Unterhaltsvorschuss statt Hartz IV?

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Unterhaltsvorschuss statt Hartz-IV? Neues Gesetz geplant
Wer wenig verdient und Kinder allein erzieht muss häufig Hartz-IV beziehen. Die Bundesregierung plant jetzt, den Unterhaltsvorschuss zu reformieren, was einen Teil der Betroffenen aus dem Hartz-IV-System holen würde.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Betroffen wären circa ein Drittel der Alleinerziehenden, die zu ihrem Job auf Hartz-IV angewiesen sind. Eine Anfrage der Grünen hatte zur Antwort, dass diese in Zukunft genug Unterhaltszahlungen bekämen, um kein Hartz-IV beantragen zu müssen.

Es geht um 260.000 Kinder
260.000 Kinder mehr als bisher könnten zukünftig den Unterhaltsvorschuss erhalten, davon seien derzeit 226.000 von Hartz-IV abhängig. Unterhaltsvorschuss betrifft Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der andere Elternteil den Unterhalt nicht oder nur zum Teil bezahlt.

Bis zum 18. Lebensjahr
Mit der Reform soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. statt wie bisher zum12. Lebensjahr gelten. Außerdem trete die jetzige Dauer des Höchstbezugs von sechs Jahren außer Kraft. Eigentlich sollte das Gesetz Januar 2017 in Kraft treten – das ist aber unwahrscheinlich, weil noch unklar ist, wie der umfassendere Unterhaltsvorschuss bezahlt werden soll. Union und SPD, Bund und Länder streiten, wer die Leistungen bezahlen soll. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: S.Kobold – fotolia

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