Weihnachtsbehilfe keine offizielle SGB II Leistung
19.12.2015
Im Monat Dezember lรคsst der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr eine Weihnachtsbeihilfe in Hรถhe von 25,00 Euro zukommen, die sich im laufenden Hilfebezug vom Kommunalen Jobcenter Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Werner Schulz Pressesprecher, LAG Hartz IV muss weg Hessen: "Der Wetteraukreis zahlt auch dieses Jahr keine Weihnachtsbeihilfe, da angeblich kein Geld dafรผr da wรคre. Vor der Agenda 2010 wurde jedem, der Sozialleistungen bekam, eine Beihilfe an Weihnachten gezahlt. Diese Verhรคltnisse in Deutschland sind ein Trauerspiel und mรผssen sofort beendet werden. Gerade an Weihnachten haben alle Kinder ein Recht auf Geschenke." (pm)