Hartz IV: ALG II reicht nicht für Stromkosten

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Hans Böckler Stiftung erstellt Studie über die gestiegenden Energiekosten.
Energiekosten: ALG-II-Empfängern und Kommunen droht böse Überraschung durch Jahresabrechnungen

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe bekommen zu wenig Geld für die gestiegenen Stromkosten. Das zeigt eine Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Es mehren sich Fälle, wo Haushalte wegen Zahlungsschwierigkeiten der Strom abgestellt wird. Die Situation dürfte sich durch Jahresabrechnungen mit Nachzahlungen weiter verschärfen.

"Seit den Hartz-Reformen liegt eine Unterdeckung bei der Erstattung der Haushaltsstromkosten vor, die von den Leistungsempfängern aus dem übrigen Budget innerhalb des Regelsatzes von 345 Euro finanziert werden muss", so die Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) gemeinsam mit dem Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE). Die Wissenschaftler haben die Folgen des Energiekostenanstiegs für Haushalte mit geringem Einkommen untersucht. Die Strompreise für private Haushalte erhöhten sich von 1998 bis 2006 laut Verbraucherpreisindex um 26,8 Prozent. Im diesem Zeitraum wurden die Ansätze für Haushaltsstrom jedoch nur um 7,2 Prozent angepasst. Derzeit erhält ein Ein-Personen-Haushalt 20,74 Euro im Monat für Licht, Waschen, Kochen, TV und elektrische Warmwassererzeugung. Die für 2007 geplante Regelsatzanpassung kann den Preisanstieg nur teilweise auffangen.

Die staatliche Hilfe könnte durch mehr Transparenz und eine bessere Zusammenarbeit von Sozialämtern, Energiefachämtern und Verbraucherzentralen den sparsamen Umgang mit Energie ohne Komfortverzicht fördern, so die Studie:

Den privaten Haushalten fehlen Informationen, "wie viel Geld für Haushaltsstrom ausgegeben werden kann, damit ausreichend Mittel für die Bewältigung der übrigen Ausgaben zur Verfügung stehen." Die Forscher schlagen vor, die Leistungsempfänger über das vorgesehene Budget besser zu informieren und Hilfestellungen zum Energiesparen zu geben. Sparsamkeit werde den Leistungsempfängern zudem schwer gemacht: "Energieeffiziente Geräte mit langfristig niedrigeren Betriebskosten sind in der Regel mit höheren Anschaffungskosten verbunden, die von Beziehern von ALG II und Sozialhilfe kaum aufgebracht werden können."

Die Heizkosten zahlen die Kommunen in voller Höhe – sofern sie angemessen sind. Für die Bewertung, was angemessen ist, vermissen die Forscher jedoch klare Maßstäbe. Viele Kommunen versuchten zuletzt, die steigenden Kosten durch Obergrenzen für die Erstattung zu deckeln. Von dieser Regelung sind vor allem Bewohner von schlecht isolierten Gebäuden mit hohen Heizkosten betroffen. Zwar haben Gerichte mehrfach entschieden, dass die Kommunen auch für die stark erhöhten Heizkosten aufkommen müssen. Dennoch ist die gegenwärtige Praxis unübersichtlich und führt bei vielen Haushalten zur Verunsicherung.

Die Preise für Heizenergie sind von 1998 bis 2006 um durchschnittlich 106 Prozent gestiegen. In 2006 betrugen die Heizkosten von ALG-II Beziehern bundesweit schätzungsweise 2,7 Mrd. Euro, von denen 1,9 Mrd. Euro auf die Kommunen entfallen. Besonders problematisch ist daher, dass die gegenwärtige Regelung keinen systematischen Anreiz für einen sparsamen Umgang mit Heizenergie vorsieht. Nach Ansicht der Autoren könnten die kommunalen Haushalte allein durch eine 5-prozentige Verringerung des Heizenergieverbrauchs durch Effizienzmaßnahmen jährlich um etwa 95 Millionen Euro entlastet werden. Diese Gelder sollten nach Ansicht der Autoren in die Sanierung kommunaler Wohngebäude investiert werden. Durch eine bessere Wärmedämmung könnte der Heizenergiebedarf der Gebäude verringert werden, um weitere Preisanstiege aufzufangen. (20.12.06)

Studie Download (PDF)

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