Hartz IV: Lehrer müssen ALG II beantragen

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In den Sommerferien müssen in einigen Bundesländern junge Lehrer das Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II) beantragen

Nach Berichten des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" sind zahlreiche junge Lehrer in den Sommerferien "saisonbedingt" arbeitslos und müssen sich Arbeitslos melden. Einige müssen während der Sommerferien sogar das Arbeitslosengeld II beantragen. Allen vorran sind die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die ihre jungen Lehrer in den Ferien im Stich lassen.

"Wirklich zu dreist"
Der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist dieses Vorgehen der Länder "wirklich zu dreist". Aus diesem Grund haben bereits andere Bundesländer die Praxis bereits geändert. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden die jungen Lehrer im Sommer in die Arbeitslosigkeit "entlassen". Nach den Ferien werden sie jedoch meistens wieder eingestellt. Vor allem sind die Lehrer betroffen, die als "Schwangerschaftsvertretung" oder nur befristet eingestellt werden. Diese Lehrer sind dann nicht verbeamtet, sondern "nur" befristet angestellt.

Weil einige befristet angestellte Lehrer nicht lange genug beschäftigt waren, können diese kein ALG I beantragen, sondern erhalten während der Ferien das ALG II. In einem Papier der Bundesagentur für Arbeit heißt es: "In den Monaten Juli und August werden auffallend viele Lehrer entlassen. Nach den Sommerferien sinkt die Arbeitslosigkeit von Lehrern schlagartig wieder". Rund 7000 Lehrer sind bundesweit von diesem "Spiel" betroffen. Rund 5400 Lehrer sind noch Berufsanfänger.

"Da gibt es im Moment keine Überlegungen, das zu ändern"
Die betroffenen Bundesländer weisen jede Kritik von sich, obwohl die Zahlen von "Entlassungen" am Anfang der Ferien und der Neueinstellungen zu Beginn des neuen Schuljahres eindeutig belegen, dass diese Praxis zwar nicht rechtswidrig aber durchaus sittenwidrig ist. So sagte der Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums Stefan Muhle gegenüber dem "Speigel": "Da gibt es im Moment keine Überlegungen, das zu ändern". Doch in Hessen hat man sich es noch einmal anders überlegt. So werden Lehrer, die in den Sommerferien entlassen wurden, zumindestens nachvergütet, wenn sie im neuen Schuljahr wieder eingestellt werden.

Diese Posse zeigt, dass Arbeitslosigkeit geschaffen wird, um auf der einen Seite Kosten zu sparen, was man auf der anderen Seite wieder ausgibt. Die Sozialkassen werden somit unnötig belastet. In anderen Bereichen fehlt das Geld dann wieder, um zum Beispiel sinnvolle Eingliederungsmaßnahmen zu schaffen. Lehrer, die saisonbedingt arbeitslos werden, können wohl kaum in den Sommermonaten sinnvoll vermittelt werden. Zudem werden die meisten Lehrer in den Schulzeiten wieder eingestellt. (07.08.2008)

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