Jobcenter muss Telefonliste rausgeben

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Jobcenter muss Telefonliste der Sachbearbeiter herausgeben

11.01.2013

Für Hartz IV Betroffene ist es kaum möglich, direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren. Stattdessen muss meistens eine sogenannte Servicenummer angerufen werden, wobei häufig Informationen falsch oder überhaupt nicht übermittelt werden. Direkte Fragen können nicht gestellt werden. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat das Jobcenter nunmher auf die Herausgabe der Telefonliste der einzelnen Sachbearbeiter geklagt, nachdem sich die Behörde trotz Widerspruch weigerte.

Bürger haben ein Anrecht auf Diensttelefonlisten der Behörden
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig gab der Klage statt. Die Anwaltskanzlei hat ein Recht auf den Zugang der Diensttelefonliste mit den entsprechenden Durchwahlnummern der im „Bürgerkontakt stehenden Mitarbeiter des Jobcenters Leipzig“. Das Gericht betonte, dass das Informationsfreiheitsgesetz einen umfassenden Informationsanspruch von Bürgern gegenüber behördlichen Einrichtungen gewährleistet. Nur wenn Sicherheits- oder Datenschutzgründe gegen die Herausgabe von Informationen spricht, könne diese verweigert werden.

Eben jener Hinderungsgrund traf hier aber nicht zu, so die Richter. Es gibt weder Datenschutz- noch Sicherheitsgründe die eine Herausgabe der Dienstnummern der Jobcenter-Mitarbeiter verhindere. „Die innere Organisation des Jobcenters allein ist kein Kriterium, das dem Informationsanspruch des Bürgers entgegen gehalten werden kann“, urteilte das Verwaltungsgericht Az. 5 K 981/11. Der Anspruch auf Herausgabe der Telefonliste gilt für alle Bürger und nicht nur für die Rechtsanwaltskanzlei. (sb)

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