Jobcenter erklärt Kinder zu Erwerbslosen

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Jobcenter verweigert Kostenübernahme für Klassenfahrt, da sich Kinder angeblich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland befinden

05.08.2014

Das Jobcenter in Tempelhof-Schöneberg verweigerte die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrten zweier Geschwister in der Grundschule, weil diese angeblich keinen Leistungsanspruch hätten, da sich ausschließlich zum Zwecke der Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhielten. Über den schier unglaublichen Fall berichtete die Online-Ausgabe des „Berliner Kuriers“.

Jobcenter: Grundschüler auf Arbeitssuche?
„Sowohl Melisa als auch Marcel haben (…) keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (…), weil beide ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland allein zum Zwecke der Arbeitssuche haben“, zitiert die Zeitung aus der offiziellen Begründung im Ablehnungsbescheid. Unfassbar, aber damit erklärt das Jobcenter zwei Grundschüler zu Erwerbslosen auf Arbeitssuche.

Der 42-jährige Vater der Kinder wurde in Berlin geboren, hat aber die serbische Staatsbürgerschaft und bezieht Hartz IV. Die 29-jährige Mutter ist Österreicherin und hat keinen Leistungsanspruch, da sie lediglich das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche erhalten hat. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung bewertete das Jobcenter auch den Aufenthaltsstatus der Kinder so wie den der Mutter. Folglich weigerte sich die Behörde, die Kosten für die Klassenfahrten der Kinder in Höhe von 130 Euro und gut 200 Euro zu übernehmen. Wie die Behörde jedoch zu der Annahme kommen konnte, dass sich Kinder zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland befinden können, wird wohl ein Rätsel bleiben.

Kosten für Klassenfahrt werden nun doch übernommen
Der Rechtsanwalt der Familie verfasste der Zeitung zufolge ein entsprechendes Widerspruchsschreiben auf den Ablehnungsbescheid. „Ich glaube kaum, dass schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und neun Jahren sich in Deutschland zum Zwecke der Arbeitssuche aufhalten.
Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass die Schulpflicht in diesem Fall aufgehoben wäre. Außerdem ist nach hiesiger Kenntnis Kinderarbeit immer noch verboten“, zitiert das Blatt den Anwalt.

Auch die Zeitung hakte beim Jobcenter nach, so dass der zuständige Bereichsleiter letztlich einräumte, „dass bei der ausländerrechtlichen Bewertung des Sachverhaltes leider ein Irrtum passierte“. Der Fall sei noch einmal inhaltlich geprüft worden. „Wir haben diese Bewertung korrigiert und in Kürze wird ein überarbeiteter Bescheid versandt werden, der dann auch für die bisher ausgeschlossenen Mitglieder der Familie einen Leistungsanspruch bejahen wird.“ (ag)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

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