Jobcenter kürzte Alleinerziehenden Hartz IV

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Urteil: Voller Hartz IV-Anspruch für Alleinerziehende, auch wenn der Vater als Tourist im Haushalt aufgenommen wird

20.06.2014

Das Jobcenter kürzte einer alleinerziehenden 50 Prozent ihrer Hartz IV-Leistungen, nachdem der Vater des Kindes als Tourist nach Deutschland kam und von der Frau in ihrem Haushalt aufgenommen wurde. Die Alleinerziehende reichte daraufhin Klage ein – mit Erfolg. Das Sozialgericht Gießen urteilte zugunsten der Frau (Aktenzeichen: S 26 AS 1436/10), da die Leistungskürzung nach Ansicht der Richter unrechtmäßig war. Über den Fall informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Keine Bedarfsgemeinschaft, solange Vater als Tourist keine Leistungen bezieht
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau mit dem Vater ihres Kindes zunächst in Mexiko gelebt, bis sie nach Deutschland in eine Drei-Zimmer-Wohnung zog. Zur Sicherung ihres Lebensunterhalts bezog die Alleinerziehende Leistungen nach SGB II in vollem Umfang. Als der Vater des Kindes als Tourist nach Deutschland reiste und von der Frau aufgenommen wurde, kürzte das Jobcenter 50 Prozent ihrer Leistungen. Der Vater selbst erhielt keine Leistungen und hatte auch kein Einkommen. Er beantragte jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung, deren Entscheidung noch ausstand.

Die Alleinerziehende wehrte sich gegen die Leistungskürzung des Jobcenters und zog vor das Sozialgericht Gießen. Dort entschieden die Richter zugunsten der Frau. Laut Urteilsbegründung sei es nicht zulässig, die Leistungen der Frau zu kürzen, sofern der Vater des Kindes keine Leistungen erhalte. Es bestehe keine Bedarfsgemeinschaft, die die Aufteilung der Kosten rechtfertige. (ag)

Bild: Souza/Pixelio.de

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