Hartz IV- Pannen ohne Ende

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Interner BA-Bericht: Jobcenter machen viele Fehler

In Deutschlands Jobcentern werden häufig Fehler gemacht. Das ergab eine interne Revision der Bundesagentur Arbeit (BA). Demnach hätte jeder zweite Ein-Euro-Job nicht genehmigt werden dürfen. Auch bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen werden dem Bericht zufolge, viele Fehler gemacht.

Fünf Prozent aller überprüften Jobcenter-Entscheidung waren fehlerhaft
Die BA-Prüfer haben insgesamt 42 Jobcenter durchleuchtet. Dabei standen 34.700 Einzelentscheidungen von Jobcenter-Mitarbeitern zu 1.260 Hartz-Fällen des ersten Halbjahres 2013 auf dem Prüfstand. Das Ergebnis: 1.831 fehlerhafte Entscheidungen, was einer Fehlerquote von fünf Prozent entspricht. „Bei Einzelaspekten ergaben sich jedoch weiterhin hohe Fehlerquoten“, heißt es in dem Prüfbericht. Bei 47 Prozent der fehlerhaften Bescheide wurden Sozialleistungen nicht korrekt angerechnet, in 41 Prozent wurden Versicherungsbeiträge nicht richtig berücksichtigt, bei den Unterhaltsansprüchen gegen Ex-Partner wurden in 19 Prozent der Fälle und bei Kindergeldansprüchen in 18 Prozent der Fälle Fehler gemacht. Bei der Berechnung der Mehrbedarfe für Energie ergab sich der Zeitung zufolge eine Fehlerquote von 27 Prozent.

Diese Zahlen sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Die meisten Fehler wurden bei der Genehmigung von Ein-Euro-Jobs gemacht, wie die BA-Prüfer feststellten. Es habe eine „Vielzahl von Umsetzungsmängeln“ gegeben und es bestehe „dringender Handlungsbedarf“ bei der Bewilligung neuer Ein-Euro-Jobs, heißt es in dem Bericht weiter. Demnach hätten 44 Prozent der Ein-Euro-Jobs gar nicht genehmigt werden dürfen, da sie unter anderem sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen oder – wie in 18 Prozent der Fälle – auf keiner aussagekräftigen Kostenkalkulation der Anbieter der Jobs basieren.

Mängel am fachaufsichtlichen Handeln in fast allen Jobcentern
Bedenklich ist auch ein weiteres Ergebnis der BA-Prüfer, dass die Vorgesetzten und Mitarbeiter der Jobcenter betrifft. So wurde das fachaufsichtliche Handeln in der Hälfte der Ämter als „nicht angemessen“ bewertet. Lediglich von vier der 42 geprüften Jobcenter werden die Anforderungen des Handbuches „Interne Kontrollsysteme“ wie vorgegeben erfüllt. Den Jobcenter-Mitarbeitern fehlt es dem Bericht zufolge an Sensibilisierung beispielsweise für die Einhaltung von Qualitätsstandards. Darüber hinaus stellten die Prüfer „Qualifikationsdefizite“ fest.

Welche dramatischen Folgen derartige Defizite, Mängel und Fehler für die Hartz IV-Betroffene haben, zeigt sich täglich an den deutschen Sozialgerichten. Allein in Berlin geht statisch gesehen alle 22 Minuten eine neue Hartz IV-Klage wegen fehlerhafter Bescheide am größten Sozialgericht Deutschlands ein. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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