Kein Kindergeld ab 2016 ohne Steuer-Id?

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Kein Kindergeld Steuer-Identifikationsnummer ab 2016?

12.11.2015

Uns erreichen derzeit viele Anfrage zum Thema Kindergeld und Steuer-Identifikationsnummer ab 2016. In den sozialen Medien und Whats-App werden Meldungen geteilt, in denen gesagt wird, dass es ab kommenden Jahr kein Kindergeld ausgezahlt wird, wenn die Eltern nicht ihre Steuer-Identifikationsnummer und die der Kinder bei der Kindergeldkasse einreichen. Vielfach herrscht Aufregung, weil die Kindergeldkasse nicht selbst über diesen wichtigen Umstand informiert. Daher haben wir bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachgefragt. Dort heißt es in der Tat:

„Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.“

Bei einem Neuantrag teilen die Eltern den Familienkassen die eigenen und die Steuer-ID der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.

Aber was ist mit den laufenden Kindergeld-Berechtigten?
Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nachgeholt werden. Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.

Wird das Kindergeld bei verspäteter Abgabe gestrichen?
In den sozialen Medien wird behauptet, dass ansonsten das Kindergeld gestrichen wird, wenn nicht noch im Dezember 2015 die Steuer-Identifikationsnummer nicht mitgeteilt wird. Das stimmt so nicht. „Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend“, wie die BA mitteilt. Hartz IV Beziehern wird ab 2016 leider immer noch das Kindergeld voll als "Einkommen" angerechnet.

Weitere Infos zum Kindergeld
Wer weitere Fragen hat, kann die die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) wählen. Das Telefon ist zwischen 8 und 18 Uhr besetzt. Dort erhalten Sie auch weitere Infos, wo und wie die Nummer abgegeben werden kann. Ein Hinweis noch zum Schluss: Lassen Sie sich nicht durch unbestätigte Meldungen bei Facebook und Co zu sehr verunsichern. Vertrauen Sie lieber seriösen Quellen.

Zusatz:
Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen.

Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt. (sb)

Bild: kwarner – fotolia

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