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Stromkosten reichen bei Hartz IV nicht aus

Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

Die Schuldnerberatung weist daraufhin, dass der Stromkostenanteil bei Hartz IV nicht für die Stromkosten ausreicht.

Schuldnerberatungsstelle: Hartz IV Bezieher haben deutlich zu wenig Geld für Strom.

(04.08.2010) Laut der Berliner gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle "GVS" haben Bezieher von Hartz IV Leistungen deutlich zu wenig Geld für Strom zur Verfügung. Bereits die Hans Böckler Stiftung hatte im Jahr 2006 in einer Studie darauf hingewiesen, dass ALG II Bezieher deutlich zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um die Stromkosten zu begleichen. So geraten immer mehr Hartz-IV Haushalte in die Schuldenfalle, da wegen Zahlungsschwierigkeiten der Strom abgestellt wurde.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verbrauchen im Durchschnitt monatlich die Deutschen 37,97 Euro an Stromkosten. Die Kosten für Strom werden bei Hartz IV nicht gesondert erstattet, sondern sind im Hartz IV Regelsatz enthalten. Der Anteil für Stromkosten beträgt jedoch im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt nur 22,62 Euro. Laut der Schuldnerberatung GVS entstehe allein in Berlin für die rund 327.000 Bedarfsgemeinschaften ein Differenzbetrag von monatlich 15,35 Euro.

Laut GVS werde die Situation noch mit steigenden Energiekosten verschärft. Zudem verweilen Hartz IV Betroffene länger in der Wohnung als andere. Laut statistischen Erhebungen verbringen Erwerbslose acht Stunden länger ihre Zeit in der Wohnung. Damit steigt der Stromkosten-Anteil noch einmal um ein Vielfaches. Außerdem haben Hartz IV Bezieher nicht die finanziellen Möglichkeiten, sich Energie-effiziente Geräte anzuschaffen. Anträge auf neue Waschmaschinen oder Kühlschränke werden von den Ämtern abgelehnt.

Die GVS - Gemeinnützige Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung bietet in Berlin kostenlose Beratungen für Schuldner an. Gesellschafter sind unter anderem der Deutsche Familienverband Berlin sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband. (sb)


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