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Hartz IV: Ein-Euro-Jobs verdrängen Arbeitsplätze

Ein-Euro-Jobs verdrängen reguläre Arbeitsplätze

SGB II sieht die Ein-Euro-Jobs als letzte Möglichkeit „ultima ratio“ der Eingliederung von Hartz IV Beziehern vor. Allerdings haben sie in der Praxis nicht nur oberste Priorität, sondern vielfach den traurigen Rekord der Ausschließlichkeit gegenüber anderen Maßnahmen erreicht. Die betroffenen Erwerbslosen erhalten ihre Hartz-IV-Leistungen weiter. Für die von den Job Centern zugewiesene Tätigkeit zahlen ihnen die jeweiligen Träger der Beschäftigungsmaßnahmen- darunter auch Kommunen- zwischen ein und 1,50 Euro in der Stunde.

Die finanzielle Attraktivität für die jeweiligen Träger erhöht sich noch dadurch, dass sie zusätzlich eine Pauschale von mehreren hundert Euro von den Job Centern für sonstige Aufwendungen erhalten können. Im vergangenen Jahr wurden somit etwa 700 000 ALG II Bezieher in gemeinnützige Tätigkeiten lediglich mit einer Aufwandsentschädigung eingegliedert. Für die betroffenen Menschen hat dies zwar ermöglicht, dass sie für die kurze Zeit von sechs Monaten aus der Arbeitslosigkeit herauskommen konnten, allerdings weitestgehend ohne eine berufliche Perspektive und häufig mit erheblicher beruflicher Herabstufung.

Sie sind in der Abhängigkeit von Hartz IV geblieben und waren bis auf wenige Ausnahmen nach dem Auslaufen dieser Ein-Euro-Jobs wieder arbeitslos. Alarmierende Berichte des Bundesrechnungshofes haben deutlich gemacht, dass durch diese Maßnahmen reguläre Beschäftigung in bis zu 80 Prozent der Fälle ersetzt wurde.

Ein besonders erschreckendes Beispiel der Ausbeutung von Hartz IV Beziehern die einen Ein-Euro-Job ausüben, gibt es auch bei vermeintlich sozialen Trägern. Während eine Ein-Euro-Jobberin pro Stunde einen Euro für die Betreuung von älteren Menschen erhält, muss die Seniorin acht Euro an die AWO bezahlen. Die Differenz behält die AWO. Eigentlich hätte ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden, doch warum, wenns auch mit Ein-Euro-Jobbern billig geht. (03.04.2010)

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