Bürgergeld: Jobcenter lehnt Antrag ab – Das ist jetzt zu tun

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Ein abgelehnter Bürgergeld-Antrag bedeutet nicht das endgültige Aus. Der Ablehnungsbescheid des Jobcenters ist ein sogenannter Verwaltungsakt, gegen den Sie rechtlich vorgehen können. Fehlerhafte Entscheidungen sind keine Seltenheit. Gerade komplexe Regeln oder fehlende Unterlagen führen oft zu Ablehnungen, obwohl ein Anspruch bestehen könnte. Wichtig ist, den Bescheid genau zu prüfen und entschlossen zu handeln.

Typische Gründe für eine Ablehnung – und was dahintersteckt

Ablehnungen von Bürgergeld-Anträgen gehen oft auf eine Handvoll typischer Ursachen zurück. Häufig liegt es daran, dass das Einkommen oder Vermögen der Antragstellenden die zulässigen Freibeträge überschreitet. Auch fehlende Grundvoraussetzungen wie das erforderliche Alter, die Erwerbsfähigkeit oder ein Wohnsitz in Deutschland führen nicht selten zur Ablehnung.

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die unvollständige Vorlage erforderlicher Unterlagen. Wer angeforderte Nachweise nicht rechtzeitig einreicht, riskiert, allein aus formalen Gründen abgelehnt zu werden. Zudem wird Bürgergeld nur gezahlt, wenn keine vorrangigen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld in Anspruch genommen werden können.

Kommt es zu Pflichtverletzungen – etwa durch die Ablehnung zumutbarer Arbeitsangebote –, kann das Jobcenter Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Schließlich gibt es auch gesetzlich festgelegte Ausschlussgründe: Studierende mit BAföG-Anspruch, Personen in Haft oder Rentenbezieher sind in der Regel von Bürgergeldleistungen ausgeschlossen.

Einkommen und Vermögen: Wann Ihre Mittel zu hoch sind

Das Jobcenter prüft genau, welche Einnahmen und Vermögenswerte Sie besitzen. Wichtig zu wissen: Nicht alles wird voll angerechnet.

Beim Einkommen gelten folgende Freibeträge:

  • Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen bleiben anrechnungsfrei.
  • Für Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % zusätzlich frei.
  • Einkommen von 520 bis 1.000 Euro wird zu 30 % freigestellt.
  • Einkommen über 1.000 Euro bis 1.500 Euro (bei Kindern im Haushalt) wird zu 10 % freigestellt.

Auch Aufwandsentschädigungen (z.B. Ehrenamt) und Ferienjob-Einnahmen von Schülern werden in vielen Fällen nicht oder nur teilweise angerechnet.

Vermögensgrenzen im Überblick:

  • Während der ersten 12 Monate: 40.000 Euro für die erste Person im Haushalt, 15.000 Euro für jede weitere.
  • Ab dem zweiten Jahr: Nur noch 15.000 Euro je Person.

Autos bis etwa 15.000 Euro Wert und selbstgenutztes Wohneigentum innerhalb bestimmter Größen (z.B. Haus bis 140 qm) bleiben ebenfalls geschützt.

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Bescheid genau prüfen – so gehen Sie vor

Ein Ablehnungsbescheid des Jobcenters muss klar und nachvollziehbar begründet sein. Werden jedoch nur allgemeine Formulierungen verwendet oder fehlen wichtige Informationen, ist es sinnvoll, den Bescheid gründlich zu hinterfragen.

Dabei sollten Sie prüfen, ob die Begründung tatsächlich mit Ihren eingereichten Unterlagen übereinstimmt und ob die Einkommensfreibeträge korrekt berücksichtigt wurden. Ebenso sollten Sie kontrollieren, ob Ihr tatsächlicher Wohnsitz richtig erfasst ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob der Bescheid einen deutlichen Hinweis darauf enthält, wie und innerhalb welcher Frist ein Widerspruch möglich ist.

Um spätere Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich außerdem, das Datum des Erhalts direkt auf dem Umschlag zu notieren, da dieses Datum für die Berechnung der Widerspruchsfrist ausschlaggebend ist.

Widerspruch einlegen – Ihre Rechte nutzen

Wenn Sie den Ablehnungsbescheid für fehlerhaft halten, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Diese Frist beginnt drei Tage nach dem Datum, das auf dem Bescheid angegeben ist. Wichtig ist, dass Ihr Widerspruch innerhalb dieser Monatsfrist beim Jobcenter eingeht – es genügt nicht, ihn nur rechtzeitig abzuschicken.

Eine E-Mail reicht dabei nicht aus, denn der Widerspruch muss entweder per unterschriebenem Brief, per Fax mit Sendebericht oder über das Online-Portal „jobcenter.digital“ eingereicht werden, sofern dieses für Ihr Jobcenter zur Verfügung steht. Alternativ können Sie den Widerspruch auch persönlich beim Jobcenter abgeben und sich den Eingang schriftlich bestätigen lassen.

Für die Wahrung der Frist genügt es zunächst, kurz und formlos zu erklären: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.“ Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie Ihren Widerspruch jedoch möglichst bald ausführlich begründen.

Wenn das Jobcenter nicht reagiert: Untätigkeitsklage

Reagiert das Jobcenter auf Ihren Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb gesetzlicher Fristen (sechs Monate für Anträge, drei Monate für Widersprüche), dürfen Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.

Dabei geht es nicht darum, ob der Bescheid korrekt ist, sondern nur darum, dass überhaupt eine Entscheidung getroffen wird. Die Klage kann schriftlich oder direkt beim Gericht zu Protokoll gegeben werden. Einen Anwalt brauchen Sie nicht zwingend.

Wichtig: Die Klage hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie alle verlangten Unterlagen vollständig eingereicht haben.

Unterstützung finden: Kostenlose Beratung nutzen

Niemand muss allein gegen das Jobcenter kämpfen. Zahlreiche Organisationen bieten kostenlose Hilfe an:

  • Caritas
  • Diakonie
  • AWO
  • Sozialverband VdK
  • Sozialverband Deutschland (SoVD)

Diese Stellen helfen Ihnen bei der Prüfung von Bescheiden, dem Formulieren von Widersprüchen oder allgemeinen Fragen rund um Bürgergeld und andere Sozialleistungen.

Rechtlicher Beistand: So sichern Sie sich anwaltliche Hilfe

Wer anwaltliche Unterstützung benötigt, kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Diese Hilfe übernimmt die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder außergerichtliche Vertretung. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Für gerichtliche Verfahren, beispielsweise bei einer Klage vor dem Sozialgericht, steht zusätzlich die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Auch hier werden Einkommen, Vermögen und die Erfolgsaussichten des Verfahrens geprüft.

Für die Beratungshilfe müssen Sie einen Antrag beim Amtsgericht stellen und entsprechende Nachweise über Ihre finanzielle Situation, wie Einkommensbescheinigungen oder Kontoauszüge, vorlegen. In der Regel fällt lediglich ein Eigenanteil von 15 Euro an, den manche Anwälte auf Antrag sogar erlassen.

Die Prozesskostenhilfe wird hingegen meist zusammen mit der Klage beim zuständigen Sozialgericht beantragt. Bei Bewilligung werden die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten entweder vollständig übernommen oder es wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart, je nach individueller finanzieller Leistungsfähigkeit.