Ehrenamt wird für Hartz IV-Bezieherin zum Nachteil

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Jobcenter verrechnet Entschädigung für Ehrenamt mit Hartz IV-Regelsatz

02.10.2013

Eine 30-jährige Hartz IV-Bezieherin wollte sich ehrenamtlich engagieren und verpflichtete sich zum Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dafür sollte die Mutter zweier Kinder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 176,40 Euro pro Monat erhalten. Doch das Jobcenter Spremberg (Spree-Neiße) machte der Frau einen Strich durch die Rechnung. Die Behörde zog das Geld vom Hartz IV-Regelsatz ab, obwohl der Frau ein Freibetrag von 200 Euro monatlich zusteht. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Minijob der 30-Jährigen, bei dem sie 50 Euro verdient. Demnach seien ein Minijob und ein Ehrenamt im Rahmen des Freibetrages nicht zulässig.

Jobcenter ignoriert Hartz IV-Freibetrag
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, ist die gelernte Bürokauffrau seit zwei Jahren erwerbslos. Da sie keine Stelle fand, entschied sie sich für das Ehrenamt, bei dem sie ab Oktober für 21 Stunden pro Woche Kinder im nahegelegenen Hort unterstützt hätte. Dafür wäre eine Entschädigung in Höhe von 176,40 Euro gezahlt worden.

Mit der Begründung des Jobcenters, dass die Hartz IV-Bezieherin bereits einen Minijob als Kellnerin hat, bei dem sie 50 Euro im Monat verdient, sollte das Geld vom Ehrenamt auf den Hartz IV-Regelsatz der Frau angerechnet werden. Zwei Freibeträge – Minijob und Ehrenamt – seien laut der Behörde nicht zulässig.

Daraufhin sagte die 30-Jährige das Ehrenamt ab – zum Ärger des Jobcenters. Denn dieses bestand darauf, dennoch 176,40 Euro von nun an vom Regelsatz abzuziehen. Die Frau habe durch „sozialwidriges Handeln“ ihre erhöhte Hilfebedürftigkeit selbst zu verantworten, so die Begründung der Behörde.

Auf Anfrage teilte das Bundesarbeitsministerium zu dem Fall mit, dass das vorgehen des Jobcenters nicht rechtens sei: „Eine fortgesetzte Kürzung des Bedarfs um die 176,40 Euro, unabhängig davon, ob sie überhaupt zufließen, erscheint nicht plausibel.“ Der BFD sei keine „Möglichkeit, die Hilfebedürftigkeit mit Erwerbstätigkeit zu mindern“. Die 30-Jährige wird jetzt Klage gegen das Jobcenter einreichen. (ag)

Bild: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de

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