Hartz IV: Neonazi muss nicht ins Jobcenter

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Bekannter Neonazi muss nicht ins Jobcenter

04.07.2017

Ein bundesweit bekannter Neonazi in Dortmund muss nicht zu Meldeterminen in das zuständige Jobcenter kommen, obwohl dieser Hartz IV Leistungen bezieht. Wie der WDR berichtet, sei in der Akte der Behörde vermerkt, dass "der Kunde aufgrund seiner bedenklichen Haltung zum Grundgesetz" nicht einzuladen sei.

Aus diesem Grund werden mit dem Rechtsextremisten und einschlägig Vorbestraften „wichtigen Dinge per Telefon oder schriftlich geregelt – ohne den Mann einzuladen", heißt es in der aktuellen WDR Recherche. Nicht wenige Leistungsberechtigte fühlen sich durch diese "Sonderbehandlung" benachteiligt. "Ich muss mich morgens hier in die Warteschlange stellen, dann kann das gefälligst ein anderer auch tun", wird ein wartender Leistungsbezieher zitiert. Dies seien "Sonderrechte", die ausschließlich dem Neonazi eingeräumt werden. Denn wer nicht zu sogenannten Meldeterminen erscheint, muss mit schwerwiegenden Leistungskürzungen rechnen. Im wiederholten Falle kann die Behörde sogar die Regelleistungen auf Null kürzen.

Das Jobcenter steht zu der Entscheidung. Die Mitarbeiter hätten Angst vor Gewalt. Daher habe die Behörde als Arbeitgeber die Sorge zu leisten, dass Gefahren von den Angestellten abgewendet werden. „Sollte im Einzelfall ein hohes Gewaltpotential von einem Kunden ausgehen, werden die Kunden unter Berücksichtigung der individuellen Vermittlungsaussichten und mithin der sinnvollen Verwendung öffentlicher Gelder häufiger oder weniger oft zum Gespräch eingeladen“, heißt es in einer Stellungnahme des Jobcenters. Trotzdem gebe es keine Sonderrechte, betont das Jobcenter. Von den „allgemeinen Mitwirkungspflichten“, wie etwa das persönliche Stellen von Anträgen oder die Beantragung von Ortsabwesenheit, seien „die jeweiligen Personen“ nicht befreit. Unklar ist, ob dem Betreffenden bereits Leistungen gekürzt worden und ob dieser bereits in den Räumen des Jobcenters gewalttätig wurde.

Laut der Hartz IV-Behörde wurde der Eintrag bereits gelöscht, da politische Einstellungen nicht in eine Leistungsakte gehören. Das würde gegen den Datenschutz verstoßen. (sb)

Bild: Peter Atkins-fotolia

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