BSG lüftet Jobcenter-Deckel für Unterkunftskosten

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Deckelung nach Umzug ohne Genehmigung „nicht statisch“

18.02.2016

(jur) Hartz-IV-Empfänger, die ohne Genehmigung ihres Jobcenters umziehen, müssen zwar eine Deckelung ihrer Unterkunftsleistungen hinnehmen. Doch diese ist „nicht statisch“, bekräftigte am Mittwoch, 17. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 12/15 R). Der Deckel müsse angehoben werden, wenn auch die als angemessen anerkannten Mietkosten steigen.

Üblich müssen Hartz-IV-Empfänger sich eine Genehmigung einholen, wenn sie in eine teurere Wohnung umziehen wollen. Ziehen sie ohne Genehmigung um, bezahlt das Jobcenter die Kosten für Wohnung und Heizung nur in der bisherigen Höhe.

So verweigerte auch das Jobcenter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einem 2009 umgezogenen Arbeitslosen die Erstattung der vollen Unterkunftskosten. Der Hartz-IV-Empfänger klagte.

Nach dem Kasseler Urteil ist die Deckelung auf Höhe der früheren Unterkunftskosten zwar im Grundsatz zulässig, darf aber nicht dauerhaft auf der einmal festgesetzten Höhe bleiben. Denn üblich würden die Mietkosten im Laufe der Zeit steigen. Entsprechend müsse auch das Jobcenter die Grenzen anpassen, bis zu denen sie die Unterkunftskosten eines Arbeitslosen als noch „angemessen“ akzeptieren. Wenn ein Jobcenter die Angemessenheitsgrenzen erhöhe, müsse es auch den „Deckel“ für die ohne Zustimmung umgezogenen Hartz-IV-Empfänger entsprechend anheben, entschied das BSG.

Generell ist danach die Deckelung zudem nur dann zulässig, wenn das Jobcenter die Angemessenheitsgrenzen nach einem „schlüssigen Konzept“ zutreffend ermittelt hat.

Im Streitfall soll daher das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nochmals prüfen, ob 2009 für den Landkreis Anhalt-Bittefeld ein solches Konzept vorlag und wenn ja, in welchem Umfang seitdem die Angemessenheitsgrenze für Alleinstehende angehoben ist.

Ähnlich hatte zuvor auch schon der 14. BSG-Senat entschieden (Urteil vom 29. April 2015, Az.: B 14 AS 6/14). Der 4. Senat hat diese Rechtsprechung nun bekräftigt und schloss sich dem an. (mwo/fle)

Bild: ferkelraggae – fotolia

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