger als ein Jahr unterwegs sind, haben Sie keinen Anspruch auf ALG I, da Sie dafรผr in einem Rahmen von zwei Jahren mindestens zwรถlf Jahre beschรคftigt sein mรผssen.
Aber: Haben Sie bereits vor Antritt der Reise schon einmal ALG beantragt und wurde dies bewilligt, haben Sie diesen Anspruch vier Jahre lang. Kรผndigen Sie jetzt den Auslandsaufenthalt an, bleibt der Anspruch bestehen und ruht wรคhrend der Zeit der Reise. Kommen Sie zurรผck, dann kรถnnen Sie sich am ersten Tag erneut arbeitslos melden und haben einen Anspruch auf ALG.
Arbeitslos dรผrfen Sie sich frรผhestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und mรผssen sich spรคtestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden. (Dr. Utz Anhalt)
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