Viele verwechseln die Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) mit der Rente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Beide Rentenarten unterscheiden sie sich grundlegend. Wir klรคren euch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser beiden Rentenarten. Welche Rente am Ende die Bessere ist, zeigen wir im Verlauf des Artikels auf.
Was ist die Rente wegen Erwerbsminderung?
Die EM-Rente kann Menschen unter 60 Jahren finanziell unterstรผtzen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage sind, einer Erwerbstรคtigkeit nachzugehen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Altersrente.
Die EM-Rente wird aus rein gesundheitlichen Grรผnden gezahlt und setzt voraus, dass die betroffene Person weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Dies muss fรผr einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten der Fall sein. Ein wichtiges Merkmal der EM-Rente ist, dass sie nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt wird. Danach erfolgt die Umwandlung in eine regulรคre Altersrente.
Wer hat Anspruch auf die EM-Rente?
Die EM-Rente kann in Anspruch genommen werden, wenn: Eine schwere und chronische Krankheit vorliegt, die die Arbeitsfรคhigkeit auf weniger als drei Stunden tรคglich reduziert.
Die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, die je nach Geburtsjahr variiert.
Es ist also durchaus mรถglich, dass jemand mit 50 Jahren eine EM-Rente bezieht. Dies ist jedoch immer an eine erhebliche gesundheitliche Einschrรคnkung gebunden, nicht allein an das Vorhandensein einer Behinderung.
Lesen Sie auch:
– Schwerbehinderung: Die Pauschbeitrรคge wurden verdoppelt โ alle GdB in der รbersicht
– Rentenerhรถhung: Neue Rententabelle gรผltig ab 1. Juli 2024 โ so hoch wird die Rente
Was ist die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen?
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten in Deutschland als schwerbehindert. Diese Berechtigten haben die Mรถglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen, sofern Du รผber mindestens 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung verfรผgen.
Der genaue Zeitpunkt, ab wann sie in Rente gehen kรถnnen, hรคngt vom Geburtsjahr ab.
Wann kann man als Schwerbehinderter frรผher in Rente gehen?
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann man bis zu fรผnf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen. Mรถchte man keine Abschlรคge in Kauf nehmen, ist ein Vorruhestand von zwei Jahren mรถglich.
Wichtig ist, dass der frรผheste Zeitpunkt fรผr eine vorgezogene Rente mit Schwerbehinderung bei etwa 60 Jahren liegt. Vor dem 60. Geburtstag gibt es in Deutschland keine Altersrente, auch nicht fรผr schwerbehinderte Menschen.
Gibt es รberschneidungen zwischen EM-Rente und Schwerbehinderung?
Es ist durchaus mรถglich, dass eine Person sowohl einen Schwerbehindertenausweis hat als auch aufgrund einer starken gesundheitlichen Einschrรคnkung eine EM-Rente bezieht.
In diesem Fall handelt es sich trotz des Schwerbehindertenausweises um eine EM-Rente. Die Altersrente steht frรผhestens ab Anfang 60 zur Verfรผgung, und dies auch nur unter bestimmten Bedingungen und mit mรถglichen Abschlรคgen.
Welche Rente ist die richtige fรผr mich?
Sollten Sie oder jemand in Ihrem Umfeld aufgrund einer Behinderung oder schweren Erkrankung vorzeitig in Rente gehen wollen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen der EM-Rente und der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen zu kennen.
Wรคhrend die EM-Rente auf gesundheitlichen Einschrรคnkungen basiert und theoretisch schon ab dem Berufseinstieg bezogen werden kann, ermรถglicht die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen einen vorzeitigen Ruhestand schon ab 60 Jahren.
Kurzรผbersicht EM-Rente oder Schwerbehindertenrente
Die Erwerbsminderungsrente und die Schwerbehindertenrente sind zwei verschiedene Arten der Altersvorsorge in Deutschland, die sich in Bezug auf Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen unterscheiden:
Erwerbsminderungsrente
- Anspruchsvoraussetzungen:
- Die Erwerbsminderungsrente wird gewรคhrt, wenn die Erwerbsfรคhigkeit aus gesundheitlichen Grรผnden dauerhaft oder vorรผbergehend stark eingeschrรคnkt ist.
- Es gibt zwei Arten: volle Erwerbsminderungsrente (wenn man weniger als 3 Stunden tรคglich arbeiten kann) und teilweise Erwerbsminderungsrente (wenn man noch 3 bis 6 Stunden tรคglich arbeiten kann).
- Voraussetzung ist, dass man mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (Wartezeit) und in den letzten 5 Jahren vor dem Rentenantrag mindestens 3 Jahre Pflichtbeitrรคge gezahlt hat.
- Leistung:
- Die Hรถhe der Rente hรคngt von den in die Rentenversicherung eingezahlten Beitrรคgen ab und davon, ob es sich um eine volle oder teilweise Erwerbsminderung handelt.
Schwerbehindertenrente
- Anspruchsvoraussetzungen:
- Diese Rente kann von Personen in Anspruch genommen werden, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Zusรคtzlich muss das 62. Lebensjahr erreicht sein (fรผr Neuzugรคnge ab Jahrgang 1964) und eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren in der Rentenversicherung nachgewiesen werden.
- Leistung:
- Die Hรถhe der Rente entspricht im Wesentlichen der normalen Altersrente, es gibt keine Abschlรคge aufgrund der Schwerbehinderung, sofern die regulรคre Altersgrenze erreicht wurde. Es kann jedoch zu Abschlรคgen kommen, wenn man vorzeitig in Rente geht.
Wichtige Unterschiede:
- Alter: Die Schwerbehindertenrente ist altersabhรคngig, wรคhrend die Erwerbsminderungsrente unabhรคngig vom Alter gewรคhrt werden kann.
- Gesundheitliche Voraussetzung: Die Erwerbsminderungsrente basiert auf der Fรคhigkeit zu arbeiten, wรคhrend die Schwerbehindertenrente an den Behindertengrad geknรผpft ist.
- Leistungshรถhe: Beide Renten richten sich nach den gezahlten Beitrรคgen, wobei die Erwerbsminderungsrente oft niedriger ausfรคllt, da sie in der Regel frรผher in Anspruch genommen wird.