Eine Leserin von gegenโhartz.de schildert folgendes Problem: Sie ist in Vollzeitarbeit und steht kurz vor der Altersgrenze, ab der die Rentenversicherung eine regulรคre gesetzliche Rente auszahlt.
Sie mรถchte noch nicht in Rente gehen, sondern in ihrem Job weiterarbeiten. Ihr Arbeitgeber lehnt dies ab und verweist darauf, dass ihr Arbeitsverhรคltnis mit dem Rentenalter ende. Dazu steht aber nichts in ihrem Arbeitsvertrag.
Sie fragt jetzt nach ihren rechtlichen Mรถglichkeiten: Muss ein Ende des Arbeitsverhรคltnisses mit der Regelaltersgrenze ausdrรผcklich vertraglich vereinbart sein? Oder endet die konkrete Erwerbsbeschรคftigung automatisch mit dem Erreichen des entsprechenden Alters, ohne dass der Vertrag dies erwรคhnen muss?
Inhaltsverzeichnis
Das Recht ist auf der Seite der Beschรคftigten
Der Arbeitgeber liegt in diesem Fall falsch. Ein Arbeitsverhรคltnis endet nicht automatisch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze โ es sei denn, der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung enthรคlt eine wirksame Altersgrenzenklausel.
Ohne Klausel ist eine Kรผndigung oder Vereinbarung notwendig
Fehlt eine solche Klausel, dann kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhรคltnis nicht einfach mit Erreichen der Regelaltersgrenze beenden โ es bedarf einer Kรผndigung oder einer einvernehmlichen Aufhebungsโ bzw. Verlรคngerungsvereinbarung.
Das Erreichen des Rentenalters allein berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Kรผndigung. Eine Kรผndigung, die sich einzig darauf stรผtzt, wรคre unwirksam โ oft auch wegen Altersdiskriminierung.
Vertragsprรผfung empfohlen
Die Betroffene hat souverรคn gehandelt: Sie hat ihren Arbeitsvertrag geprรผft und festgestellt, dass keine Altersgrenzenklausel existiert, die eine automatische Beendigung zum Rentenalter rechtfertigt. Sie sprach den Arbeitgeber darauf an โ dieser verharrte jedoch auf einer rechtlich nicht haltbaren Position.
Verlรคngerung รผber die Regelaltersgrenze hinaus mรถglich
Gesetzlich vorgesehen ist nach ยง 41 SGB VI eine besondere Mรถglichkeit: Wenn ein Arbeitsโ oder Tarifvertrag oder eine Vereinbarung bereits vorsieht, dass das Arbeitsverhรคltnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, kรถnnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wรคhrend des laufenden Arbeitsverhรคltnisses vereinbaren, den Beendigungszeitpunkt mehrfach hinauszuschieben.
Damit ist also auch eine Weiterbeschรคftigung รผber das Rentenalter hinaus rechtlich abgesichert โ wenn beide Parteien zustimmen.
Was kรถnnen Sie bei unzulรคssiger Kรผndigung tun?
Sollte der Arbeitgeber versuchen, das Recht zu umgehen, indem er Ihrer Leserin bei Erreichen des Rentenalters eine Kรผndigung ausspricht โ oder einen Aufhebungsvertrag auf Druck vorlegt โ dann ist Vorsicht geboten. Denn:
Eine Kรผndigung allein wegen des Rentenalters ist unzulรคssig.
Wird stattdessen ein Kรผndigungsgrund vorgeschoben (z.โฏB. โbetriebsbedingtโ), ist genau zu prรผfen, ob dieser ernsthaft und nachvollziehbar ist.
In solchen Fรคllen stehen die Aussichten fรผr eine Kรผndigungsschutzklage gut, insbesondere wenn die tatsรคchliche Intention im Alter liegt.
Kรผndigungsgrรผnde im รberblick
Der Arbeitgeber kann โ auch bei รคlteren Beschรคftigten โ nur dann ordentlich kรผndigen, wenn einer der anerkannten Grรผnde vorliegt:
| Kรผndigungsgrund | Bedeutung |
| Betriebsbedingt | Umstrukturierung, wirtschaftliche Krise oder Wegfall der Stelle |
| Personenbedingt | Grรผnde in der Person des Mitarbeiters (z. B. dauerhafte Leistungsunfรคhigkeit) |
| Verhaltensbedingt | Vertragswidriges Verhalten, in der Regel nach vorheriger Abmahnung |
Beispiele fรผr verhaltensbedingte Kรผndigungen: wiederholte Arbeitsverweigerung, Alkohol am Arbeitsplatz, grobe Beleidigungen. In besonders schweren Fรคllen sind sogar fristlose Kรผndigungen mรถglich.
Gute Chancen vor Gericht
Wenn die Leserin โ wie dargestellt โ keine Altersgrenzenklausel im Vertrag hat und dennoch eine Kรผndigung bekommt, dann hat sie sehr gute Karten:
Der Arbeitgeber muss dann nรคmlich glaubhaft darlegen, dass nicht allein das Alter der Grund war. Wird er dies nicht รผberzeugend tun kรถnnen, ist eine Kรผndigungsschutzklage aussichtsreich.




