Hartz IV: Strafantrag gegen Sat.1 Sozialfahnder

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Arbeitsloseninitiative stellt Strafantrag wegen Amtsmissbrauch gegen die in der Sat.1 Sendung gezeigten Sozialfahnder

Der Ansturm der Entrüstung über die Sat.1 TV Doku-Serie "Gnadenlos gerecht – Sozialfahnder ermitteln" reißt nicht ab. Nun hat die Arbeitslosenhilfe Rheinland Pfalz einen schriftlichen Strafantrag gegen Protagonisten der TV Dokusoap gestellt. Inhalt der gestellten Anzeige ist die Annahme, dass die Sozialfahner der Arge Kreis Offenbach "Informationen und Kenntnisse, welche Sie durch Ihre Tätigkeit bei dem Sozialamt Offenbach erlangt haben, rechtswidrig an Dritte weiter gegeben" haben. Weiterhin wird durch die Arbeitsloseninitiative vermutet, dass sich "die beiden Mitarbeiter des Sozialamtes durch diese Weitergabe interner Ermittlungsergebnisse ungerechtfertigt bereichert haben".

Im Wortlaut der Anzeige wird gleichzeitig auch gegen die Sozialbehörde geklagt, falls diese Kenntnis von der "missbräuchlichen Datennutzung" hatte. In der Tat wurde heute eine Vorabmeldung der TV Doku Serie in der Bildzeitung veröffentlicht, in der von einem angeblichen Hartz IV Leistungsmissbrauch berichtet wird.

Dürfen Mitarbeiter der Sozialbehörden in dieser Form über ihre Erkenntnisse berichten? Sind Empfänger von Hartz IV Leistungen nicht davor geschützt, dass ihre Daten an Dritte weiter gegeben werden? Diese Frage und weitere Fragen sollten die Gerichte klären, falls es überhaupt zu einer Anklage vor Gericht kommt. (20.08.2008)

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